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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Rekrut84 am 05. November 2019, 16:24:20

Titel: Kostenerstattung Dienstreise
Beitrag von: Rekrut84 am 05. November 2019, 16:24:20
Moin.

Es geht um die Abreise von einem Lehrgang nach Hause.
Wird hierbei die Fahrt von dem Lehrgang bis zum Wohnort erstattet oder vom Lehrgang zur Stamm?
Wird dann die Dienstantrittsreise die dann an einem anderen Tag stattfindet auch so berechnet oder dann vom Wohnort zur Stamm?
Titel: Antw:Kostenerstattung Dienstreise
Beitrag von: Tommie am 05. November 2019, 17:17:32
Eine Dienstreise wird immer vom Anreiseort zum Dienstort und zum Anreiseort zurück erstattet! Ausnahmen ergeben sich dann, wenn der Lehrgang am Mittwoch beginnt und Sie am Dienstag vom Dienstort anreisen, und am Freitag nach Hause fahren! Letztendlich würde ich das mit dem zuständigen Rechnungsführer vor Ort abklären oder -wenn über das KompCTM abgerechnet wird!- telefonisch mit dem zuständigen Bearbeiter! Dann spart man sich einige Komödien ;) !
Titel: Antw:Kostenerstattung Dienstreise
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. November 2019, 22:38:13
Mir hat man glaubhaft versichert, dass es davon abhängt, ob man innerhalb der Rahmendienstzeit die Dienststelle erreichen kann. Falls ja, Erstattung bis zur Dienststelle, falls nein Erstattung bis zum Wohnort. Dies fand bei mir Anwendung, sofern die Entfernung zum Wohnort die größere war. Andernfalls hat es niemanden interessiert (in Analogie zu Flugtickets, Bahnfahrtkarten und Dienst-Kfz).

Von Sonderfällen (siehe Vorredner) abgesehen, endet die Rückfahrt bei obigen Beispiel am Wohnort. Die spätere Fahrt zur Dienststelle hat dann keinen Bezug zum Lehrgang mehr (sprich es wäre ggf. über TG abzurechnen).

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