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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: north98 am 09. September 2019, 18:00:56

Titel: Verpflichtungsprämie
Beitrag von: north98 am 09. September 2019, 18:00:56
Moin,
Kurze Frage an euch da nicht einmal mein Personalfuehrer mir irgendwelche Informationen geben kann🤔.
Es geht darum das ich laut meiner Einplanung vom 18.10.2017 Prämoenberechtigt bin in meiner Verwendungsreihe 53.
Mein Perser meinte jetzt zu mir nachdem ich gefühlt 1000mal nachgefragt habe das ich am 12.06.2018 meine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe und dort keine Prämie ausgeschrieben war. Jetzt meine Frage, wie verhält es sich da jetzt? Theoretisch muesste ich diese doch trotzdem bekommen da ich dies ja auch schwarz auf weiß auf meiner Einplanung stehen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie
Beitrag von: KillBurn93 am 09. September 2019, 23:06:37
Prämien sind an Dienstposten und nicht an Verwendungsreihen gebunden. Es kann sein das Zwei Soldaten im gleichen Büro sitzen, die gleiche Tätigkeit ausführen und im allgemeinen alles identisch ist aber nur einer von beiden erhält eine Prämie.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 10. September 2019, 04:58:58
Schau halt auch selbst mal au deine Verpflichtungserklärung, wann du die unterschrieben hast. I.d.R. ist die sie ja vor der Einplanung und nicht 8 Monate später. Oder war irgend etwas außergewöhnliches in diesem Zeitraum?
Ausschlaggebend ist das Datum der Verpflichtungserklärung.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie
Beitrag von: LwPersFw am 10. September 2019, 06:02:21
Zitat von: north98 am 09. September 2019, 18:00:56

Theoretisch muesste ich diese doch trotzdem bekommen da ich dies ja auch schwarz auf weiß auf meiner Einplanung stehen habe.


"Im Falle einer Einplanung bzw. einer Erstverpflichtung mit Bewährungszeit auf einem prämienberechtigten DP/in einer prämienberechtigten Verwendung
ist durch den zuständigen Einplaner bzw. die zuständige Einplanerin im Karrierecenter der Bundeswehr (KarrC Bw)/Assessmentcenter Führungskräfte der
Bundeswehr (ACFüKrBw) das Formblatt ,,Hinweis zur Prämiengewährung" auszufüllen und nach Freigabe durch BAPersBw I 1.3.4, auszuhändigen.

Bei einer beabsichtigten Prämiengewährung durch das personalführende Referat ist ein Gewährungsbescheid zu erstellen."


Haben Sie das o.g. Formblatt erhalten ?

Und auch wenn nicht ... Ihre Unterlagen aber von einer Prämienberechtigung sprechen...

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zahlung der Prämie.
Fügen Sie als Beleg Kopien der Unterlagen bei, die aus Ihrer Sicht die Berechtigung belegen.
Dann wird dies vom BAPersBw geprüft ... und Sie erhalten einen Bescheid.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie
Beitrag von: north98 am 10. September 2019, 09:38:54
Danke für die Antworten, dann werde ich das mal so machen wie sie mir das geschrieben haben. Mein Bearbeiter beim BaPers fühlte sich wohl nicht in der Lage mir die Frage zu beantworten. :o
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie
Beitrag von: Ralf am 10. September 2019, 11:47:17
Einige Posts waren nicht zum Thema, deswegen gelöscht!