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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: gekl3 am 02. November 2019, 13:10:03

Titel: Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 13:10:03
Hallo,
ich hatte mich vor einigen Jahren beim Bund für ein Human-Medstudium beworben, wurde aber abgelehnt. Habe dann daraufhin Medizin auf dem normalen Weg studiert und werde damit bald fertig sein. Persönlich finde ich den Arbeitgeber BW immer noch sehr attraktiv für meine persönliche Zukunft. Bin jedoch auch nicht gewillt allzu große Abstriche bei den Thematiken Facharztwahl und Standort zu machen.
Wenn ich mich nun bewerbe, habe ich überhaupt ein Mitspracherecht bei diesen Thematiken oder wären diese Thematiken bereits von vornherein ein Dealbreaker.

Mfg
Oli
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: KillBurn93 am 02. November 2019, 13:15:54
Dazu sage ich nur 2 Worte... Weltweite Versetungsbereitschaft auch als Arzt wird die Bundeswehr nicht im Heimatdorf eine Kaserne eröffnen nur weil der Bewerber es möchte.
Außerdem müssen Sie militärisch ausgebildet werden (deutschlandweit).
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 13:26:53
Genau darauf bezieht sich ja meine Frage.
Gibts es in der Hinsicht überhaupt einen Verhandlungsspielraum?

Ich würde natürlich sehr gerne für die Bundeswehr arbeiten, aber bin nicht gewillt für drei Jahren den Wald-und Wiesendoktor (Zitat vom Karriereberater als ich mich beim Bund beworben hatte) irgendwo in Oberbayern zu spielen um dann einen Facharzt zu lernen der mich vielleicht nicht interessiert.

Besteht überhaupt die Möglichkeit an die BW ranzutreten und z.B. zu sagen 'Ich möchte die Facharztausbildung für Innere Medizin/Kardiologie und mit der Stationierung in Berlin, Hamburg oder Ulm.'?
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 13:30:46
Und wenn die Antwort auf diese Frage 'Nein' lautet dann kann ich damit auch leben. Es geht mir hierbei primär nur darum überhaupt mal auszuloten ob eine Bewerbung sinnvoll ist oder nicht
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: Ralf am 02. November 2019, 13:55:06
Als Seiteneinsteiger wird man auf einen bestimmten Dienstposten eingestellt. Man kann also steuern, wo man eingesetzt wird. Wenn es darüber hinaus weitere Wünsche gibt, kann man die ohne weiteres äußern, ob es klappt, wird sich dann zeigen. Dieses sollte man aber unbedingt schriftlich vereinbaren.
Und bei einer recht kurzen Verpflichtungszeit erfolgen auch keine weiteren Versetzungen.
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: Andi8111 am 02. November 2019, 15:18:23
Man hat ohne Facharzt KEINERLEI VERHANDLUNGSSPIELRAUM, außer eventuell bei der klinischen Verwendung (also welches der 5 BWK man bevorzugt). Das wars. KEINE Prämienberechtigung, KEINE Vorteile beim Gehalt (ohne Vordienstzeit)... Nachteile gibt es sogar auch: Als Seiteneinsteiger wird man gerne "vergessen". Die Personalführung kümmert sich schon kaum sinnvoll um die SanOA's und späteren bundeswehreigenen Absolventen. Bei Seiteneinsteigern ist es immer so, als müsse man das Rad neu erfinden. Hat man den Bundeswehrbackground nicht, oder einen Chef, der sich kümmert (haha), kämpft man auf verlorenem Posten.
Mein Fazit: Ich kann niemandem empfehlen, als frischer Absolvent zur Bundeswehr zu gehen (ich bin selber kein Seiteneinsteiger...). Mit Facharzt sieht das 180° anders aus. Man wird umworben, angeschleimt, es wird sich gekümmert, es gibt Prämien und die freie Dienstpostenauswahl. Und wenn man etwas bietet, was die Bundeswehr GARNICHT hat, gibt es mittlerweile auch freie Besoldungsverhandlungen ;)
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 15:46:49
Vielen Dank für die Antwort, darum ging es mir.
Also wird es wahrscheinlich auf den Facharzt im zivilen hinauslaufen. Mit einem Karriereberater kann ich ja trotzdem nochmal sprechen (auch wenn meine Erfahrungen da nicht unbedingt die Besten waren).

Sollte ich mich nach dem Abschluss nochmal für die BW interessiere ... gibts es denn eine Altersgrenze für Seiteneinsteiger (mit Facharzt wäre ich dann halt schon Anfang/Mitte 30)?
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: Ralf am 02. November 2019, 16:02:27
Kein Altersgrenze bei Seiteneinsteiger.
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: KlausP am 02. November 2019, 17:02:51
Zitat... Mit einem Karriereberater kann ich ja trotzdem nochmal sprechen (auch wenn meine Erfahrungen da nicht unbedingt die Besten waren). ...

Das ist ja auch nicht das "tägliche Brot" für den 0815-Wald-und Wiesenkarriereberater. Genau für solche Sonderfälle gibt es ja das Seiteneinsteigerdezernat beim BAPersBw.
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 19:01:28
ZitatDas ist ja auch nicht das "tägliche Brot" für den 0815-Wald-und Wiesenkarriereberater. Genau für solche Sonderfälle gibt es ja das Seiteneinsteigerdezernat beim BAPersBw.

Ich kann ja leider schlecht beeinflussen wäre mich nach meiner Anfrage auf der BW Website kontaktiert und meine Kommentar war eher auf meine früheren Erfahrungen mit den Karriereberatern der Bundeswehr bezogen (damals ging es noch ums Studium etc. und ich hab zum Teil komplett falsche Informationen bekommen).
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: gekl3 am 02. November 2019, 19:10:46
Wie der ein oder andere eventl bemerkt hat, liegen meine Stärken eher außerhalb der deutschen Rechtschreibung. Die Tatsache dass ich als Gast meine Beträge nicht mehr korrigieren kann hilft in der Hinsicht leider auch nicht.
Sorry dafür .

Falls es zu unverständlich war:
Ich kann ja leider schlecht beeinflussen wer mich, nach meiner Anfrage auf der BW Website, kontaktiert und mein Kommentar war eher auf meine früheren Erfahrungen mit den Karriereberatern der Bundeswehr bezogen (damals ging es noch ums Studium etc. und ich hab zum Teil komplett falsche Informationen bekommen).
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: LwPersFw am 03. November 2019, 08:36:12
Wenn es aktuell wird, wenden Sie sich an

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Kölner Straße 262
51149 Köln
ac-bewerbung-seiteneinsteiger@bundeswehr.org
02203 - 105 - 2643
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2019, 11:47:11
Naja- an sich isses ganz einfach: Du nennst deine Wünsche und die Bundeswehr nennt ihren Bedarf. Entweder passt beides zusammen oder nicht.
An die Vereinbarungen wird sich aber von Seiten der Bundeswehr in der Regel gehalten.

Also wenn dir eine Stelle Weiterbildungsassistent Kardiologie im BWK Hamburg zugesagt wird, dann landest du da auch (Wobei es Ausnahmen gibt) und nicht als Truppenarzt an der tschechischen Grenze.

Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: Andi8111 am 03. November 2019, 15:53:13
Zitat von: ulli76 am 03. November 2019, 11:47:11
An die Vereinbarungen wird sich aber von Seiten der Bundeswehr in der Regel gehalten.
Gelächter^^
Titel: Antw:Verhandlungsvorteile mit Approbation
Beitrag von: LwPersFw am 03. November 2019, 16:50:48
Zitat von: Andi8111 am 03. November 2019, 15:53:13
Zitat von: ulli76 am 03. November 2019, 11:47:11
An die Vereinbarungen wird sich aber von Seiten der Bundeswehr in der Regel gehalten.
Gelächter^^


Bei dieser Variante...

Zitat von: Andi8111 am 02. November 2019, 15:18:23
Mit Facharzt sieht das 180° anders aus. Man wird
+ umworben,
+ angeschleimt,
+ es wird sich gekümmert,
+ es gibt Prämien
+ und die freie Dienstpostenauswahl.

Und wenn man etwas bietet, was die Bundeswehr GARNICHT hat, gibt es mittlerweile auch freie Besoldungsverhandlungen ;)

...lacht dann aber der Bewerber  ;)

...und dazu kommt ja noch:

"Die Besoldung 

+ aller Fachärztinnen und Fachärzte 
+ sowie Dienstposten mit vergleichbaren Qualifikationen der Approbationen Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin 

wurden auf die Dotierungshöhe A15 angehoben."


und die Zulage für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte
(wird mit dem BesStMG über den 31.12.2019 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert)