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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Fennekspotter am 16. November 2019, 21:11:57

Titel: Wiedereinstellung?
Beitrag von: Fennekspotter am 16. November 2019, 21:11:57
Guten Abend,

bin neu hier und bräuchte mal die Hilfe von Erfahrenen.


Ich weiß, dass es schon zahlreiche Diskussionen über Kündigung und Wiedereinstellung gab und ich will euch damit echt nicht nerven, aber ich kann einfach nicht mehr ruhig schlafen.

Kurz zu meiner Situation:

Ich war bis letzten Monat Fwdl 15 (Grundausbildung 01.07.-01.10 alles bestanden etc.), die Stammeinheit war auch echt gut, doch zu Hause wurde es mit der Zeit immer schlimmer.

Meine Mutter hasst die Bundeswehr wie die Pest und wollte mich auch nicht hin lassen (Erklärungsversuche hatte sie sofort abgeblockt und ignoriert). Da ich aber schon volljährig war (19 Jahre, bin ich direkt nach dem Fachabi zur Bw), ich habe es nicht bereut, alles lief gut und meine Vorgesetzten hatten auch nix zu beanstanden. Doch meine Mutter setzte mir dann letzte Woche ein Ultimatum (Wenn ich die Bundeswehr nicht innerhalb von 3 Tagen verlassen hätte, so hätte ich mir eine eigene Wohnung suchen dürfen (ich hätte nie gedacht das meine Mutter mich so hintergeht, auch wenn sie politisch gesehen sehr links ausgerichtet ist)).
In drei Tagen war es logischerweise nicht machbar eine Wohnung zu finden und sämtliche meiner Verwandten wollten mir nicht helfen (Die Bundeswehr ist in meinen Familienkreisen denkbar unbeliebt und ich als Bw-Angehöriger war ich das auch).

Nur mein Vater hatte mich beim Thema Bundeswehr unterstützt, zum Zeitpunkt jener Ereignisse war der aber mit seinem Kegelverein auf Tour.

Daher waren mir die Hände gebunden und ich musste kündigen, da ich mit meinem Hab und Gut sonst auf der Straße gelandet wäre.

Diese Woche habe ich mich als Wiedereinsteller Fwdl 18 beworben, da in meinem Umfeld fast nur noch Fwdl-Stellen offen waren bzw. sind (ich würde auch gerne länger bei der Bw bleiben (nach dem Fwdl die Fw-Laufbahn einschlagen).


Nun zu meinen Fragen:

-werde ich trotz meiner Kündigung nochmal zum Auswahlverfahren eingeladen?

- Den wahren Kündigungsgrund wollte ich nicht nennen(ist mir auch alles sehr unangenehm), ich glaube, dass ich ,,alternatives Jobangebot" oder ,,sonstiges Gründe" gewählt hatte. Senkt das meine Chancen sehr, bzw. bin ich deswegen schon jetzt durchgefallen?

-sollte ich nochmal an dem Auswahlverfahren teilnehmen dürfen und dies bestehen, darf ich dann meinen letzten Dienstgrad (Gefreiter) behalten, oder verfällt das?



Schon mal danke für eure Antworten
Titel: Antw:Wiedereinstellung?
Beitrag von: JensMP79 am 16. November 2019, 21:53:29
Hatten Sie jemals den Gedanken mit Ihrem Spieß darüber zu reden?

Wie auch immer. Sie werden sich bei einem Assessment wohl erklären müssen.
Titel: Antw:Wiedereinstellung?
Beitrag von: 2Cent am 16. November 2019, 22:13:51
Nur Mal so als Hinweis, ihre Eltern, also auch ihre Mutter sind verpflichtet bis zum Abschluss ihrer 1.Ausbildung  für ihren Unterhalt aufzukommen.
Wenn sie der Meinung ist das sie nicht bei ihr wohnen können, hat sie für ihre Wohnung aufzukommen.

Der Sozialdienst der Bundeswehr hätte ihnen da auch helfen können.
Titel: Antw:Wiedereinstellung?
Beitrag von: Ralf am 17. November 2019, 07:33:55
Was hat sich denn nun an der Situation geändert oder bist du Zuhause ausgezogen? Also warum unter identischen Rahmenbedingungen erneut anfangen?
Titel: Antw:Wiedereinstellung?
Beitrag von: Fennekspotter am 17. November 2019, 10:09:18
Hallo,

danke für die Antworten.

Ich bin mir im klaren, dass ich mit meinen Vorgesetzt hätte sprechen müssen, doch ich wusste halt noch nicht so wie die ticken. Ich hatte ,so blöd es sich anhört, angst, dass man (wegen  der Situation zu Hause) über mich spottet und jener Ruf mich durchgehend begleitet.
(Hätte ich mich mal getraut)

Das es beim Auswahlverfahren (psychologisches Gespräch) kein Spaziergang wird, ist auch logisch.

Ich werde natürlich nicht unter den gleichen Rahmenbedingungen anfangen. Ich hatte bereits alles mit meinem Vater besprochen (ich kann bei dem wohnen bzw. das ist schon in Arbeit).

Nochmal vielen Dank