Moin Kameraden
Also mal kurze Frage ich beziehe Trennungsgeld nach Paragraph 3 und bin Verheiratet, sprich mir stehen 2 Beihilfe für heimfahren zu. Jetzt hat der Bund mir eine Bahncard 50 bezahlt und wird die Fahrtkosten dann wahrscheinlich damit verrechnen weil fahre mit eigenem PKW und brauche keine Bahncard( Sprich habe das Geld darfür bekommen). jetzt meine Frage ich habe sie ja jetzt einmal bekommen und sie ist 1 Jahr Gültig, nach Ablauf bekomme ich sie dann wieder 1 mal bezahlt oder wird troz das ich sie dann nicht nochmal bekomme immer noch so abgerechnet als hätte ich sie?
Selbstverständlich - fiktive Fahrtkostenberechnung - und das Geld hast du ja erhalten.
Sie bekommen einmal im Jahr eine fiktive BahnCard 50 berechnet und ausgezahlt. Aktuell den Betrag von € 255,--! Damit werden dann Ihre Familienheimfahrten so berechnet, als wären Sie mit der Bahn gefahren und hätten die BahnCard 50 in Anspruch genommen. Ob Sie mit dem Auto fahren, interessiert niemanden, weil diese Familienheimfahrten eben so zu berechnen sind, als wären Sie unter Nutzung einer BahnCard 50 mit der günstigsten Verbindung durchgeführt worden!
Kilometergeld für den PKW gibt es bei den Familienheimfahrten für TG-Empfänger nur unter Bedingungen, die in der Praxis eher selten vorkommen: Einödhof außerhalb der Zivilisation mit größerer, nicht zumutbarer Strecke zum nächsten Bahnhof, etc. ...
Super danke euch :) Dann weiss ich bescheid.