Frage:
1. Wenn ein ungedienter Arbeitssuchender sich bei einer RSU meldet und freiwillig eine ASA Ausbildung Modul 1 und 2 machen möchte,
- Ist das als Arbeitssuchender möglich und
2. wie wird der potenzielle Kamerad besoldet?
- Erhalt des Arbeitslosengeldes über die 10 Tage RDL?
- Oder Besoldung, Tagessatz nach DG ,,Schütze/Matrose/Flieger"?
Annahme: es handelt sich um eine vorübergehende Arbeitslosigkeit, also keine Bestrebung zum SaZ oder FWDL, aber den Willen einen Beitrag zu leisten.
3. Wo werden die ASA Modul 1+2 angeboten?
Vielleicht kann jemand die Fragen beantworten, bevor ich größere Recherchen anstelle. Vielen Dank für die Hilfe.
zu 1: Ja
zu 2: der kriegt USG, entweder Mindestsatz, oder wenn er nicht dauernd Arbeitslos ist, die USG die sich aus seinem Arbeitseinkommen errechnet.
mkg
Eisensoldat
Vielen Dank für die schnelle Info! :)
Gegenfrage: Arbeitssuchend oder Arbeitslos? Derzeit Erwerbseinkommen / Arbeitgeber vorhanden?
Hinweis: Der arbeitssuchende Arbeitslose "unterbricht" für eine RDL seine Arbeitslosigkeit (d. h. längere Bezugsdauer möglich), erhält höhere Leistungen und zahlt sogar "selber" in die Sozialversicherungen ein.
Die Ausbildung Ungedienter erfolgt m. W. ausschließlich in den RSU-Kompanien. Diese befinden sich in allen Bundesländern, als Einstieg z. B.
Wikipedia.
Die Information ist nicht vollständig.
Die Lehrgänge ASA werden an Truppenschulen für Zivilangestellte / Beamtem der BW und sonstige Zivilisten, die in den Einsatz geführt werden sollen schon sehr lange durchgeführt.
Die RSU Kp nutzen dieses Konzept (verändert) für ihre Zwecke erst seid kurzem.