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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Fami am 22. August 2019, 11:51:52

Titel: Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Fami am 22. August 2019, 11:51:52
Sehr geehrte Kameraden/innen und sonstige Damen und Herren,

im Jahr 2014 hab ich bereits eine Grundausbildung zum SAZ bei der Bundeswehr begonnen, wurde jedoch aus dieser innerhalb der Probezeit entlassen. Nun würde ich mich gerne wieder bei der Bundeswehr bewerben hätte diesbezüglich zwei Fragen.

1. Wie stehen die Chancen noch einmal bei der Bundeswehr genommen zu werden? Meine Entlassung erfolgte damals aufgrund des Nichterreichens verschiedener Ausbildungsziele. Wird dann bei einer erneuten Bewerbung schon von vornherein gesagt weil du es damals nicht geschafft hast wirst du es diesmal auch nicht schaffen also stellen wir dich erst garnicht ein?

2. Da damals meine Ausbildung (Industriekaufmann) anerkannt wurde, wurde ich direkt als StUffz FA eingestellt (Materialbewirtschaftungsfeldwebel). Allerdings hab ich inzwischen festgestellt, dass mir andere Tätigkeiten deutlich mehr liegen, weshalb ich mich evtl. für dir Tätigkeit als Notfallsanitäter oder Ähnliches interessiere (zumindest keine überwiegende Bürotätigkeit wie Materialbewirtschaftungsfeldwebel) interessiere. Dies hätte jedoch auch zur Folge, dass meine alte Ausbildung nicht mehr anerkannt werden würde und ich somit nicht als StUffz FA eingestellt werden könnte. Könnte es diesbezügliche ein Problem darstellen, da wie ich gehört habe eine erneute Einstellung mit niedrigerem Dienstgrad angeblich nicht mehr möglich ist und eine erneute Einstellung wenn überhaupt nur in einem Bereich möglich ist in dem mein Ausbildungsberuf anerkannt wird und ich deshalb wieder den Dienstgrad StUffzFA erhalten würde?

Vielen Dank für eure Antworten bereits im Voraus
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Ralf am 22. August 2019, 12:34:15
1.) zwischen 0 und 100%, je nachdem, wie die Eignungsfeststellung abschließt

2.) Nein, wenn du damals Eignungsübender warst. Dann hast damit bei Beendigung der Eignungsübung deinen Dienstgrad verloren.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: KlausP am 22. August 2019, 12:37:26
Zu 1.: Bewerben Sie sich und Sie werden es erfahren. Hier ist niemNd mit Ihrem Fall betraut, nehme ich an.

Zu 2.: wenn Sie während Ihrer 4monatigen Eignungsübung entlassen wurden ist auch Ihr damaliger Dienstgrad futsch und Sie können mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt werden. Wenn Sie allerdings schon zum SaZ "ernannt" wurden sieht das anders aus. Dann haben Sie den Dienstgrad ja schon "fest" gehabt.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: F_K am 22. August 2019, 13:41:55
ZitatMeine Entlassung erfolgte damals aufgrund des Nichterreichens verschiedener Ausbildungsziele.

Frage: Wie schafft man denn das in der Grundausbildung?

... und ja, die Beurteilung des DV, und die im Nachgang erfolgte Entlassung sind ein erhebliches Hindernis ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: SanStffEins am 22. August 2019, 15:53:09
Zitat von: Fami am 22. August 2019, 11:51:52
[...]Notfallsanitäter oder Ähnliches interessiere (zumindest keine überwiegende Bürotätigkeit wie Materialbewirtschaftungsfeldwebel)

Ist es eigentlich diesen BW-Propaganda Videoclips geschuldet, dass gefühlt alle, welche beim Bund NotSan werden wollen, denken es kommt keine Büroarbeit / MatBew. auf sie zu?
Klar, sieht schon cool aus, dieser Boxer, wie er heroisch einem Leopard hinterher fährt... und dann tun Sanis krasse Sanidinge...die Realität ist halt anders.

1. NotSan dürfte nicht mal auf dem Papier mehr eine Mangel ATN sein, außer vielleicht man wird als fertiger NS eingestellt. Also da ne Stelle bekommen ist auch nicht so einfach, je nachdem wo man hin will.
2. Je nach dem ob man im Regiment oder in einer Staffel landet, liegt der Schwerpunkt wo anders. Materialbewirtschaftung und Büroarbeit hat man überall. Und das nicht zu knapp!
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Tommie am 22. August 2019, 16:26:08
Zitat von: SanStffEins am 22. August 2019, 15:53:09... und dann tun Sanis krasse Sanidinge...die Realität ist halt anders.

Ich hab gerade so gefeiert :D ! Ja, das ist schon geil, das ganze Propaganda-Gedöns ;D ! Zu meiner Dienststelle gehört auch eine SanStff Eins und vor Ort ist auch ein abgesetzter Zug dieser SanStff Eins, daher weiß ich recht gut, was die da tun und wie sie es tun. Und nachdem ich irgendwann einmal in der AVR SanFw/LRA/LRM war, unterhalte ich mich gelegentlich auch mit den Kameraden meiner Dienstgradgruppe (UmP), die jetzt aktuell in der AVR SanFw/NotSan sind. Und auch da bekommt man einiges mit, was so "abgeht", wie man jetzt neudeutsch sagen würde.

Da werden junge Menschen unvorbelastet und hoch motiviert eingestellt, in mühevoller Kleinarbeit zu Sanitätsfeldwebeln und Notfallsanitätern ausgebildet und während ihrer Dienstzeit nach BBesO A7 bis A8Z besoldet. Dann fangen sie an herum zu nölen, dass sie nur wenig Patientenkontakt haben und sich mehr um Material und Papierkram kümmern müssen und werden von Tag zu Tag demotivierter bis zu ihrem Dienstzeitende, an dem sie frohen Mutes den "Scheissladen" (Zitat eines ausscheidenden Notfallsanitäters!) verlassen. In der Realität angekommen merken Sie dann, dass der DRK KV Hintertupfing ihnen zwar einen Arbeitsplatz anbietet, den sie auch hochmotiviert annehmen, erwachen jedoch dann, wenn die erst Gehaltsabrechnung da ist, aus allen (feuchten) Träumen: Denn da steht jetzt ja weniger Brutto drauf, als man beim Bund Netto hatte! Und von dem wenigen Brutto gehen dann auch noch Beiträge für die Sozialversicherung weg, so dass zum Schluss so wenig übrig bleibt, dass einem schon beim Anblick der Abrechnung die Tränen kommen!
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: SanStffEins am 23. August 2019, 10:11:00
Wie in (gefühlt) jeder anderen AVR, je "höher" man kommt, desto "mehr Schreibtisch" hat man.
Klar, der neue Feldwebel frisch aus der ZAW macht erst mal seine Lehrgänge, bildet selbst aus

hust...EHA...hust...

aber sobald man den ersten KrKw aufs Auge gedrückt bekommt, sind wir wieder bei Schreibtisch und MatBew ;)

Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht
über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Tommie am 23. August 2019, 10:15:42
Zitat von: SanStffEins am 23. August 2019, 10:11:00Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.

Auch das kenne ich ;) ! Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist und dass sie so lange in einen Einsatz gehen, wie sie dorthin befohlen sind! Und wenn der Kamerad dann diskutieren will, lässt man ihn stehen und geht zum S3Fw bzw. ins lagezentrum und sorgt dafür, dass der Kamerad  bei nächster Gelegenheit gleich mal vier Monate Staub frisst in Afghanistan ;) ! Solche Schlaumeier liegen mir immer schwer im Magen ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: dunstig am 23. August 2019, 10:22:00
Ein Paradebeispiel gesunder Menschenführung mal wieder ::)
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Captain Kugelfang am 23. August 2019, 12:08:47
Kurze Frage:

Du bist damals entlassen worden, weil du Ausbildungsziele des Feldwebels nicht bestanden hast. Nun willst wie wieder zur Bundeswehr, damit du wieder die gleichen Ausbildungspunkte durchläufst, nur in einer anderen Verwendung?

Als personaler würde ich dich Fragen, warum du es diesmal schaffen solltest. Würde mich sehr gut vorbereiten den es werden, denke ich, einige unangenehme Fragen auf dich zukommen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: F_K am 23. August 2019, 12:14:25
@ Kugelfang:

Nein, er ist damals ENTLASSEN worden, weil er offensichtlich Ausbildungsabschnitte der GA nicht erfolgreich abgeschlossen hat - und krankheitsbedingt kann dass nicht gewesen sein ... FA Lehrgänge kommen später.

Auf meine Nachfrage dazu kam keine Antwort ...
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Fami am 25. August 2019, 23:17:04
Zitat von: Captain Kugelfang am 23. August 2019, 12:08:47
Kurze Frage:

Du bist damals entlassen worden, weil du Ausbildungsziele des Feldwebels nicht bestanden hast. Nun willst wie wieder zur Bundeswehr, damit du wieder die gleichen Ausbildungspunkte durchläufst, nur in einer anderen Verwendung?

Als personaler würde ich dich Fragen, warum du es diesmal schaffen solltest. Würde mich sehr gut vorbereiten den es werden, denke ich, einige unangenehme Fragen auf dich zukommen.

Der Grund warum ich damals entlassen wurde waren Familienehre Probleme, die sich auf meine Leistung in der AGA ausgewirkt haben.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: SolSim am 26. August 2019, 05:31:02
Gut gemeinter Rat. Die Bundeswehr ist einfach nichts für Sie!
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: SanStffEins am 26. August 2019, 09:35:24
Zitat von: Tommie am 23. August 2019, 10:15:42
Zitat von: SanStffEins am 23. August 2019, 10:11:00Aber solange ich Praktikanten bekomme, welche mir erklären sie gehen -wenn überhaupt- nur für maximal ein paar Wochen in den Einsatz, solange wundere ich mich nicht über das falsche Bild vom SanFw NotSan in den Köpfen derer, die es werden wollen.

Auch das kenne ich ;) ! Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist und dass sie so lange in einen Einsatz gehen, wie sie dorthin befohlen sind! Und wenn der Kamerad dann diskutieren will, lässt man ihn stehen und geht zum S3Fw bzw. ins lagezentrum und sorgt dafür, dass der Kamerad  bei nächster Gelegenheit gleich mal vier Monate Staub frisst in Afghanistan ;) ! Solche Schlaumeier liegen mir immer schwer im Magen ...

Auch wenn es grade off-Topic ist: Die meisten aus meinem Zug würden sich für ein paar Monate Wüstenstaub die Finger lecken. Demnächst ist eFP dran, und was der gemeine Soldat davon hält, ist wohl kaum ein Geheimnis ;)
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: LwPersFw am 26. August 2019, 12:18:41
Zitat von: Tommie am 23. August 2019, 10:15:42

Die nimmt man dann kurz auf die Seite, erklärt ihnen, dass Soldat das Akronym für "Soll Ohne Langes Denken Alles Tun" ist


@Tommi ... und auch an alle anderen "harten Kämpfer" hier...

... wir alle sind Staatsbürger in Uniform - und gerade keine blinden, keine stumpfsinnigen und keine nicht denkenden Befehlsempfänger!

Der deutsche Soldat muss und soll denken! Und er soll nicht alles tun! - wenn es z.B. nicht zu dienstlichen Zwecken ist ... oder sogar eine Straftat wäre!

Also lasst solche Sprüche! - denn hier sind schließlich auch viele Ungediente.





Verbale Entgleisungen, Beleidigungen, etc. ... erst recht unter der Gürtellinie und aus den Fäkalbereich ... werde ich auch nicht mehr dulden.

Wer für sich selbst den Anspruch erhebt ein korrekter Soldat zu sein ... erst recht wenn im höheren Dienstgrad und Vorgesetzter...

...hat auch in diesem Forum Würde und Anstand zu waren! Alle Aktiven hier sind ein Spiegelbild der Truppe! Denkt mal daran... :(

Von mir aus denkt was Ihr wollt ... die Gedanken sind frei ... ich will davon aber nichts mehr lesen...

Ich werde ab jetzt nur noch löschen ... und auch nicht nur Teile ... sondern den ganzen betreffenden Beitrag !


Die Forumsregeln sind für uns alle da ... und wir alle haben uns daran zu halten... egal ob neu hier ... oder schon Jahre dabei.


Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. August 2019, 12:35:27


Zitat von: Fami am 25. August 2019, 23:17:04
Der Grund warum ich damals entlassen wurde waren FamilienEHRE Probleme...

Hatte die Cousine den falschen Freund oder was war mit der Ehre los? Die deutsche Rechtschreibung ist wirklich kein Geheimnis und kann sogar nachgelesen werden.

@Tommie: Falls dein Profilbild aktuell ist und deine "Staubverköstiger" ebenfalls dort ansässig sind, erklärt sich mir in Teilen einiges aus so manchen Einsätzen.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: F_K am 26. August 2019, 13:07:00
Off topic Frage:

Warum soll eFP ungünstig sein?

Ich würde annehmen: Keine IED, keine "echte" OpFor, kein Stanb ...

Was will man mehr?
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: SanStffEins am 26. August 2019, 13:30:31
Zitat von: F_K am 26. August 2019, 13:07:00
Off topic Frage:

Warum soll eFP ungünstig sein?

Ich würde annehmen: Keine IED, keine "echte" OpFor, kein Stanb ...

Was will man mehr?

Die Hauptgründe der (hauptsächtlich) jungen SanFw:

-es ist kein "richtiger" Einsatz, genauso gut kann man sich nach Munster stellen und Realversorgung machen.
-es gibt weniger Kohle als in anderen Einsätzen.
-man lernt nichts dazu  (auch wenn es makaber klingt, der Rettungsdienstler lernt leider nur was, wenn´s anderen schlecht geht)

uvm.

Auch wenn ich das für mich persönlich so nicht unterschreibe, aus der Sicht vieler Kameraden ist eFP einfach Zeitverschwendung, in der sie in "richtige" Einsätze gehen könnten.

Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Tommie am 26. August 2019, 14:42:14
Kann ich so unterschreiben! eFP ist nicht attraktiv für viele Bewerber! Man sucht sich einen Wolf für ein paar Leute, während einem auf der anderen Seite für RS und MINUSMA die Türen eingerannt werden! eFP kommt noch vor KFOR in der "Unbeliebtheitsskala" bei den Einsätzen, zumindest was die jüngeren Kameraden angeht. Die älteren, ruhigeren Kameraden, die es gerne etwas gemütlicher angehen lassen, sind da eher für zu begeistern ;) !
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: S1NCO am 26. August 2019, 15:05:33
Da es hier gerade um Bewerbungen geht.
Wie wird das beim ZSan denn gehandhabt?
Man bewirbt sich und dann werden die PRE´s vollgemacht?

Ich kenne das eben nur aus meinen bisherigen Einsätzen beim Heer.
Da steht eben der Verband XY von 04/20xx bis 10/20xx im Auftrag das Personal für den Einsatz zu stellen. Relativ simpel.
Klar, die Möglichkeit der Freiwilligenwerbung gibt es auch noch, ist aber aus einem Btl heraus oft nur schlecht möglich.


Aber auch beim Heer ist eFP nicht beliebt. Wird meistens mit einem überlangen Übungsplatzaufenthalt verglichen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Tommie am 26. August 2019, 15:08:52
Zitat von: S1NCO am 26. August 2019, 15:05:33Wie wird das beim ZSan denn gehandhabt?

Es gibt regelmäßige Konferenzen beim Kdo SanEinsUstg in Weißenfels, zu denen die S3-Fw der selbständigen Einheiten und der SanUstgZ, sowie die Leiter der Lagezentren der Regimenter und des KSES geladen sind. Dort werde dann die Stellen verteilt, also festgelegt, welche Einheit welche DP besetzt. Für die DP, die nicht auf diese Weise besetzt werden können, werden zunächst Freiwilligenbewerbungen geprüft, dann wird gemäß SAP gezielt gesucht!
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: S1NCO am 26. August 2019, 18:28:02
Kling fair. Zumindest in der Theorie  ;D.
Danke dir für die ausführliche Antwort.
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: F_K am 26. August 2019, 18:44:22
Warum sollte eine Meldung aus einem Btl schwierig sein?

(Das diese ggf. nicht berücksichtigt werden kann, wenn der Leitverband eine geschlossene (Teil-) Einheit stellt steht ja auf einem anderen Blatt  - und ist ja explizit auch so gewollt).
Titel: Antw:Wiedereinstellung nach Entlassung
Beitrag von: Tommie am 26. August 2019, 18:44:57
Klingt fair ;) ? Spitzname "Sklavenmarkt" :D !

Es gibt allerdings immer Positionen, für die nach Personal über SAP-Queries gefahndet werden muss. Beispiel: Alles was im Bereich der UmP einen SLP in Englisch von mehr als 3-3-3-2 erfordert, alles was einen SLP in einer weiteren Sprache erfordert, UN-Personal mit Einsatzerfahrung, etc.