Guten Tag,
ich hätte eine Frage an Sie. Sobald man zum SaZ ernannt wird, erhält man, sofern alles seitens BaPersBw passt, seine Erfahrungsstufenfestzung.
Nehmen wir mal an, nach den 4 Monaten Eignungsübung wird man mit A9 Erfahrungsstufe 5 festgesetzt. Während der Eignungsübung wurde man nach Erfahrungsstufe 1 besoldet.
Wird die Differenz zwischen Erfahrungsstufe 1 und 5 nachgezahlt, sprich die 4 Monate der Eignungsübung oder gilt die Besoldung nach Erfahrunggstufe 5 erst ab Ernennung SaZ?
Vielen Dank und einen schönen Feiertag
Martin
Zitat... Wird die Differenz zwischen Erfahrungsstufe 1 und 5 nachgezahlt ...
Ja.