Mir wurde das Entlassungsgeld nicht im Monat meines Ausscheidens gezahlt, sondern "weil jemand was zu spät abgegeben hat",
bekomme ich das erst 1 Monat später dann aber mit Steuerklasse 6 Abzügen, ist das richtig/rechtens?
Wenn dies nicht rechtens ist, an wen kann ich mich da wenden?
(Bin raus aus der Firma Gleichschritt)
Wenden Sie sich an das BwDLZ, das ihre letzte Abrechnung als FWDLer bearbeitet hat! Da sollte eine Telefonnummer drauf stehen!
Was glauben Sie denn warum ich hier schreibe?
Auf dem Zettel steht die Nummer meines ReFü's, Luftlinie 20m weg von meiner Stube.
der hat mir das ja so gesagt, aber ich bin da doch sehr misstrauisch.
Meine Frage beantwortet das aber immer noch nicht [!],
ist es rechtens, wenn nein an welche HÖHERE Instanz kann ich mich wenden?
Weil ich hier nicht auf 500+ € verzichte, nur weil irgendso ein Trottel geschlampt hat.
Wenn das Entlassungsgeld mit Steuerklasse 6 versteuert wird, sind sowieso verpflichtet eine Steuererklärung für dieses Jahr abzugeben. Eventuell zuviel gezahlte Steuern werden dann erstattet. Sie müssen also auf nichts verzichten.
Es geht hier ja nicht um "Verzicht" - ggf. entstehende andere Steuerzahlungen werden ja im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches aufgefangen / wieder ausgezahlt.
Dein "Recht", also das Entlassungsgeld, wird ja unstreitig gezahlt werden.
Zitat von: Schweinepriester am 06. September 2019, 12:33:43...
Weil ich hier nicht auf 500+ € verzichte, nur weil irgendso ein Trottel geschlampt hat.
Und wenn du dich nicht an gewisse Umgangsformen hältst, kannst du dir eine andere Quelle für Informationen suchen.
Eben. Es ist doch völlig egal, nach welcher Steuerklasse versteuert wird. Im Rahmen der Lohnsteuerklärung (die eh jeder machen sollte) werden zu viel gezahlte Steuern doch dann eh erstattet.
Und wieder einer, der nicht das als Antwort bekommen hat, was er gerne hören wollte :D ! Dann noch geschwind ein paar Beleidigungen ablassen und auf Nimmerwiedersehen verschwinden! Tolle Wurst ...