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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: tmssr am 17. Dezember 2019, 12:52:38

Titel: Rechtswidriger, verbindlicher Befehl
Beitrag von: tmssr am 17. Dezember 2019, 12:52:38
Guten Tag liebe Soldaten.

Ich habe mich vor einiger Zeit beworben und warte derzeit auf mein Einladungsschreiben. Da ich mich einfach stark interessiere, lerne und recherchiere ich schon fleißig.

Nun bin ich darauf Gestoßen, dass im Bereich der Befehle ein Fall von einem Rechtswidrigen, aber trotzdem verbindlichen Befehl die Rede ist. Kann mir das jemand erklären? Ich finde da nichts passendes zu.

Sprich: Ein Beispiel für einen solchen Befehl
              und
              Entstehen irgendwelche Folgen für den Vorgesetzten,
               wenn er einen solchen Befehl gibt?

Das brennt mir wirklich unter dem Nagel, also schon mal danke für jede Hilfe!

MfG
Tom
Titel: Antw:Rechtswidriger, verbindlicher Befehl
Beitrag von: PzPiKp360 am 17. Dezember 2019, 13:08:47
Ein Klassiker ist ein Befehl, der eine Ordnungswidrigkeit beinhaltet, z.B. falsch zu parken.

Hier gibt es übrigens eine App der Bw bzw. des CIH (Cyber Innovation Hub), mit der man genau das üben kann:

https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/die-reserve-der-bundeswehr/aktuelles-aus-der-reserve-der-bundeswehr/cyber-mission-befehlsrecht-161778

https://apps.apple.com/de/app/cyber-mission-befehlsrecht/id1459881586
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.cyberinnovationhubbw.cybermission.befr&hl=de

(Der Android-Link funktioniert gerade leider nicht, warum auch immer...)