Hallo,
bald steht die Musterung an und ich brauche eine Brille,da Kontaktlinsen ja verboten sind zu tragen. Da ich sonst immer Linsen trage und nur so ne Notbrille hatte, leg ich mir eine neue zu. Auf was muss ich achten, gibt es Empfehlungen welche Brille sich im Dienst eignet? Es wird vermutlich auf ne Sportbrille rauslaufen mit vollem Rand oder bin ich da falsch informiert.
Danke schon mal im Voraus.
Grüße
Andi
Gibt´s keine Dienstbrillen mehr?
Mit vollem Rand und Flexbügeln (also mit so nem Federgelenk) macht man nichts verkehrt. Die Elton-John-Gedächtnisbrille ist auch eher was für den Privatgebrauch.
Die Brille gibt es bei Bedarf über die Bundeswehr und die Kosten werden auch in einem gewissen Rahmen übernommen.
Grundsätzlich dürfen im Tagesdienst auch Linsen getragen werden aber im Gelände sind sie z.b sehr unpraktisch.
Ich stand damals vor ähnlicher Fragestellung und habe mir privat eine ordentliche Brille inkl. Beratung beim Optiker zugelegt, die ich neben Kontaktlinsen im normalen Tagesdienst / Unterrichten getragen habe und darüber hinaus für den Geländedienst / Sport das billige Model der Bundeswehr-Dienstbrille ausstellen lassen.
So hatte ich einerseits eine Brille als Mode-Accessoire und andererseits eine Brille, bei der es nicht schade war, wenn sie mal was abbekommt. Denn das Bundeswehrmodell will man wirklich nicht im normalen Alltag tragen. Außer es ist einem völlig egal, wie man herumläuft.
"Das Bundeswehrmodell" gibt es nicht mehr.
Man bekommt eine Verordnung von der Heilfürsorge, geht selbstständig zu einem Optiker der Wahl und sucht sich dort eine Brille aus.
Nur wird die Bundeswehr wohl nicht die Ray Ban bezahlen ::)
Zitat von: KillBurn93 am 03. Dezember 2019, 06:47:29
"Das Bundeswehrmodell" gibt es nicht mehr.
Man bekommt eine Verordnung von der Heilfürsorge, geht selbstständig zu einem Optiker der Wahl und sucht sich dort eine Brille aus.
Nur wird die Bundeswehr wohl nicht die Ray Ban bezahlen ::)
Und das ist nicht neu, das war schon 2003 so, als ich meine erste Brille brauchte. Die Bw zahlt einen Festbetrag für die Dienstbrille. Man hat dann die Wahl sich das "0515-Bw-Modell" auszusuchen oder nimmt ein gehobeneres Modell und zahlt die Differenz selber.
Zitat von: KillBurn93 am 03. Dezember 2019, 06:47:29
"Das Bundeswehrmodell" gibt es nicht mehr.
Man bekommt eine Verordnung von der Heilfürsorge, geht selbstständig zu einem Optiker der Wahl und sucht sich dort eine Brille aus.
Nur wird die Bundeswehr wohl nicht die Ray Ban bezahlen ::)
Das war auch bei mir schon so. Den genauen Prozess hab ich der Einfachheit halber mal nicht beschrieben. Aber das Modell, was ich für den Betrag der Bundeswehr bekommen hätte, wurde bei sämtlichen Optikern als "Bundeswehr-Modell" bezeichnet und sah immer ähnlich bescheiden und "wertig" aus. ;)
Die Ray Ban gibt es halt nicht auf Kosten der Steuerzahler.
Auch nicht für Piloten ::) ::) ::)
Verlangt das denn jemand?
Für die Verordnung von Sehhilfen gilt Folgendes:
a)
Fehlsichtigen Soldatinnen und Soldaten wird aufgrund truppenärztlicher Verordnung bzw. Verordnung der Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Augenkrankheiten der Bundeswehr
zur Wiederherstellung und Erhaltung der bestmöglichen Sehleistung zur Verfügung gestellt:
• eine Dienstbrille für die Ferne;
• eine Dienstbrille für die Nähe;
• statt beider eine Dienstbrille mit Mehrstärkengläsern (erforderlichenfalls Gleitsichtgläsern);
• eine ABC-Schutzmaskenbrille;
• je eine zusätzliche Sehhilfe in verschiedenen Sonderausführungen für bestimmte Verwendungszwecke
sowie eine Ersatzbrille für fliegendes Personal; die zur Verfügung gestellten Brillen müssen aus dienstlichen Gründen notwendig sein.
Sehhilfen werden ausschließlich mit dem vorgeschriebenen Gestell und - sofern verordnet - mit Futteral geliefert.
b)
Haftschalen (Kontaktlinsen) und Sonderbrillen, die nach Buchstabe a) und wegen der Besonderheiten des Dienstes erforderlich sind (z. B. für den Flug- oder Flugsicherungsdienst),
dürfen bei entsprechender medizinischer Indikation nur auf Verordnung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Augenkrankheiten der Bundeswehr beschafft werden.
Sie werden mit Futteral geliefert.
c)
Zerbricht eine eigene Sehhilfe oder geht sie verloren, kann Ersatz auf Kosten der Bundeswehr nur geleistet werden, wenn die Soldatin bzw. der Soldat trotz rechtzeitiger Bemühungen
noch keine Dienstbrille oder Ersatz für eine - ohne eigenes grobes Verschulden - unbrauchbar gewordene oder verlorene Dienstbrille erhalten hat.
§ 86 SVG bleibt unberührt.
Zur Lieferung von Sehhilfen sind alle Augenoptikerinnen und Augenoptiker (nachstehend als Augenoptiker bezeichnet) zugelassen, die den zwischen dem Zentralverband der Augenoptiker (ZVA)
und dem BMVg abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Sehhilfen an militärisches Personal der Bundeswehr als verbindlich anerkannt haben.
Sehhilfen werden von den Vertragsaugenoptikern nur nach Vorlage eines truppenärztlich ausgefertigten Brillenbestellscheins geliefert.
Die Fassungen haben qualitativ und anpasstechnisch den dienstlichen Anforderungen (sicherer Sitz, keine randlosen oder Beschlagbrillen) zu genügen.
Sofern die Soldatin bzw. der Soldat andere als die vorgesehenen Brillengläser wünscht, haben sie den Unterschiedsbetrag selbst zu zahlen.
Dies gilt auch für Brillenfassungen, nötigen Ersatz und Reparaturen an solchen Brillen.
Dabei müssen Gläser und Fassungen den in der Preisliste festgelegten Qualitäten und Ausführungen - die Gläser der ärztlichen Verordnung - entsprechen.
Optimal! Dann weiß ich Bescheid! Vielen Dank - jetzt heißt es nur hoffen,dass der Rest bei der Musterung passt
Grüße
Andi