Hallo alle zusammen,
das Thema wurde hier mit Sicherheit schon oft genug behandelt aber leider hat mir die Suchfunktion nicht wirklich geholfen.
Ich bin seit dem 02.01.19 als Wiedereinsteller dabei. Beim Karrierecenter wurde mir das Schreiben für die Prämie mit der Unterschrift vom Einplaner übergeben. In dem Schreiben steht, dass die Prämie ab dem 01.07.19 gezahlt wird und die endgültige Festsetzung der Dienstzeit festgelegt ist. Beide Voraussetzungen sind mittlerweile erfüllt. Jetzt habe ich einen Schreiben erhalten in dem man mir mitteilt, dass mir die Prämie nicht ausgezahlt werden kann da in Bezug 3 geregelt wäre das die Gewährung einer Prämie erst in Betracht kommt wenn die Erst-ATN zuerkannt wurde. Ist das so richtig?
Ohne Zuerkennung der ATN des Dienstpostens, der prämienberechtigt ist, keine Prämie. Ob und inwiefern die Zuerkennung verfügt werden kann/muss/sollte müssen Sie selber wissen. (Lehrgänge, militärisch nutzbare Berufe, in der früheren Dienstzeit zuerkannte ATN...). Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an Ihren PersFw oder KpWf wenden.
Also meine Erstverwendung ist TrspSDt SK und ich habe in meiner Vordienstzeit alle Führerscheinklassen erworben. Danke für die Antwort werde morgen nochmal zu meinem S1 FW gehen.
Zitat... Also meine Erstverwendung ist TrspSDt SK ...
Und diese ATB wurde Ihnen auch schon zuerkannt?
Zitat von: Carlsson am 19. August 2019, 15:05:41
... da in Bezug 3 geregelt wäre das die Gewährung einer Prämie erst in Betracht kommt wenn die Erst-ATN zuerkannt wurde. Ist das so richtig?
Was ist denn der Bezug 3 ??