Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: AppleTree am 21. August 2019, 01:44:27

Titel: Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet?
Beitrag von: AppleTree am 21. August 2019, 01:44:27
Hallo,

meine Frage ist zwar kurz, jedoch habe ich bisher nichts darüber gefunden.

Und zwar: Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet. Damit meine ich, ob man zum Beispiel schon direkt am Anfang der Allgemeinen Grundausbildung oder erst Anbeginn der Laufbahn Ausbildung verpflichtet ist.

MfG
Titel: Antw:Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet?
Beitrag von: Ralf am 21. August 2019, 04:33:19
Direkt am Anfang der Grundausbildung bekommt man die Ernennungsurkunde zum SaZ und dann die Vereidigung.
Titel: Antw:Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet?
Beitrag von: LwPersFw am 21. August 2019, 06:32:15
Was ist denn der Hintergrund Ihrer Frage ... ?  Ggf. kann man Ihnen noch einen Hinweis geben...
Titel: Antw:Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet?
Beitrag von: Rekrut84 am 21. August 2019, 08:04:41
Zitat von: Ralf am 21. August 2019, 04:33:19
Direkt am Anfang der Grundausbildung bekommt man die Ernennungsurkunde zum SaZ und dann die Vereidigung.

Außer man ist Eignungsübender, oder?
Titel: Antw:Wann ist man offiziell als SaZ verpflichtet?
Beitrag von: KlausP am 21. August 2019, 08:24:02
Stimm. Aber der TE hat ja noch nicht mal geäußert, für welche Laufbahn er sich eigentlich bewerben will. Angegeben hat er bisher nur "ABC-Abwehrspezialist", ein Begriff, den es so nur im Karriereportal aber in keiner SollOrg gibt.