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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CoolHand2003 am 15. Oktober 2019, 13:29:15

Titel: Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: CoolHand2003 am 15. Oktober 2019, 13:29:15
Hallo liebe Community.

Diese Frage habt ihr bestimmt schon mehrfach gehört, nur ich finde nichts passendes. Daher nochmal.
Allerdings erstmal zu mir.

Ich bin Hauptfeldwebel, momentan in ZAW und ab dem 01.06.2021 im 1,5 jährigen BFD während der Dienstzeit.

Mein momentaner Praktikumsgeber würde mich gerne übernehmen bzw. bietet mir einen Vertrag an, der sehr lukrativ ist. BS werden möchte ich nicht mehr, von daher ist dies ziemlich attraktiv.

Nun zu der Frage: Gibt es eine Möglichkeit das ich zum Zeitpunkt meiner ZAW Maßnahme oder vorher meinen Dienst verkürzen kann und in die zivile Wirtschaft gehen kann? Mein Praktikumsgeber ist auch bereit mich ,,rauszukaufen".

MkG
Titel: Antw:Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: wolverine am 15. Oktober 2019, 13:46:57
Antrag stellen, mit den Vorgesetzten reden und dann hat man ein belastbares Ergebnis. Wegen der aktuellen Personalsituation auf eine ablehnende Antwort vorbereitet sein.
Titel: Antw:Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: CoolHand2003 am 15. Oktober 2019, 14:21:47
Alles klar, danke :-) naja aktuelle Personalsituation ist, BS abgelehnt wegen zu viel Bewerbern. Also kann es nicht so schlimm sein
Titel: Antw:Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: Ralf am 15. Oktober 2019, 14:47:27
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch wenn es eine Mangelverwendung ist, kann es durchaus ausreichend BS-Bewerber geben.
Titel: Antw:Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: Feldhebel am 16. Oktober 2019, 20:34:36
Ich kann deine Frage echt gut verstehen aber du solltest dir genau überlegen was du da vorhast und das erstmal durchrechnen, falls noch nicht geschehen.

Auch wenn das Angebot sehr gut ist, wenn du dich "rauskaufen" lässt wird dir wohl einiges an Fördergeldern verloren gehen.
Das würde ich bei dem Angebot mal gegenrechnen.

Hier mal eine lustige Überlegung:

Als Alternative könntest du dich ab Beginn des Vollzeit-BFD für ein Fernstuidum (oder Abitur) freistellen lassen und in dem Unternehmen nebenher in Teilzeit anfangen.
So könntest du neben Weiterbildung in den 1,5 Jahren noch bis zu 40% deines momentanen Gehaltes zusätzlich verdienen.
Dann, nach BFD dort vollzeit anfangen und drei Jahre Übergangsgebührnisse (75% Steuerklasse 6 ca 1800netto) zusätzlich bekommen.

Ist jetzt natürlich die Frage ob du beim "Rauskaufen" auf SaZ8 -Ansprüche fällst oder alles flöten geht.
Wenn dir jeglicher Anspruch verlorgen gehen sollte, dann müsste man dich schon mit Boldbarren abwerfen um dir das ganze schmackhaft zu machen ;)

Viel erfolg auf jeden Fall :)
Titel: Antw:Verkürzung eventuelles „Rauskaufen“
Beitrag von: Ralf am 17. Oktober 2019, 05:09:48
Eine Dienstzeitverkürzung kann nur bei dienstl. Bedarf erfolgen. Das sehe ich derzeit grundsätzlich nicht. Auch die Tatsache, dass gerade eine ZAW-Weiterbildung läuft, kann einen Einfluss darauf haben.