Moin,
Ist der Flugberater noch eine Mangelverwendung und damit für die Verpflichtungsprämie berechtigt?
Mfg
Grundsätzlich ja. Es muss auch am entsprechenden Dienstposten bei der Ausschreibung so ausgebracht sein, also darauf achten und den Einplaner fragen.
Danke für die Info.
Welchen Grund kann es denn haben wenn der Dienstposten dann nicht entsprechend ausgeschrieben ist?
Soweit ich verstanden habe, liegt das immer auch an Truppengattung und Ort. Also pauschale Aussage nicht möglich.
Ich werde seit 1.10.auch zum Flugberaterfeldwebel ausgebildet. Standort Nordholz, Marine. Keine Prämie...
Bei mir wäre es die Luftwaffe.
Guten Morgen zusammen,
ich starte am 02.12. bei der LW in die Ausbildung zum Flugberater,
mein Dienstposten wird in Köln sein und die Stelle ist mit Verpflichtungsprämie versehen.
LG