Guten morgen Kameraden,
habe eine Frage zum Wachschießen, habe mir jetzt wirklich alle Vorschriften durchgelesen aber finde dort nichts eindeutiges.
In der normalen Vorschrift "Der Wachdienst in der Bundeswehr" ist ein Erlass angehangen in dem steht es muss im AGSHP eine Wachschießübung geschossen werden.
Habe in vielen alten Vorschriften gesehen das war früher eine Übung P-W-1, jedoch ist die in keinerlei Vorschrift mehr vorhanden. Weiß hier einer welche Übung man dort heranziehen muss oder ob man einfach selber ein Szenario das sich auf UZwGBw bezieht simulieren soll?
Danke im voraus!
Ja hatte das Problem auch.
Im AGSHP Programm gibt es keinen Durchlauf was das Thema Wachschießen angeht.
Ich nehme immer das Programm wo die Personen auftauchen und simuliere dann das Szenario und sage dann halt immer an Person bleibt nicht stehen, Person läuft weiter auf sie zu etc.
Und lasse halt die Soldatinnen und Soldaten dann das Anrufverfahren durchführen.
Wir haben mit mehreren Schießlehrern mal geschaut aber das AGSHP gibt nichts anderes her.
Im Schießbuch trage ich dann die Übung P-W-1 ein.
Schwierig das extra in einem Erlass gefordert wird so ein Wachschießen im AGSHP durchzuführen, dann aber nirgends Regelungen dazu existieren.
Naja dann werde ich es wohl auch so in der Art durchführen trotzdem danke!