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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Stefan_Studi am 17. Juni 2006, 14:20:11

Titel: Reserveoffizier § 5 Abs. 3 SLV als Dipl.-Ing. FH und Univ.
Beitrag von: Stefan_Studi am 17. Juni 2006, 14:20:11
Hallo,
habe nach W 15 - Zeit (Heer, FschJg.) Studium zum Dipl.-Ing. (FH) und weiter zum Dipl.-Ing. (Univ.) absolviert und würde mich für eine Verwendung als ROffz (Einstellung/Verwendung mit höherem Dienstgrad gem. § 5 Abs. 3 Soldatenlaufbahnverordnung SLV) interessieren.

Kann jemand zu dieser Verwendung fachlich etwas beitragen ?

In welchen Bereichen / Teilstreitkräften wäre eine Verwendung denkbar ?

Gibt es hier überhaupt einen besonderen Bedarf (>= 1 Bewerber pro Jahr ??)

Titel: Re:Reserveoffizier § 5 Abs. 3 SLV als Dipl.-Ing. FH und Univ.
Beitrag von: wolverine am 17. Juni 2006, 17:26:41
Voraussetzung sind eine fachnahe (in diesen Fall also technische) Verwendung und Bedarf. Dazu kann wohl nur das Personalamt etwas Endgültiges sagen