Hallo Kameraden,
wie der Betreff es schon vermuten lässt, stellt sich mir die Frage ob ein Feldwebel sich auf einem Lehrgang (UGL, FW, Sprache, etc.) die Stube mit einem Soldaten mit einem niedrigeren Dienstgrad teilen, oder gar bei Überbelegung auf dem Flur schlafen muss?
Zitat von: Rekrut84 am 11. Oktober 2019, 17:02:02
Hallo Kameraden,
wie der Betreff es schon vermuten lässt, stellt sich mir die Frage ob ein Feldwebel sich auf einem Lehrgang (UGL, FW, Sprache, etc.) die Stube mit einem Soldaten mit einem niedrigeren Dienstgrad teilen, oder gar bei Überbelegung auf dem Flur schlafen muss?
Was sollte dagegen sprechen mit anderen Dienstgraden in einer Stunde zu schlafen?
Auf dem Flur ist mit Sicherheit keine Lösung. Bevor es soweit kommt muss der Verband dann wohl eher ein Hotel o.Ä. buchen
Mir hat ein Kamerad mitgeteilt, dass ein Feldwebel nicht mit Stuffz oder Mannschaftern eine Stube teilen muss. Mich interessiert ob es hierfür eine Vorschrift gibt. Ich befinde mich derzeit auf einer einem Lehrgang und uns wurde angekündigt, dass nun für mehrere Wochen einige auf den Fluren schlafen müssen weil in den regulären Unterkünften bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Ähm nein. Man versucht es aus naheliegenden Gründen zu vermeiden, es gibt aber keinen generellen Ausschluss. vor allem nicht, wenn offenbar kurzfristig eine Verknappung an Unterkünften besteht.
Und nein, Unterbringung auf den Fluren über mehrere Wochen ist sicher nicht statthaft. Dafür gibt es Hotels, Pensionen, Monteurzimmer, Wohnungen zur Kurzzeitmiete...
Zitat von: Rekrut84 am 11. Oktober 2019, 17:36:46
Mir hat ein Kamerad mitgeteilt, dass ein Feldwebel nicht mit Stuffz oder Mannschaftern eine Stube teilen muss. Mich interessiert ob es hierfür eine Vorschrift gibt. Ich befinde mich derzeit auf einer einem Lehrgang und uns wurde angekündigt, dass nun für mehrere Wochen einige auf den Fluren schlafen müssen weil in den regulären Unterkünften bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Wenn das dann so kommt gibt es probates Mittel, lernt man schon in der Grundausbildung und nennt sich Beschwerde.
Ich befinde mich gerade im Zentrum für Wiedereinstellung der Marine in Neustadt. Da sind die Stuben mit Dienstgraden von OG bis StBtsm bunt gemischt und es klappt super! Jeder lernt von jedem.
Zitat von: Rekrut84 am 11. Oktober 2019, 17:36:46
Mir hat ein Kamerad mitgeteilt, dass ein Feldwebel nicht mit Stuffz oder Mannschaftern eine Stube teilen muss.
Was hat er denn gesagt, als du ihn gefragt hast, wo das steht.
Das wusste er nicht. Daher dachte ich mir, dass ich mal das Schwarmwissen hier frage ;D
Versteht mich nicht falsch, ich sehe darin auch gar kein Problem, ich wollte nur wissen ob da was dran ist.
Und ja, der Spieß hat uns heute mitgeteilt, dass es so kommen wird, dass einige für mehrere Wochen auf den Fluren schlafen werden müssen. Ich bin gespannt ob das tatsächlich auch so passieren wird oder man nicht noch eine andere Lösung finden wird.
Tut mir Leid, aber nur, weil viele Lehrgangseinrichtungen meinen, es gäbe weit unterhalb aller Dienstgradgruppen noch diejenige der ,,Lehrgangsteilnehmer", muss man sich nicht alles gefallen lassen. Finde es immer wieder erstaunlich, was sich da so manches Stammpersonal herausnimmt.
Insbesondere wird bei der Begrüßung immer gerne herausgehoben, dass man ja Gast sei und sich seinem Dienstgrad entsprechend auch verhalten soll. Geht es aber um z.B. angemessene Unterbringung, dann will davon niemand mehr etwas wissen.
Und bei einer Unterbringung auf dem Flur wäre für mich definitiv eine Schwelle überschritten. Wir reden hier immerhin von einem Rückzugsort und einer gewissen Ruhe und Privatsphäre und das über mehrere Wochen.
Zitat... Und bei einer Unterbringung auf dem Flur wäre für mich definitiv eine Schwelle überschritten. Wir reden hier immerhin von einem Rückzugsort und einer gewissen Ruhe und Privatsphäre und das über mehrere Wochen. ...
Darauf wollte ich mit meinem Ratschlag zur Beschwerde hinaus. Und gerade bei Lehrgängen, wie hier auch noch beim Sprachlehrgang, braucht man solche Ruhe auch.
Wer als Disziplinarvorgesetzter so etwas zu lässt, steht nächstes Jahr bestimmt auch gerne im Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages! Das kann dann schon mal ein signifikanter Karriereknick sein ;) ! Beschwerde ist das eine, Eingabe ist die andere Möglichkeit, hier durchaus publikumswirksam etwas zu bewegen, weil sich der WBdDB so etwas schon mal unangekündigt selbst anschauen könnte ;D ! Dann möchte ich allerdings nicht in der Haut des DV stehen, der das angeordnet hat, und erst recht nicht in der des DV, Stufe 2, der da sein Händchen drüber gehalten hat.
Der Feldwebel ist, genau wie der Mannschafter, Lehrgangsteilnehmer. Somit sitzen beide im selben Boot. ;)
OMG, solch Probleme möchte ich mal haben. Anno 1991 lagen wir in 8-Mannstuben zusammen mit Mannschaften, Uffz o.P., Uffz m.P. Offz und StOffz in einer Bude und niemand hat sich beklagt.
Jaja früher war alles besser... auch wenn man auf dem Flur schlafen musste ::)
Zitat von: dunstig am 16. Oktober 2019, 01:05:48
Jaja früher war alles besser... auch wenn man auf dem Flur schlafen musste ::)
Besser nicht, aber die Menschen waren stressfreier und waren sich IHRER militärischen Aufgabe bewußt. Der heutige Soldat ist da weitaus bewußter über seine Rechte, aber weniger seiner Pflichten. Schade, schade, schade, das sich das so ergeben hat in den letzten Jahren!
Und deswegen muss ich es mir gefallen lassen, über Wochen auf dem Flur zu schlafen, weil man früher noch härter drauf war und Sachen auch einfach mal hingenommen hat, die vielleicht nicht ganz korrekt waren?
Leute, bekommt Euch doch nicht wegen nichts in die Haare. Noch schläft da keiner auf dem Flur und ich kenne so eine Geschichte seit den 1980ern auch nicht. Vielleicht hat da nur ein Spieß einen Witz gemacht oder er hat es in seiner Überforderung gesagt.
Trennen wir bitte die Sachverhalte:
Nein, es gibt keine Vorschrift auf Lehrgängen die Dienstgradgruppen zu trennen, noch Anspruch auf eine konkrete Unterkunftsform. Wenn möglich, z. B. auch im Einsatz, gibt es aber Unterschiede in der Unterbringung. (Z. B. Kommandant Einzelzimmer, StOffz 2er Stube, usw.).
Sofern möglich, wird das auch auf Lehrgängen umgesetzt.
Unterbringung auf Fluren über mehrere Tage auf einem Lehrgang halte ich ebenfalls für völlig unangemessen - da sind ggf. externe Möglichkeiten zu nutzen.
Zitat von: F_K am 16. Oktober 2019, 08:06:31
- da sind ggf. externe Möglichkeiten zu nutzen.
Dackelgarage hinterm Gebäude ???
@ Bazi:
Ich meinte die Unterbringung in Hotels, Pensionen oder angemieteten (möblierten) Unterkünften.
Sowas gehört zu eine Bauplanung bei bewohnten Unterkünften dazu ...
Die Sache ist nicht mal ein Problem der Streitkräfte. Der Unterkunftsbedarf ist für die Liegenschaft festgestellt, das BwDLZ hat diesen zu decken. Dazu beauftragt es grundsätzlich die BImA. Kann die nicht liefern sind durch das BwDLZ Lösungen zu finden. "Auf dem Flur schlafen" ist keine und die Grenze zu einer "Entwürdigenden Behandlung" von Untergebenen dürfte hier schneller überschritten sein, als mancher vermuten mag.
Das Problem vom Spieß ist das ganze aber definitiv nicht. Der dürfte nur der sein, der mitunter den Finger in die Wunde zu legen hat.
Und genau deshalb wird diese Geschichte auch niemals so stattfinden.
Gruß Andi