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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gast222 am 27. November 2019, 10:13:31

Titel: Krankenakte
Beitrag von: Gast222 am 27. November 2019, 10:13:31
Hallo,

kurze Frage. Ich habe mich beim Arzt krankschreiben lassen aufgrund von Kopfschmerzen und den resultierenden Schlafstörungen, meine Frage ist, ob die Bundeswehr beim AGA Antritt in die Krankenakte schaut und aufgrund dessen die AGA gefährdet ist
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Ralf am 27. November 2019, 10:25:19
Nein, braucht sie auch nicht, weil du alle relevanten und anzeigungspflichtigen Krankheiten ja bereits bei der Musterung angegeben hast. Hast du ja, oder?
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: KlausP am 27. November 2019, 10:39:20
Auf welche "Krankenakte" sollte die Bundeswehr denn Zugriff haben? Im Übrigen gibt es in dem Vordruck zur Einstellungsuntersuchung (BA 90/5) eine Frage danach, ob sich seit der Annahmeuntersuchung der Gesundheitszustand geändert hat. Das ist wahrheitsgemäß zu beantworten und zu unterschreiben, wenn man sich nicht sicher ist, kann man ja nachfragen. Dann entscheidet der Truppenarzt nach pflichtgemäßem Ermessen (also gemäß der Vorschrift), ob der Soldat eingestellt wird oder nicht.
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Tommie am 27. November 2019, 10:43:31
Sind sie schon Soldat? Wenn ja, ist alles in Ihrer Gesundheitsakte vermerkt und der Truppenarzt hat darauf Zugriff!

Sollten Sie noch kein Soldat sein, gehen Ihre Kopfschmerzen der Bundeswehr knapp am ... vorbei, denn die Bundeswehr hat keinen Zugriff auf Ihre zivile Krankenakte!

Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: LwPersFw am 27. November 2019, 10:53:03
Zitat von: Tommie am 27. November 2019, 10:43:31
Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !

Ist doch nicht so schwer...   ;D    "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (gleichzeitig Datenerfassung)

Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: KlausP am 27. November 2019, 10:55:20
Zitat von: LwPersFw am 27. November 2019, 10:53:03
Zitat von: Tommie am 27. November 2019, 10:43:31
Ach ja, Klausemann, das "BA 90/5" heißt jetzt anders, ich kann mir nur nicht merken wie ;D !

Ist doch nicht so schwer...   ;D    "Ärztliche Mitteilung für die Personalakte" (gleichzeitig Datenerfassung)

Ist ja nur "BA 90/5" weggefallen.  ;)
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Gast222 am 27. November 2019, 11:12:26
Habe alle Erkrankungen angegeben, ich hab die Schlafstörungen nur weil ich Kopfschmerzen habe, das vergeht ja. Bin also ganz normal erkrankt, das muss ich ja nicht melden oder? Bin noch nicht bei der Bundeswehr hatte allerdings schon die Musterung
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: ulli76 am 27. November 2019, 17:55:32
Wenn du solche Kopfschmerzen hast, dass du nicht mehr schlafen kannst, dann gehört das 1. abgeklärt und 2. musst du das natürlich melden.
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Gast222 am 27. November 2019, 19:37:51
Der Arzt hat mir ein Schmerzmittel verschrieben und mittlerweile ist es viel besser geworden, war wohl viel Wirbel um nichts. Sorry dafür und trotzdem danke
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: ulli76 am 27. November 2019, 21:15:59
Äh-ein normaler, junger, gesunder Mensch hat solche Beschwerden nicht einfach so.
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Gast222 am 28. November 2019, 09:41:33
Ein normaler, junger, gesunder Mensch kann sich auch was einfangen. Nur weil man jung ist heißt das ja nicht das man von allem geschützt ist. Mittlerweile geht es ja wieder. Trotzdem danke
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 01. Dezember 2019, 15:12:47
Zitat von: Gast222 am 28. November 2019, 09:41:33
Ein normaler, junger, gesunder Mensch kann sich auch was einfangen.

Bei einem normalen jungen Menschen sollten gerade derartig starke Kopfschmerzen über einen längeren Zeitraum den Hausarzt hellhörig werden lassen und eine Abklärung erfolgen. Das ist nichts, was unter die Kategorie "sich was eingefangen" fällt.
Da der gute Hausarzt aber unter der Premisse "Wenn es geholfen hat, war es gute Medizin" arbeitet, ist ihre Episoda aus seiner Sicht ja als Erfolg zu werten.
Dennoch erfolgt bei Einstellung eine erneute ärztliche Untersuchung, wo erfragt wird, ob sich bei der Musterung gesundheitliche Änderungen bei ihnen ergeben haben.
Geben sie ihre anscheinend längerfristige Krankschreibung dort nicht an, machen sie sich strafbar.
Titel: Antw:Krankenakte
Beitrag von: Andi8111 am 01. Dezember 2019, 15:53:37
Zitat von: WirdMaHellImHals am 01. Dezember 2019, 15:12:47
Dennoch erfolgt bei Einstellung eine erneute ärztliche Untersuchung, wo erfragt wird, ob sich bei der Musterung gesundheitliche Änderungen bei ihnen ergeben haben. Geben sie ihre anscheinend längerfristige Krankschreibung dort nicht an, machen sie sich strafbar.

Es erfolgt lediglich eine dokumentierte Befragung durch den DV. Nur, wenn dort Angaben gemacht werden, ist eine Einstellungsuntersuchung zulässig.
Ist die neueste und, meine Erachtens, sinnloseste Änderung der militärärztlichen Begutachtung...