Guten Abend,
Habe seit Monaten eine Frage und hoffe ich bekomme hier eine Antwort.
Bin SU und bisher bis nächstes Jahr 30.07.2020 festgesetzt als SaZ 5 aber habe bevor ich mein lauf Bahn Wechsel gemacht habe für SaZ 11 unterschrieben jetzt die Frage müsste dieses Jahr für ein Jahr von 4 auf Jahre verlängern und dafür nochmal unterschreiben da ich noch auf zaw war.
Wenn ich jetzt nächstes Jahr wenn die Verlängerung kommt nicht unterschreibe gehe ich dann aus der bw am 30.07 raus oder wird es automatisch auf die Sat 11 verlängert
Ps. Habe die zaw erfolgreich bestanden
Mkg SU
Ich verstehe nur Bahnhof, aber ich versuche es trotzdem mal.
Diese Zwischenfestsetzungen werden entsprechend dem Ausbildungsverlauf verfügt, der Soldat kann diesen gar nicht widersprechen. Das steht auch irgendwo in der Verpflichtungserklärung. Für den Soldaten zählt nur die Zeit, die in der (letzten) Verpflichtungserklärung steht.
Du hast dich selbst auf 11 Jahre (inklusive Vordienstzeit) verpflichtet.
Die Bundeswehr setzt dich aber nur ein einen Teil dieser Zeit fest, bis du den entsprechenden Ausbildungsabschnitt erfüllt hast.
Jetzt hat sich scheinbar ergeben, dass 4 Jahre für diesen Ausbildungsabschnitt nicht ausreichen und man hat dich auf 5 Jahre festgesetzt.
Guck mal genau, was du da unterschrieben hast.
Vermutlich war das keine Verpflichtung, sondern du hast den Empfang/die Kenntnissnahme einer Festsetzung unterschrieben.
Bei Bedarf kommt dann eine weitere (vermutlich die entgültige) Festsetzung, du wirst die Bundeswehr also nicht einfach so verlassen.
Ob du unterschreibst oder nicht, ist effektiv völlig egal, du bestätigst damit ja nur, dass dir die Festsetzung ausgehändig und eröffnet wurde.
Auch, wenn ich jetzt inhaltlich keine Schwierigkeiten hatte, dich zu verstehen, könnte es dir nicht Schaden, den Beitrag vor dem Abschicken mal auf Korrektur zu lesen (und ggf in Word vorzuschreiben).
Zitat... Vermutlich war das keine Verpflichtung, sondern du hast den Empfang/die Kenntnissnahme einer Festsetzung unterschrieben. ...
Das vermute ich auch, dass es um das Empfangsbekenntnis geht.