Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Student am 15. Juni 2006, 18:53:19

Titel: Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: Student am 15. Juni 2006, 18:53:19
Hallo,

ich habe vor 2 Jahren meinen Grundwehrdienst abgeschlossen. Vor Kurzem habe ich einen Brief vom Kreiswehrersatzamt erhalten, dass ich als Reservist eingeplant werde.
Als Anlage ist nun eine "Einverständniserklärung für eine Beorderung".
Vom Prinzip her wäre ich ja schon interessiert mal nochmal in "Krieg zu spielen" ;D, aber ich studiere momentan und hab während des Semesters nun echt garkeine Zeit.

Meine Fragen sind nun:

- Wenn ich mich nun bereit erkläre. werd ich dann gezwungen u.U. zu einem für mich völlig unpassenden Zeitraum anzutreten, oder kann ich dann immer noch absagen?
- Wenn ich nun "nicht bereit" ankreuze, werd ich dann jemals wieder ne Chance haben anzutreten?

Wär prima, wenn mir jemand bescheid sagen könnte. Ich müsst den Brief bis Montag zurückschicken...

MfG Student
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: TheAdmin am 15. Juni 2006, 20:20:18
Hi!

Heutzutage wird niemand einfach so einberufen, du wirst in so ziemlich jedem Fall nochmal vorher gefragt, ob du zur Wehrübung kommen willst oder nicht.

Wenn du mit der Beorderung nicht einverstanden bist gibt es immer noch die Möglichkeit Wehrübungen abzuleisten, jedoch ist die Möglichkeit der Beförderung nicht mehr drin.
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: Fragender am 16. Juni 2006, 10:15:23
hallo allerseits! ich habe vor geraumer zeit eine wehrübung beantragt. ich war damals "stinknormaler" GWDLer, war also neun monate dabei.bin heute student. es hat geklappt!JUHU!
nun gut, mein frage ist nun folgende. ich werde eine wehrübung von genau einem monat abhalten. besteht da irgendwie die möglichkeit befördert zu werden? bin jetzt OG d.R. aber wie gesagt, war ich nie SAZler oder FWDLer.
ich bin dankbar für jede antwort

Gruß

Fragender


Ps:ich hoffe es ist nicht schlimm das ich das hier rein poste. ich dachte ein neues thema anzufertigen wäre einweig übertrieben.


@Student: in den einberufungspapieren steht doch (wenn es soweit ist) das du 2 wochen zeit hast dagegen einspruch einzulegen. also, keine sorge  ;)
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: TheAdmin am 16. Juni 2006, 11:38:32
Bist du beordert?

Es gilt: Keine Beförderung ohne Beorderung!
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: Fragender am 16. Juni 2006, 11:41:54
Beordert? Ich hatte damals so nen zettel unterschrieben in dem ich mein einverständnis gab, beordert zu werden.
die WÜ haben wir aber intern in der einheit abgeklärt. das heißt wir haben einwenig mit dem KWEA telefoniert und die haben bereits nach einem tag ihr einverständnis gegeben.
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: TheAdmin am 16. Juni 2006, 13:13:10
Wenn du keinen Einberufungsbescheid mit nem dicken "V" drauf hast bzw. eine "Mitteilung einer Beorderung", dann bist du nicht beordert. Das heißt, dass du auf keinem "V" Dienstposten sitzt und daher nicht befördert werden kannst.
Titel: Re:Reserve Einberufung, aber wann und zwangsläufig?
Beitrag von: Fragender am 16. Juni 2006, 13:40:02
Schade, na ja, es ging ja auch nicht um die beförderung. hauptsache ich bin wieder unter kameraden.
danke für die schnelle antwort


gruß
Fragender