Hallo ihr da draußen, ich habe mich mit diesem Brief an die Abgeordneten von CDU/ CSU; SPD ; FDP; AFD gewendet.
Ich möchte euch über diese Sache informieren. Ich bitte euch um Feedbacks, Kommentare, Meinungen, und Erfahrungsberichte.
Die Sache liegt auch schon vor einem Verwaltungsgericht.
Informiert alle Zeitsoldaten über diesen unhaltbaren Zustand, ohne euch und das ihr Druck macht wird sich nie was ändern nur zusammen kriegen wir das hin!
Hier der originale Brief
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
sehr geehrte Frau Abgeordnete,
ich wende mich in einer Angelegenheit an Sie, um Sie auf einen aus meiner Sicht unhaltbaren Umstand hinzuweisen.
Dieser Sachverhalt betrifft sowohl mich als ehemaliger Zeitsoldat, ich selbst habe 13 Jahre in der Bundeswehr als Offizier in verschiedensten Verwendungen gedient, aber auch alle anderen Zeitsoldaten, die ihren Dienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit verrichten.
Es geht um eine systematische Schlechterstellung einer gesamten Berufsgruppe.
Das Problem betrifft im Kern folgenden Umstand, indem die Laufbahnbefähigung für Unteroffiziere mit Portepee oder die der Offiziere, die wie man im restlichen Teil des öffentlichen Dienst auch im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes erwirbt d.h. in Form einer Laufbahnausbildung mit Laufbahnprüfung, im restlichen Teil des öffentlichen Dienstes als unwertiger und unwürdiger ansieht, verglichen mit einer Laufbahnausbildung des mittleren oder gehobenen Dienstes und daraus folgert, diese nicht zu berücksichtigen zu müssen, obwohl es dafür keinen sachlichen Grund gibt.
Die Bundewehr ist oberste Bundesbehörde, wie alle anderen Bundesbehörden auch ein Teil des öffentlichen Dienst.
In allen anderen Geschäftsbereichen des Bundes ist ein Wechsel des Geschäftsbereiches heute gelebte Normalität.
Eine einmal im öffentlichen Dienst erworbene Laufbahnbefähigung, ist wie eine personalisierte Eigenschaft, d.h. man ist sozusagen Inhaber dieser Eigenschaft, diese gilt im öffentlichen Dienst uneingeschränkt.
Niemand der eine Laufbahnbefähigung einer Laufbahngruppe bereits erworben hat, muss diese erneut erlangen.
Es erfolgt lediglich eine fachliche Qualifikation im Rahmen des Wechsels zum neuen Geschäftsbereich.
Es gibt keinen sachlichen Grund mit (ehemaligen) Angehörigen der Bundeswehr deren Tätigkeit nach Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad und Qualität vergleichbar ist, abweichend zu verfahren, wenn dieser Personenkreis auch den Geschäftsbereich wechseln will.
Auch rechtfertigt eine andere Aufgabenserfüllung vor einem anderen Auftragskontext, aufgrund unterschiedlicher Bedarfsträger keine abweichende Verfahrensweise.
Der Umstand, dass der Personenkreis der "Soldaten" nicht in die BLV ( Bundeslaufbahnverordnung ) rechtlich verankert ist, stellt für sich einzeln gesehen keinen eigenständigen sachlichen Grund für eine abweichende Verfahrensweise und Betrachtung dar.
Der Umstand für diesen Personenkreis ein "anderes" Rechtskonstrukt mit eigenem Laufbahnrecht zu generieren, erfolgte aus Gründen einer praktikableren Umsetzung.
Mit dieser Verfahrensweis, konnte man den besonderen rechtlichen Anforderungen besser entsprechen, insbesondere in und für Krisen und Konfliktsituationen.
Nachvollziehbar aus Praktikabilitätsgründen, war somit die Nichtintegration des Personenkreis der "Soldaten" in die Bundeslaufbahnverordnung, dies hätte die Bundeslaufbahnverordnung aus Sicht des Gesetzgebers nur unnötig verkompliziert und oder überfrachtet.
Die damit geschaffene Soldatenlaufbahnverordnung orientiert sich wohl auch nicht ohne Grund an dem Leitbild des "Staatbürger in Uniform" mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, (vgl. Art 33 GG und Art 3 GG), die nur im Rahmen der militärischen Notwendigkeit eingeschränkt werden können.
Es bestand unstrittig nicht der Gedanke des Gesetzgebers, die geschaffene Laufbahnverordnung für Soldaten in einer Art "Wertigkeitsgefälle" gegenüber der Bundeslaufbahnverordnung zu positionieren, sondern gerade als gleichwertige und gleichberechtigte, neben der Bundelaufbahnverordnung stehende Laufbahn und somit als Teil eines Verbundes im öffentlichen Dienstes, welche sich wie alle Laufbahnen auch am Leistungsgrundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung orientiert.
Ich selbst habe mich nach der Beendigung meiner Zeit als Soldat im Anschluss in einem anderen Geschäftsbereich der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) beworben und wurde dort 2015 für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Zolldienst eingestellt.
Nur wenige Monate später bekam ich Informationen und hatte den Anfangsverdacht, dass ich möglicherweise fehlerhaft eingestellt wurden sein könnte.
Nach dem ich dazu weitere Informationen sammelte und sich das Lagebild verdichtete, erhärtete sich mein Anfangsverdacht.
Ich habe mein Dienstherrn über den Umstand Informiert, dass ich bereits über die entsprechende Laufbahnbefähigung verfüge und entsprechende Anträge gestellt, um die fehlerhafte Einstellung zu korrigieren. Bis heute sind meine Anträge nicht beschieden.
Es folgte eine beispiellose Diskriminierung, Diskreditierung und Mobbing. Die Korrektur ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt, obwohl davon niemanden dem Grunde nach ein Nachteil hätte. Die Anträge liegen in Teilen nunmehr vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Dieser Umstand einer fehlenden rechtlichen Gleichstellung der Laufbahnbefähigung und der Unwille des BMF (Bundesfinanzministerium) hier eine Lösung herbeizuführen, führte dazu, dass mein Vorbereitungsdienst beim Zoll ausgelaufen ist.
Ich bin trotz Eingliederungscheines und Stellenvorbehalt nach § 9 Abs. 4 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) entlassen wurden, da man in der Sache kein Präzedenzfall schaffen wollte, siehe Anlage A.
Aufgrund dieser für mich nicht nachvollziehbaren Verfahrensweise, bin deshalb zur Zeit arbeitslos, mittellos ( da ich kein ALG II beantragt habe, da ich aus meiner Sicht nicht in diese Situation gehöre) und verfüge über keine Krankenversicherung.
Ich habe mich bemüht eine Klärung herbeizuführen und hatte mich dazu an den Staatssekretär Bösinger ( BMF) Bundesfinanzministerium als auch an den Staatssekretär Tauber BMVg (Bundesverteidigungsministerium ) gewendet, leider erfolgte keine Abhilfe.
Ich habe den Sachverhalt im Anschluss an Frau Annegret Kramp Karrenbauer in ihrer Funktion als Bundesverteidigungsministerin, als auch Vorsitzende der CDU herangetragen, siehe Anlage B.
Die entsprechende Antwort habe ich ebenfalls hinzugefügt, siehe Anlage C.
Die Aussage "Auch eine abgeschlossene Offizierausbildung beinhaltet nicht pauschal die Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes", ist ein Schlag in das Gesicht von Soldaten, welche eine Laufbahn als Offizier anstreben und entbehrt jeglicher sachlicher Grundlage und geht an der Realität völlig vorbei.
Gerne würden und könnten die Soldaten auf Instrumente wie Eingliederungsscheine und Zulassungsscheine verzichten, wenn damit Chancengleichheit hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten in alle anderen Bereiche des öffentlichen Dienstes, geschaffen wird.
Im Übrigen würde dies für alle positive Synergieeffekte haben.
Auch würde man damit eine annehmende Haltung der Gesellschaft einnehmen und ein Zeichen der zivilgesellschaftlichen Anerkennung gegenüber Angehörigen der Streitkräfte und der Bundewehr als Teil dieser Gesellschaft setzen.
Die Bundeswehr soll in der Mitte der Gesellschaft verankert sein, dazu müsste man Bundewehrangehörigen auch gleichen Zugang in die Mitte der Gesellschaft gewähren, wie allen anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst auch und sie nicht wie "Fremde" behandeln.
Jeder von Ihnen mag eine individuelle Einstellung zum Soldaten haben oder zum Militär, das ist auch gut so, dennoch ist die Frage wie man dazu steht an dieser Stelle nicht vorrangig entscheidungsrelevant.
Es sind Menschen und Staatsbürger, die hinter dieser Uniform stehen, die für dieses Land eintreten und ich persönlich vertrete die Auffassung, dass das BMI ( Bundesinnenministerium) nicht das Recht hat, diese verfassungsrechtlichen Feststellungen und Bewertungen hinsichtlich Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit der Laufbahnbefähigung der Soldaten hier anzuzweifeln oder gar abzusprechen, wie es zur Zeit praktiziert wird. Es fehlt dazu jegliche rechtliche Legitimation und steht diametral zum Verfassungsrecht.
Niemand hat das Recht, dass sich ein Personenkreis über eine anderen Personenkreis stellt, dafür gibt es und kann es keine Gründe geben.
Diese Handlungsweise sich über andere zu stellen, erinnert doch stark an ein dunkles Kapitel der deutscher Geschichte.
ich möchte an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich hier niemanden kränken, niemanden beleidigen oder vor den Kopf stoßen möchte, nein das möchte ich nicht.
Aber ich möchte aber auch ganz offen sagen, dass diese systematische Schlechterstellung unverzüglich abzustellen ist und ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass Arbeitslosigkeit vor einem sinnvollen Beitrag für die Allgemeinheit steht!!
Der oder diejenige, die die Meinung vertreten, dies sei keine systematische Schlechterstellung, sollten dies doch einmal den Soldaten mitteilen und sich von der Richtigkeit der eigenen Haltung und der eigenen Argumentation überzeugen.
Sie als Parlamentarier sind nun alle darüber informiert und gefordert es liegt an Ihnen.
Es besteht im Übrigen hier ein besonderes öffentliches Interesse auf diesen Missstand öffentlich hinzuweisen, damit jeder eine Möglichkeit erhält für eine persönliche Beurteilung und Bewertung.
mit freundlichem Gruß
Was wollen Sie denn eigentlich?
1. strotzt der Text meines Erachtens nach von sachlichen Fehlern.
2. wäre das doch eine typische Fragestellung für den Wehrbeauftragten; wenn es hier einen systemimmanenten Mangel gäbe, wäre es an ihm dem Parlament darüber zu berichten. Außerdem bekäme man relativ zeitnah eine fachliche Stellungnahme hierzu.
3. Unheimlich viel bedeutungslose Füllsel im Text; an welches "dunkle Kapitel deutscher Geschichte" erinnert das und warum?
Ich finde es wenig dick auftragen, den Vergleich mit der NS-Zeit und deiner Intention. Mann muss nicht immer die Nazi-Keule raushauen.
Zum Thema: Hoffentlich geht das mal nicht irgendwann nach hinten los mit Anwärterbezügen, zwingende Studienabschlüsse für Offz oder StOffz, exorbitantes Aufbohren der laufbahnrelevanten Ausbildung usw usw... dann wars das mit unserer schönen und sehr starken Laufbahndurchlässigkeit und anderen Vorzügen, die das Soldatsein mit sich bringt ggü. den Beamtenlaufbahnen..
Ich erahne, dass es um die "Benachteiligung" gehen soll, die eintritt, wenn man nach dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (egal welcher Laufbahngruppe) in den öffentlichen Dienst wechselt; mithin meist nicht in die dem ehemaligem Dienstgrad zugeordneten Laufbahn des öD.
Der Grund ist einfach:
- Die "Laufbahnausbildung" bei der Bundeswehr entspricht NICHT dem Vorbereitungsdienst im öffentlichen Dienst.
- Die einzige Möglichkeit, in eine entsprechende Laufbahn zu wechseln, wäre in eine Laufbahn "besonderer Fachrichtung" (Bsp. Sanitätsoffiziere in die Laufbahn der Medizinalräte, StOffzR in die Laufbahn der Staatsanwälte/Richter ( Hier ist jedoch auch der Wechsel in den allgemeinen Verwaltungsdienst möglich, da die Befähigung zum Richteramt immer auch der Laufbahnbefähigung für den allg. höheren Verwaltungsdienst entspricht))
Vielleicht bekommen wir ja bald eine eigene Besoldungsordnung. Dann hören alle endlich auf, sich mit den Beamten zu vergleichen, zu denen wir ausdrücklich NICHT gehören. Soldaten fallen nicht unter das Beamtenstatutsgesetz!
.. um es auf die Spitze zu treiben - ein "Offizierspatent" zu erhalten ist in der Reserve innerhalb WENIGER Wochen möglich, gleiches als RUA / RFA - dass es sich hier nicht um eine Laufbahnausbildung im beamtenrechtlichen Sinne handeln kann, sollte klar sein.
Der Text ließe sich wahrscheinlich auf drei Absätze kürzen - strukturiert versteht sich - und wäre dann wohl verständlich. ... sorry, bin wohl gerade etwas verärgert, weil sich dein Text so schlecht lesen lässt. Problemstellung nennen, Relevanz darlegen - dann sauber ableiten.
@SaZ: Nach SaZ13 bist du wahrscheinlich im DZE mit Leutnant/Hauptm rausgegangen? Ich habe nur verstanden, dass du als "
gehobenen nichttechnischen Zolldienst" eingestellt werden solltest. Und dann ist was passiert? Dein DG wurde nicht 1:1 'gematched'? Dir fehlt das Studium, weil du über Laufbahnwechsel in den OffzTrD/OffzMilFD gekommen bist? Die Verwaltungsschule? Mir fehlt einfach was konkretes, um es nachzuvollziehen, wo das Problem liegt.
Kann man das wirklich aus den 'Zwischenzeilen' herauslesen? Vielleicht mag es jemand der kleinen Ehefrau erklären. :-[
@Andi8111: du meinst diesen Paragraphen für den
HÖHEREN Dienst.
Zitathttps://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__23.html § 23 Absatz 4 BLV
(4) Abweichend von § 17 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a des Bundesbeamtengesetzes kann für die Zulassung zu den Laufbahnen
1. des höheren technischen Verwaltungsdienstes,
2. des höheren sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienstes,
3. des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes sowie
4. des höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes
anstelle eines an einer Hochschule erworbenen Masters ein an einer Hochschule erworbener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss, jeweils in Verbindung mit einer Promotion oder einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, berücksichtigt werden. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen
Darf ich mal allgemein einwerfen, dass ich es sehr gut fände, wenn man den Soldatenberuf auch als Offz nicht weiter in die "Verwaltung" abtriftet (mit Verwaltungsschule).... nur, um dem Beamtentum gerecht zu werden. Dem ganzen 'Apparat' wird schon genug Bürokratie vorgeworfen.
@ Liebe, kleine Ehefrau:
Viel zu "erklären" gibt es da nicht.
Sachverhalt:
SaZ 13 OA wird als Hauptmann entlassen und "wechselt" zur Polizei (genau genommen ist es kein Wechsel, sondern eine Neueinstellung - nehmen wir mal an, dass ggf. vorhandene Studium wäre nicht "verwertbar"):
- Dann wird der Hptm d. R. (wie alle anderen auch) als ANWÄRTER mit ANWÄRTERbezügen eingestellt, absolviert die Laufbahnausbildung (ggf. im Falle der Polizei mit Studium an einer Fachhochschule), und wird nach 3 Jahren dann "Kommisar" - also der Dienstgrad, der dem "Leutnant" entspricht (von der Besoldungshöhe).
"Schlimm" ist das nicht - es ist ein anderes System (nämlich Beamter), der Soldat erhält Übergangsgebührnisse usw., er "fängt halt neu an", wie jeder andere Bürger auch.
Auch der "Kommisar" kann nicht nach Belieben an eine andere Behörde wechseln und dann in einer "Verwaltung" arbeiten - auch das funktioniert nicht.
Meine Frau ist Amtsanwältin - die kann weder bei der Bundeswehr als "Major" anfangen, noch bei der Polizei als Hauptkommisar - obwohl die Polizei "ihre" Hilfsbeamten sind ...
Ist alles gesetzlich so geregelt.
Zitat von: DieEhefrau am 24. September 2019, 14:05:10
@Andi8111: du meinst diesen Paragraphen für den HÖHEREN Dienst.
Zitathttps://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__23.html § 23 Absatz 4 BLV
(4) Abweichend von § 17 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe a des Bundesbeamtengesetzes kann für die Zulassung zu den Laufbahnen
1. des höheren technischen Verwaltungsdienstes,
2. des höheren sprach- und kulturwissenschaftlichen Dienstes,
3. des höheren naturwissenschaftlichen Dienstes sowie
4. des höheren ärztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes
anstelle eines an einer Hochschule erworbenen Masters ein an einer Hochschule erworbener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss, jeweils in Verbindung mit einer Promotion oder einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten, berücksichtigt werden. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen
Unter anderem. Es gibt aber selbiges auch für die "Laufbahnen besonderer Fachgebiete" des gehobenen und des mittleren Dienstes. §§ 19,20,21 der Bundeslaufbahnverordnung.
@Andi8111: danke schöööön!
@F_K ... [Haare rauf] .... Also wurde er zwar als Anwärter genommen. Aber er muss eben ein Studium nachsetzen (vielleicht ist er auch ganz ohne Bachelor in den OffzMilFd/OffzTrD gekommen). Als 'Anwärter' hat er eventuell nicht sofort gleiche A1x-Besoldung wie zum DZE - nachvollziehbar.
... mhhh ... er passte also nicht 100% - er hatte keine verwertbare Spezialisierung (z.B. durch Bw-Studium). Wäre das gegeben, würde ich schon ein 1:1 gut empfinden - eventuell eine Justierung in der Erfahrungsstufe. Außerdem hat er 'Ausgleichsgeld' für seine Neuorientierung nach DZE bekommen - oder doch nicht? Ist das nicht damit kompensiert?
F_K, na "wie jeder Bürger" find ich das nicht. Ich glaube schon, dass er einen Bundeswehr-Bonus beim Auswahlprozess bekommen hat!
Das hört sich ja aber schon fast nach einer Forderung nach "Job-Garantie" im Bund an. Und ein wenig wie 'liebgewonnene und als selbstverständlich gesehene Privilegien aufrechterhalten' wollen.
Ist die Bundeswehr nicht ein besonderer Arbeitgeber - weil eben der Soldat seinen ganzen Körper einbringt.
Natürlich hat ein Beamter auch seine Pflichten (darf nicht streiken, steht immer parat). Aber so mit Haut&Haar gibt er sich nicht hin. Ich find es nicht verwunderlich, dass dem Soldaten mehr zurückgegeben wird (Ausbildung, Gesundheitsfürsorge). Und im Umkehrschluss empfindet man das nach dem Soldatendasein als "weniger".
100% Kompatibilität sehe ich nicht zw. Soldat und Beamter (aus der Geschichte lernend, darf es das auch nicht). Zeige mal einen sportlich versierten Beamten das Video von EKL für OA. Der wird dich staunend ansehen "WAS, dass machen die und werden noch dafür bezahlt?".
Bei einer Neuorientierung muss man immer Abstriche machen, wenn man nicht 100% die Erfordernisse mitbringt.
Und ein Offizier ... ist vielleicht ein Gentlemen ... aber kein Allround-Verwaltungsbeamter.
Zitat von: DieEhefrau am 24. September 2019, 15:44:45
Ist die Bundeswehr nicht ein besonderer Arbeitgeber - weil eben der Soldat seinen ganzen Körper einbringt.
Natürlich hat ein Beamter auch seine Pflichten (darf nicht streiken, steht immer parat). Aber so mit Haut&Haar gibt er sich nicht hin.
Ein Beamter der Berufsfeuerwehr macht das schon auch.
Unser Zeitsoldat hat nicht verstanden, dass Beamter und Soldat unterschiedliche Statusverhältnisse sind; that´s it.
Warum er als Beamtenanwärter seine Zeit lieber mit - meiner Meinung nach - relativ aussichtslosen Verwaltungsstreits verschwendet, als seine laufbahnrelevante und fachspezifische Ausbildung zu absolvieren, weiß der Himmel.
... und der TE steckt ja nicht nur seine Kraft in einen so sinnlosen Kampf, sondern hat damit däfür gesorgt, nicht übernommen zu werden und jetzt arbeitslos zu sein.
Als Beispiel hätte ich vielleicht einen FA mit Abitur nehme sollen - auch der hat während der neuen Laufbahnausbildung weniger Einkommen - aber der erhält AUCH Übergangsgebührnisse und Gelder sowie BFD.
(Soldaten werden schon gut besoldet - gerade in der Ausbildung / Studium - und auch nach der Dienstzeit "gut versorgt" - man muss selber etwas daraus machen ...)
Die Adressaten werden sich den ganzen Sermon nicht durchlesen. Ich hab nach den ersten paar Absätzen aufgehört, weil nicht einmal annähernd klar wurde, worum es geht. Und dann habe ich gesehen, wie viel da noch folgt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich mich schon jetzt für das Interesse bedanken, auch für die vielen Anmerkungen durch Sie.
Die von mir gemachten Ausführungen sind exakt so gemeint, wie sie von mir verfasst wurden.
Ich kann nicht alle Informationen aufgrund meiner Verschwiegenheitspflicht mitteilen, was ich sagen kann, dass es BS gab die per 6 monatigen
Umsetzerlehrgang verbeamtet wurden, ohne eine erneute Laufbahnausbildung zu machen, da man diesen die "beamten Laufbahnbefähigung"
zuerkannt hat.
Da es in der "reinen Laufbahnausbildung" keine Unterschiede zwischen BS und SaZ gibt, gibt es auch keinen sachlichen Grund unterschiedlich
zu verfahren, unter der Berücksichtigung von Eignung, Leistung und Befähigung.
Das war der Grund meinen Dienstherren damit zu konfrontieren.
Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu
müssen.
Der Unterschied zwischen Soldat und Beamter ist mir durchaus bekannt, es sind nur zwei verschiedene Dienst und Treuverhältnisse.
Es geht mir hier lediglich um eine "rechtliche Gleichstellung", als Zeitsoldat oder anders ausgedrückt wenn zwei Personen die gleiche
Vorqualifikation in Form einer Laufbahnbefähigung besitzen, warum muss der eine für eine Tätigkeit X nur einen Lehrgang benötigen und der
andere eine komplette Laufbahnausbildung!?
Zeitsoldaten sind anscheinend heir Soldaten zweiter Klasse, ihnen die Laufbahnbefähigung abzusprechen und wie jemanden ohne
Laufbahnbefähigung zu betrachten geht an der Sache völlig vorbei.
Abschließend möchte ich anmerken, dass es einen Unterschied zwischen Laufbahnbefähigung und "FACHLICHER QUALIFIKATION" gibt.
Das darf man nicht mischen.
Zitat... vielleicht ist er auch ganz ohne Bachelor in den OffzMilFd/OffzTrD gekommen ...
@Ehefrau; Bitte den OffzMilFD da raus lassen. Der ist nämlich nicht betroffen, ganz einfach, weil er mit der Ernennung zum Leutnant automatisch Berufssoldat wird.
Zitat von: Soldat auf Zeit am 24. September 2019, 17:29:27
Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu
müssen.
Nach kurzer Recherche, muss ich Ihnen sagen, dass Sie damit ein wenig falsch liegen.
In Brandenburg sind es wohl 18 Monate Ausbildung für ehemalige FJg Fw und in Sachsen 24 Monate.
Also eine verkürzte Ausbildung, nix mit "ohne erneute Laufbahnausbildung".
Zitat von: Pericranium am 24. September 2019, 17:34:35
Zitat von: Soldat auf Zeit am 24. September 2019, 17:29:27
Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu
müssen.
Nach kurzer Recherche, muss ich Ihnen sagen, dass Sie damit ein wenig falsch liegen.
In Brandenburg sind es wohl 18 Monate Ausbildung für ehemalige FJg Fw und in Sachsen 24 Monate.
Also eine verkürzte Ausbildung, nix mit "ohne erneute Laufbahnausbildung".
Ah, Sie meinten wohl ohne weitere Laufbahnprüfung, das stimmt für Brandenburg:
https://polizei.brandenburg.de/fm/32/Ausschreibung%20Feldj%C3%A4ger.pdf
ZitatDanach werden Sie ohne weitere Laufbahnprüfunggrundsätzlichals Streifenbeamter/-beamtin im Wach-und Wechseldiensteingesetzt,dem Kerngebiet der bürgernahen polizeilichen Arbeit, in dem Sie Einsätze mit stetig wechselnden Situationen und Anforderungen erwarten.Sofern Sie über einenachgewieseneSpezialausbildung,
wie beispielsweise die eines Erhebers oder Ermittlers verfügen, wird im Einzelfall eine anderweitige Verwendung geprüft.
Es ist ein Unterschied, ob einzelne Dienstherrn, ohne Rechtsanspruch, für gewisse Personengruppen eine sachgerechte Einzelfalllösung implementieren, oder ob es eine generelle gesetzliche Lösung werden soll.
Erneut: ein Offizierspatent gibt es nach wenigen Wochen - Laufbahnausbildungen dauern manchmal Jahre - der Unterschied sollte klar sein.
Hallo,
schwierige Lektüre, dieser Brief. Ich war ebenfalls Offizier (SaZ 12) und bin anschließend ebenfalls zum Zoll (gehobener Dienst) gewechselt. Auch ich empfand es damals als sehr schade, dass ich die gesamte Ausbildung durchlaufen muss. Wie hier bereits häufig ausgeführt wurde, gibt es rechtlich an der ablehnenden Haltung der Bundesfinanzverwaltung nichts zu rütteln, da das Laufbahnrecht - wie ja schließlich auch bemängelt wird - eine Übernahme nicht vorsieht.
Da ich beide Laufbahnen mittlerweile gut kenne, möchte ich subjektiv dazu auch noch etwas schreiben. Ich habe bei der Bundeswehr aufgrund eines TSK-Wechsels zwei "Offizierpatente" erworben. Meiner Meinung nach bereitet(e) die Offizierausbildung mich nicht mal ausreichend auf die Aufgaben eines Offiziers im Truppendienst vor. Dies kann Sie ebenfalls nicht mal annähernd auf die Tätigkeiten im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Eine Durchbrechung der bestehenden Trennung würde einen nicht sachgerechten und unverhältnismäßigen Aufwand für die aufnehmende Behörde bedeuten, da der Offizier nur Bruchteile der Voraussetzungen mitbringt.
Leider kann ich ebenfalls die individuelle Geschichte, die zur Entlassung führte nicht ganz nachvollziehen. Denn selbst solche Anträge können doch auch während der regulären Ausbildung gestellt und bearbeitet werden!?
Zum Ende meiner Offizierslaufbahn entschied ich mich für den Zulassungsschein und den Zoll. Die Möglichkeit, nur innerhalb der Zeitsoldaten verglichen zu werden ist aus meiner Sicht ein Vorteil gegenüber "dem Rest". Wie groß letztendlich dieser Vorteil ist, liegt woh lan den individuellen Voraussetzungen und ob man mit diesen auch im Vergleich mit allen anderen eingestellt werden würde. Darüberhinaus werden mit Übernahme zum Beamten auf Probe (nach Abschluss der 3-jährigen Ausbildung) die Erfahrungsstufen unter vollständiger Anerkennung der Dienstzeit als Soldat neu festgesetzt. Von den Übervangsgebührnissen möchte ich gar nicht erst anfangen, da diese wohl für höhere Einkünfte sorgen, als die meisten Dozenten an der Hochschule des Bundes vorweisen können.
Eine Ungleichbehandlung kann ich nicht erkennen. Man kann schließlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Zitat von: ulli76 am 24. September 2019, 17:28:42
Die Adressaten werden sich den ganzen Sermon nicht durchlesen. Ich hab nach den ersten paar Absätzen aufgehört, weil nicht einmal annähernd klar wurde, worum es geht. Und dann habe ich gesehen, wie viel da noch folgt.
Stimmt.
Ich hab auch an der Stelle, an der "die Bundeswehr" als oberste Bundesbehörde bezeichnet wird, aufgehört.
Alles klingt nach dem Geschwurbel eines enttäuschten Querulanten, der sich von irgend jemandem etwas hat ins Ohr setzen lassen und sich dann total verrannt hat.
Junge, Du könntest heute einen interessanten und absolut krisensicheren Job haben - aber Du warst und bist anscheinend unfähig und unwillig, Dich an ein System anzupassen und die Spielregeln des Systems zu akzeptieren. Selber schuld.
Wird man in der Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst für die spätere Verwendung optimal vorbereitet? Die oben genannten Ausbildungen (Offizier) empfinde ich nicht als "nicht ausreichend".
Grüsse
Zitat von: Soldat auf Zeit am 24. September 2019, 17:29:27
was ich sagen kann, dass es BS gab die per 6 monatigen Umsetzerlehrgang verbeamtet wurden, ohne eine erneute Laufbahnausbildung zu machen, da man diesen die "beamten Laufbahnbefähigung" zuerkannt hat.
So so. Nur interessiert sich der öffentliche Dienst nicht dafür, ob es sich um einen SaZ oder einen BS handelt.
Der öffentliche Dienst stellt jeden nach seinen individuellen Voraussetzungen ein. Und ein ausscheidender SaZ 13 Offz mit Studium kann auf Grund seiner akademischen Qualifikation in den höheren Dienst eingestellt werden. Wenn es eine spezifische Einstellung auf Grund eines spezifischen akademischen Abschlusses ist kann nach einer Probezeit von 6 Monaten - ohne Vorbereitungsdienst/Refrendariat - bereits die Verbeamtung erfolgen.
Zitat von: Soldat auf Zeit am 24. September 2019, 17:29:27
Da es in der "reinen Laufbahnausbildung" keine Unterschiede zwischen BS und SaZ gibt, gibt es auch keinen sachlichen Grund unterschiedlich zu verfahren, unter der Berücksichtigung von Eignung, Leistung und Befähigung.
Wird auch nicht. Da verlässt sich wohl jemand auf Scheißhausparolen.
Zitat von: Soldat auf Zeit am 24. September 2019, 17:29:27
Das es geht zeigt das Beispiel: Es wechseln zur Zeit Feldjäger Feldwebel zur Landespolizei, ohne eine erneute Laufbahnausbildung machen zu müssen.
Falsch. Natürlich durchlaufen ehemalige Feldjäger (oder infanteristische SaZ und Feldjäger in Hamburg) eine Laufbahnausbildung - alles andere wäre völlig unverantwortlich, aber sie müssen keine Laufbahnprüfung mehr ablegen.
Gruß Andi
Zitat von: Silberpfeil am 24. September 2019, 23:08:25
Wird man in der Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst für die spätere Verwendung optimal vorbereitet? Die oben genannten Ausbildungen (Offizier) empfinde ich nicht als "nicht ausreichend".
Optimal erwartungsgemäß auch nicht. Meinem persönlichen Empfinden nach, ist die (Laufbahn-) Ausbildung zumindest beim Zoll wesentlich näher an den späteren Aufgaben dran, als es in der Bundeswehr der Fall ist. Das kann ich natürlich auch nur für die Bereiche behaupten, die ich beiden Fällen kenne.
Auch wenn der Wechsel in die zivile Verwaltung einen Kulturschock darstellte, wurde ich doch genau für diesen Wechsel in Watte gepackt und gut versorgt (BFD, Z-Schein, Übergangsgebührnisse) und bereue diesen Schritt nicht. Wenn man sich erstmal damit abgefunden hat, dass der Anstellwinkel bis zur nächsten Beförderung nicht so steil wie bei der Bundeswehr ist, dann kann man sich doch ziemlich über die Lebzeiturkunde freuen ;)
Zitat von: Andi am 24. September 2019, 23:21:26
Der öffentliche Dienst stellt jeden nach seinen individuellen Voraussetzungen ein. Und ein ausscheidender SaZ 13 Offz mit Studium kann auf Grund seiner akademischen Qualifikation in den höheren Dienst eingestellt werden. Wenn es eine spezifische Einstellung auf Grund eines spezifischen akademischen Abschlusses ist kann nach einer Probezeit von 6 Monaten - ohne Vorbereitungsdienst/Refrendariat - bereits die Verbeamtung erfolgen.
Genau so sieht es nämlich aus. Es steht jedem frei, sich auf einen ausgeschriebenen Dienstposten zu bewerben, sofern man die Voraussetzungen dafür mitbringt. Das ist im höheren Dienst in der Regel der (einschlägige) Masterabschluss. Die Laufbahnbefähigung wird dann im Normalfall nach dem Vorbereitungsdienst festgestellt und fertig ist der Beamte. Im gehobenen Dienst ist dafür die Laufbahnprüfung nötig. Diese ist ganz objektiv nicht mit der Laufbahnausbildung in der Bundeswehr vergleichbar und kann daher auch nicht gleichgestellt werden.
Habe mir jetzt den Text durchgelesen.
Erstens danke ich dir dafür, dass du dir die Mühe gemacht hast, den Text hier nochmal nieder zuschreiben.
Auf folgende Punkte habe ich eine Frage:
1. Ich hoffe, du hast den Text Korrektur gelesenen und nur beim Copy&Paste sind diese Rechtschreibfehler entstanden?
2. Ich verstehe das so, dass du den gehobenen Dienst beim ZOLL angestrebt hast, diesen leider nicht bestanden hast und dich nun "einklagen" willst da du vorher eine Offizierslaufbahn in der Bundeswehr hattest? Warum nicht den mittleren Dienst nehmen und nach einigen Jahren einfach höher aufsteigen?
3. Du bist aktuell arbeitslos und arbeitssuchend... ich verstehe nur nicht warum da du ja schreibst, dass du 13 Jahre gedient hast und somit solltest du doch minimum 2-3 Jahre BFD bekommen.
Allgemein zum Text:
ich wäre früher zum Punkt gekommen. Da ist viel drum-herum geredet/geschrieben und ganz unten kann man erst erahnen, worum es wirklich geht. Klar ich verstehe deine frustration aber ein Z-Schein ist keine Goldene-Willy Wonka-Eintrittskarte in andere Bundesorganisationen. Auch diese haben Anforderungen und wenn du diese nicht erfüllst, dann sieht es eben schlecht aus.
Trotzdem wünsche ich dir alles gute und das du aus deiner aktuellen Lage das beste machen wirst.
Zitat von: Captain Kugelfang am 26. September 2019, 11:08:31
3. Du bist aktuell arbeitslos und arbeitssuchend...
nicht zu vergessen, offensichtlich ohne jegliche finanzielle Reserven ("mittellos") und nicht in der Lage sich um eine Krankenversicherung zu kümmern.
Hallo Captain Kugelfang
check mal deine Mitteilungen Gruß
Wenn wir mal nur die Offiziere betrachten... muss man 2 Gruppen trennen:
1. Offiziere mit passendem Studienabschluss
2. Offiziere ohne ( bzw ohne passenden ) Studienabschluss
Für Gruppe 1 ist ein Verzicht auf die Laufbahnbefähigung möglich.
Bsp. Direkteinstellung gehobener nichttechnischer VDst Bundeswehr
"Sie haben ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom-(FH)-Studium
in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung
oder
das 1. Juristische Staatsexamen
und
Sie weisen eine mindestens 1,5-jährige vergleichbare berufliche Tätigkeit nach
oder
Sie verfügen über eine Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes."
Wer also das passende Studium hat, muss nicht die Laufbahnbefähigung erwerben und wird als Beamter auf Probe eingestellt.
Anders bei Gruppe 2
Da hier nicht die passenden Studienvoraussetzungen vorliegen,
wird der Erwerb der Laufbahnbefähigung gefordert.
Kann man Hinterfragen... ist aber aktuell so.
Hier mal ein O-Ton aus der Beamtenschaft der Bw:
"Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr
...
Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) machte durch seinen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm einmal mehr deutlich, dass der VBB keinesfalls gegen den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist, jedoch müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Alle Beteiligten dieses Gesprächskreises sollten sich über ein gemeinsames Ziel verständigen können, die bestehende Qualität in der Bundeswehrverwaltung zu erhalten.
Dafür ist neben einer Bestenauslese mit wenigen Ausnahmen auch eine Laufbahnausbildung erforderlich.
Das muss auch ein Eigeninteresse derer sein, die nach Ende ihrer Verpflichtungszeit einen Statuswechsel anstreben. Ein Automatismus ist nicht zweckdienlich. Wie schon zuvor im Vortrag von Professor Battis ausgeführt, bedarf es der Wahrung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz)....."
Quelle: VBB , Juni 2019