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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: Thomi35 am 29. August 2019, 15:40:54

Titel: hib-Meldung 945/2019 vom 29.08.2019
Beitrag von: Thomi35 am 29. August 2019, 15:40:54
Digitaler Verteidigungsfall nicht definiert

Verteidigung/Antwort - 29.08.2019 (hib 945/2019)

Berlin: (hib/AW) Der Begriff "digitaler Verteidigungsfall" wird von der Bundesregierung nicht verwendet und sie verfügt deshalb hierfür über keine festgelegte Definition. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/12235) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11734). Der Begriff stelle keinen Rechtsbegriff dar, der an rechtliche Voraussetzungen anknüpft oder rechtliche Konsequenzen auslöst. Im Fall eines bewaffneten Angriffs stehe der Bundesrepublik das Recht zu, sich zu verteidigen. Dies umfasse neben allen nach Maßgabe des Völkerrechts zulässigen militärischen Mitteln auch den Einsatz von militärischen Cyber-Fähigkeiten.

Quelle



Edit: Überschrift korrigiert!
Titel: Antw:hib-Meldung 945/2019 vom 28.08.2019
Beitrag von: Thomi35 am 29. August 2019, 16:04:17
Die Überschrift ist leider falsch. Es handelt sich um die

hib-Meldung 945/2019 vom 29.08.2019.