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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Nils__ am 17. Dezember 2019, 12:57:37

Titel: Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Nils__ am 17. Dezember 2019, 12:57:37
Hallo zusammen,

die Überschrift verrät eigentlich alles:

ich möchte das neue, tolle Angebot der Bahn nutzen und möchte in diesem Zug erfahren, wo ich erfahre, welche Abwandlungen es vom Dienstanzug gibt bzw. woran ich erkenne, dass das Kleidungsstück geeignet ist.

DASS man abgewandelt reisen darf ist ja bereits im Chat zum neuen Angebot bejaht worden. Auch dass es Abwandlungen gibt geht ja aus A2-2630/0-0-5 Seite 46 hervor (bin LW).

Nur wo beziehe ich z.B. den Pullover, wenn nicht über den Dienstweg? ASMC? Nur woher weiß ich, dass gerade DIESER auch zugelassen ist, man kann ja nicht einfach einen x-beliebigen blauen Pullover anziehen, der ähnlich aussieht.

Ich hoffe mein Punkt wurde klar und freue mich auf hilfreiche Hinweise auf Vorschriften o.Ä.

MkG

Nils
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: JensMP79 am 17. Dezember 2019, 13:09:37
In der Vorschrift sind alle Abwandlungen genau dargestellt.  ;)
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Jan96 am 17. Dezember 2019, 13:10:59
Auch Feldanzug, siehe Vorschriftsänderung von heute.
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Nils__ am 17. Dezember 2019, 13:13:08
Wow, das geht ja fix hier, danke.

Ok, nur die Abwandlungen in der oben genannten Vorschrift.

Letzte Teilfrage ist noch: in den "bekannten" Onlineshops kann man ja z.B. diesen blauen LW Pulli des Dieners erwerben, nur woran erkenne ich, welches Modell zum befohlenen Anzug passt/gehört, wie auch immer. Gibt es sowas wie eine Versorgungsnummer o.Ä.?
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Helljumper am 19. Dezember 2019, 16:50:05
Einfach zur LHBw hingehen und dir einen Pullover geben lassen. Meines Wissens nach steht dir einer zu (alternativ eine zweite Dienerjacke). Ich habe meinen zumindest erst vor ca. zwei Monaten empfangen.
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: dunstig am 19. Dezember 2019, 17:04:06
Achtung mit solchen pauschalen Aussagen. Selbsteinkleidern steht zum Beispiel keiner zu. Dieser müsste über BwBM bezogen werden und ist dort nichtmal als Kontoware geführt. Dementsprechend ist er selber zu kaufen. Selbiges für Blouson/Softshell und Ganzjahresjacke.

Und auch bei denjenigen, die nicht Selbsteinkleider sind, ist diese Möglichkeit des Pullovers anstelle zweiter Dienstanzugsjacke so nicht immer gegeben.
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Nils______ am 19. Dezember 2019, 22:09:58
Guten Abend,

vielen Dank für die tollen, hilfreichen Antworten. Ich probier es mal bei der LhBw und ansonsten dann über den Shop.

Kann geschlossen werden.
Titel: Antw:Im Hinblick auf Bahnfahrten: welche Abwandlungen vom Dienstanzug erlaubt
Beitrag von: Ralf am 20. Dezember 2019, 06:02:19
Zitat von: Nils______ am 19. Dezember 2019, 22:09:58

Kann geschlossen werden.