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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: denni00 am 17. August 2019, 11:44:25

Titel: Mindestverpflichtungszeit
Beitrag von: denni00 am 17. August 2019, 11:44:25
Hallo ich heiße Dennis und schließe nächstes Jahr meine Ausbildung zum Gesundheits und Krankenpfleger ab. Ich habe viele Mythen und von vielen Personen andere Angaben gehört und dachte mir deshalb ich frag mal die Fachleute :)
Und zwar will ich als Fachkraft dann als Saz in der Felwebellaufbahn als GuK eingestellt werden. Mein Onkel hat gesagt min 13 Jahre Verpflichtzeit, die Bundeswehrwebsite sagt min 3 Jahre. Was stimmt denn nun?

LG Dennis
Titel: Antw:Mindestverpflichtungszeit
Beitrag von: Ralf am 17. August 2019, 11:59:27
Mindest- und Regelverpflichtungszeit sind Unterschiede.
Die gesetzl. Mindestverpflichtungszeit beträgt 3 Jahre. Die Regelverpflichtungszeit -also das, was man dir anbietet- ist höher. Könnte bei sen Sanis in der Tat 13 Jahre sein.
Titel: Antw:Mindestverpflichtungszeit
Beitrag von: BSG1966 am 17. August 2019, 18:01:02
Sie sollten halt auch wissen, dass der Seiteneinstieg GuK nicht zwingend bedeutet, dass Sie dann auch in dem Bereich eingesetzt werden.