Hallo,
eine Frage, zu der ich bisher nichts gefunden habe:
Wenn beide Eheleute Soldaten bei der Bundeswehr sind, bekommen dann BEIDE den Familienzuschlag oder nur einer?
Bitte nur antworten, wenn man die genaue Antwort weiß.
Vielen Dank.
Nur einer - auch wenn beide Ehepartner im "öffentlichen Dienst / Beamte / Soldaten" sind.
Es ist ja auch nur EINE Familie, nicht zwei.
Zitat von: LwPersFw am 17. November 2017, 17:19:06
"Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?
Ehebezogener Teil:
Steht Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten Sie den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags zur Hälfte. Die Zahlung des ehebezogenen Teils erfolgt jeweils hälftig an beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartner...
Kinderbezogener Teil:
Die Zahlung des kinderbezogenen Teils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält..."
Klingt logisch.
Danke.
:)