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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: c3r83ru5 am 04. September 2019, 13:52:52

Titel: Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann
Beitrag von: c3r83ru5 am 04. September 2019, 13:52:52
Hallo,

nach langem Suchen und Verzweifeln frage ich hier.

Folgender Sachverhalt: Feiertage/ Wochenende - Küche und alle anderen Einrichtungen geschlossen - aber Wache vor Ort.

Wie wird es jetzt den mil. Wachsoldaten Vergütet und wo kann man dieses nachlesen?

Hoffe hier ist jemand der diesen Fall schon mal hatte.


Grüße
Titel: Antw:Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann
Beitrag von: F_K am 04. September 2019, 14:00:49
Eine Statusfrage:

- Der SAZ zahlt sein Essen selber - er erhält keine Vergütung dafür.

- Der FWDLer bekommt (mein letzter Sachstand) dann den doppelten Verpflegungsatz ausgezahlt.

- Reservisten inzwischen wie SAZ, weil im Dienstgeld enthalten (d. h. ggf. "Verlust" wenn nicht gestellt).
Titel: Antw:Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann
Beitrag von: c3r83ru5 am 04. September 2019, 14:03:20
Es handelt sich um SaZ.
Sind diese aber nicht aufgrund des Bes.Dienstgeschäftes zum Essen verpflichtet? Daher die Frage ob denen was zusteht.
Titel: Antw:Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann
Beitrag von: F_K am 04. September 2019, 14:22:31
@ c3r83ru5:

Ja - schon. Kann der Dienstherr dann aber keine Verpflegung stellen, wird er entsprechend "entpflichten" - auch das verpflichtete Essen wird ja durch den SaZ selber gezahlt ... (so von wegen allgemeine Lebenshaltungskosten).
Titel: Antw:Vergütung wenn kein Essen bereit gestellt werden kann
Beitrag von: c3r83ru5 am 04. September 2019, 14:25:16
Das klingt schon mal sehr gut. Gibt es vielleicht eine Vorschrift oder so zum nachlesen?