Hallo,
ich bin Gesundheitsaufseher und möchte mich für die Laufbahn der Feldwebel bewerben. Wie sind dort die Verpflichtungszeiten?
Die Einstellung ist berufsnah als Fw in der Verwendung "Gesundheitsaufseher" möglich, die Regelverpflichtungszeit beträgt 12 Jahre. Allzu viele Dienstposten gibt es jedoch für die Verwendung nicht.
Ich dachte immer, mit Ausbildung kann man kürzere Verpflichtungszeiten vereinbaren?
Können Sie ja versuchen, aber ob der Einplaner darauf eingeht? Einen Anspruch darauf haben Sie jedenfalls nicht.
Aktuell ist die Lage bei den Gesundheitsaufsehern nicht wirklich angespannt! Daher neigen die Einplaner dazu, hier maximal auf eine Verpflichtungszeit von acht Jahren herunter zu gehen, aber definitiv nicht darunter! Selbst wenn Sie schon als Gesundheitsaufseher ausgebildet sind, dauert es eine Zeit, bis Sie auf dem Dienstposten verwendungsfähig sein wenden.
Zitat von: TS 1993 am 01. Oktober 2019, 09:50:56
Ich dachte immer, mit Ausbildung kann man kürzere Verpflichtungszeiten vereinbaren?
Ist es ja, sonst wären es 13 Jahre.
Hintergrund:
Auch wenn die Berufsausbildung / ZAW "eingespart" wird, so ist doch eine Feldwebelausbildung zu durchlaufen - insoweit ist die Bundeswehr schon an angemessenen Verpflichtungszeiten interessiert.
"Kürzer" wird praktisch nur bei absoluten Mangelverwendungen durchgeführt (gesetzlich geht es), wo die Einarbeitung sehr gering ist (z. B. bei Ärzten).
Es bleibt sich zu bewerben, und dann beim Einplaner nachzufragen - und für eine Einschätzung Tommies und Ralfs Antwort zu berücksichtigen.
Viel Erfolg.
Ich habe gerade noch bei ISOrg im IntranetBW nachgesehen: Die (theoretische!) Mindestverpflichtungszeit beträgt drei Jahre! Darunter macht eine Verpflichtung eines bereits ausgebildeten Gesundheitsaufsehers überhaupt keinen Sinn. Aktuell wird man sich jedoch aufgrund der Personallage nicht dazu hinreißen lassen, jemanden "nur" für drei Jahre zu verpflichten. Die aktuelle "Schmerzgrenze" sind -laut Auskunft BAPersBw!- acht Jahre, unter denen gar nichts geht!
ISOrg und Aussagen von Personalführern können weiterhelfen. Festgelegt ist dieses jedoch auch in einer Bereichsvorschrift: C1-1420/13-4000.
Wenn sich alle daran halten, ist die Regelverpflichtungszeit 12 Jahre.