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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Iris am 19. Juni 2006, 21:58:27

Titel: Arrest
Beitrag von: Iris am 19. Juni 2006, 21:58:27
HALLO   :)
wer kann mir helfen?!
Mein Sohn ist seit April in Bad Salzungen PG 391
Vorige Woche war er im/beim BIWAK und hat erfahren das er für 3 Wochen in den Arrest muß,den er heute antreten mußte.
Meine frage:hat der Arrest einfluß auf die Berufliche Laufbahn beim Bund?
Bitte um brauchbare Tips und Auskünfte
Danke
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: CaptSchlumpf am 19. Juni 2006, 22:18:29
Hallo !

Bist Du Dir sicher mit den drei Wochen ? Dafür muss man schon einiges anstellen ! Und innerhalb von gerde mal 2 1/2 Monaten ist das mit Sicherheit nicht ganz so einfach !

Tja - und was soll ich zu Karriere beim Bund da noch sagen ? Die haben sich andere Kameraden schon mit Geldbußen verbaut !
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: Iris am 20. Juni 2006, 01:09:16
danke für die schnelle antwort  :)
der arrest stammt aus der zivilzeit,
er mußte arbeitsstunden ableisten die er nicht alle erbracht hat und so bekam er vom gericht den arrest.da er aber jetzt beim bund ist muß er den arrest dort verbüsen.er macht aber seinen tägl. dienst und in der freizeit halt arrest. :(
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: Flexscan am 20. Juni 2006, 03:09:08
@Iris:

zur beruflichen Laufbahn:

eigentlich sind Jugendarreste keine Vorstrafen in dem Sinne.

Insofern könnte Ihr Sohn SAZ werden.

Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Sohn während seines GWD verpflichten wollte. Davon abhängig sind Beurteilungen seitens des Spiesses und KpChef. Und wenn diese von dem Arrest Wind bekommen (wovon auszugehen ist) sind meinens Erachtens nach die Chancen gering wenn nicht gleich null.

Vorschriften oder Gesetze hierzu können Ihnen sicherlich unsere "Rechtsverdreher ( :) )" nennen.
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: Andi am 20. Juni 2006, 12:16:33
Gemäß geltender Rechtslage kann die Bundeswehr in eigener Verantwortung den Strafvollzug für ihre Soldaten regeln, faktisch kommt das aber nicht vor. Nur bei geringeren Maßnahmen - wie in diesem Fall - wird der Freiheitsentzug in der Regel, wie beschrieben innerhalb der Bundeswehr durchgeführt.
Dies hat natürlich durchaus Vorteile (keine Sozialisation mit Kriminellen in einer (Jugend-)Vollzugsanstalt, Teilnahme am Tagesdienst, usw.), aber selbstverständlich auch Nachteile - sonst wäre es ja keine Strafe. Da der Disziplinarvorgesetzte (der seine Soldaten Beurteilt und über ihre Förderungswürdigkeit Aussagen trifft)  in diesem Fall über die Durchführung des Arrestes wacht ist er selbstverständlich auch darüber informiert. Man kann sich also an zwei Fingern abzählen, ob dieser Arrest für eine etwaige angestrebte weitergehende militärische Karriere förderlich ist.

Gruß Andi
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: CaptSchlumpf am 20. Juni 2006, 22:08:33
@ Flexscan : Jugendarreste werden nicht ins sog. BZR (Bundeszentralregister) eingetragen - stehen aber sehr wohl im Erziehungsregister und müssen auch über MISTRA gemeldet werden ! Ausserdem steht in in der Antwort von Iris nichts von JUGENDStrafe - § 153 a StPO kennt solche Leistungen ebenfalls als Auflage ;)

Und da der DV der Vollzugsleiter ist, ist den Aussagen von Andi nicht mehr viel bzw. nichts hinzuzufügen, weil spätestens der Vollzug der (zivilen) Ersatzstrafe ist aktenkundig zu machen !

Ich frag mich allerdings, aus welchem Grund man seine Sozialstunden (realistisch betrachtet werden es die wahrscheinlich sein) nicht ableistet ! Ob jemand, der Urteile und daraus folgend unseren Rechtsstaat in einer solchen Weise respektiert, geeignet ist Saz/BS zu werden, sollte sich jeder selber beantworten !
Titel: Re:Arrest
Beitrag von: Iris am 21. Juni 2006, 08:40:31
hallo,
ich danke euch für eure infos.
lg iris