Hallo,
ich habe heute mein erstes Beratungsgespräch hinter mir und habe jetzt im nachhinein noch ein bisschen recherchiert.
Ich habe vor 3 Jahren eine Laser-OP am Auge durchgeführt um meine Kurzsichtigkeit zu korrigieren. Bin seitdem bei 100% Sehkraft und beschwerdefrei.
Nur bin ich aber nicht mehr ganz sattelfest, was die Tests zum Dämmerungssehen / Blendempfindlichkeit angeht.
Im Falle des Falls, dass ich diese Tests nicht befriedigend abschließe habe ich mich nun schon etwas darauf vorbereiten wollen, was mir denn dann noch an möglichen Laufbahnen offen bleibt.
Ich habe mich hierbei auf Seiten gestützt, die ich über die Suchfunktion hier im Forum gefunden habe.
https://fragdenstaat.de/anfrage/a1-8310-4000-wehrmedizinische-begutachtung/108602/anhang/A1_831_0_4000.pdf7.3.23. Dämmerungssehen - S. 133
Dieses Dokument sagt mir, wenn ich im Test einen Kontrast von <1:2,7 nicht mehr wahrnehmen kann werde ich in die Gesundheitsziffer "III 23" eingestuft.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/06-Kap-3a.pdfS. 4
Dieses Dokument sagt mir, dass ich mit dieser Einstufung für eine ganze Latte an Laufbahnen nicht mehr tauglich bin. Unter anderem so ungefähr alle kämpfenden Truppen.
Mit einer Ausnahme. A400 Gebirgsjäger werden nicht aufgeführt.
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/06-Kap-3b.pdfA 400 sind laut diesem Dokument die Gebirgsjäger.
Ich darf mit schlechtem Dämmerungssehen quasi nichts machen, kein Jäger, Fallschirmjäger, Richtschütze, Panzergrenadier, kein Flusspionier, ich darf nicht mal "M001 Verpflegung 2" werden, aber Gebirgsjäger soll kein Problem sein?
Ich kann das irgendwie nicht so recht glauben, mag mir da jemand mal zeigen wo ich einen Fehler gemacht habe?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Kein Fehler, außer, dass du mit der alten ZDv ein altes Dokument mit den alten Anforderungsymbolen benutzt hast, ist jedoch irrelevant, da sich in der neuen Vorschrift dazu nichts geändert hat.
Interessant wäre jetzt natürlich, ob das bei den Gebirgsjägern im Gegensatz zu allen anderen genannten Verwendungen wirklich keine Rolle spielt (was ich mir kaum vorstellen kann) oder ob das bei der Erstellung/Überarbeitung der Vorschrift schlicht übersehen wurde.
Ändert halt aber am aktuellen Vorschriftenstand nichts
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@ Hubschraubär:
Es gibt einige Einschränkungen (nicht nur diese), wo der "normale" Infanterist "verwundert" ist, warum dies bei den GebJg kein Ausschluss ist - insoweit ist es sicher kein "Versehen", sondern vermutlich eher der Versuch, nicht zu viele Bewerber im Vorfeld auszuschließen - die Nachwuchsprobleme sind dort groß genug.
Zitat von: F_K am 26. November 2019, 10:31:12
@ Hubschraubär:
Es gibt einige Einschränkungen (nicht nur diese), wo der "normale" Infanterist "verwundert" ist, warum dies bei den GebJg kein Ausschluss ist - insoweit ist es sicher kein "Versehen", sondern vermutlich eher der Versuch, nicht zu viele Bewerber im Vorfeld auszuschließen - die Nachwuchsprobleme sind dort groß genug.
Wundert mich dennoch. Wenn diese Einschränkung kein Problem darstellt, sollte das bei anderen kämpfenden Verwendungen ja auch kein Faktor sein.
Es sei denn das Motto "Bedarf schafft Eignung" ist hier schon beim Erarbeiten der Vorschrift ein Thema gewesen.
Danke für die Antworten.
Hört sich gut an, dann hoffe ich mal das Beste für den Einstellungstest.