Wann kann man als ehemaliger SaZ befördert werden, wenn man nach DZE das erste Mal eine RDL macht?
Alle zeitlichen Voraussetzungen liegen vor, entsprechender DP auch.
Beurteilung auf dem Dienstposten?
Für Ihre erste RDL wird eine Beurteilung von BAPersBw angefordert werden, sofern diese RDL länger als 12 Tage Dauer (Quelle: ZDv A1340/50!). Nachdem diese Beurteilung bei BAPersBw vorliegt, wird wahrscheinlich relativ zügig die Urkunde gedruckt und an Ihre Beorderungs-Einheit gesandt werden.
Ohne Beurteilung kann und wird keine Beförderung erfolgen! Sollte Ihre RDL weniger als 12 Tage dauern, haben Sie gelitten ;) ! Für die Erstellung einer Beurteilung MUSS die RDL zwölf Tage oder länger gehen!
Zitat von: Tommie am 17. Dezember 2019, 16:20:36
Für Ihre erste RDL wird eine Beurteilung von BAPersBw angefordert werden, sofern diese RDL länger als 12 Tage Dauer (Quelle: ZDv A1340/50!). Nachdem diese Beurteilung bei BAPersBw vorliegt, wird wahrscheinlich relativ zügig die Urkunde gedruckt und an Ihre Beorderungs-Einheit gesandt werden.
Ohne Beurteilung kann und wird keine Beförderung erfolgen!
Das hatte ich mir auch so gedacht.
Der S1 meines eventuellen Übungstruppenteils behauptet nämlich, ich könne am ersten RDL-Tag befördert werden, gleich mit Dienstantritt. Die letzte Beurteilung als SaZ reiche aus, er habe diese Auskunft von BAPers erhalten 🤔
Na, dann soll er doch mal die Urkunde beantragen :D ! Dann wird der Schlaumeier sehen, was dabei heraus kommt ;) !
Aber, bevor ich mich hier über ahnungslose Reservisten-Bearbeiter auslasse, sollte ich versuchen, konstruktiv an der gestellten Frage zu arbeiten ;) :
1. Wer zum Zeitpunkt seiner Entlassung als SaZ die Voraussetzungen zur nächsten Beförderung erfüllt, wird oft schon als "zusätzliche Motivation" für seine Reservistenkarriere zum nächsthöheren Dienstgrad "d. R." befördert! Beispiel: Der zu entlassene Oberfeldwebel wird beim letzten Antreten zum HptFw d. R. befördert!
2. Wie schaute das bei Ihnen aus, "Tasty"? Hatten Sie bei Entlassung die (in der Regel zeitlichen!) Voraussetzungen für die Beförderung zum nächsten Dienstgrad erfüllt, oder wäre das noch zu früh gewesen?
3. Wie lange liegt Ihre letzte planmäßige Beurteilung zurück?
Fazit: Wenn Punkt zwei nicht passt, Sie also die "Beförderungsreife" zum Zeitpunkt Ihrer Entlassung nicht hatten, dann ist eine Beförderung, wie Ihr ResBearb sie erträumt, schon mal vom Tisch und es läuft so, wie oben beschrieben, also erst eine Beurteilung (wenn RDL > 12 Tage!), dann Beförderung im Nachgang!
Zitat von: Tommie am 19. Dezember 2019, 18:24:49
2. Wie schaute das bei Ihnen aus, "Tasty"? Hatten Sie bei Entlassung die (in der Regel zeitlichen!) Voraussetzungen für die Beförderung zum nächsten Dienstgrad erfüllt, oder wäre das noch zu früh gewesen?
3. Wie lange liegt Ihre letzte planmäßige Beurteilung zurück?
Zu 2: 7-8 Jahre Dienstzeit als Hptm (je nachdem, ob Elternzeit mit 1 oder 2 Jahren angerechnet wird).
Zu 3: 31. März 2010, Vorschlag nächste Verwendung KpChef St/VersKp A13
Danke für die Antworten! Aber damit ist auch klar, dass Sie ohne eine aktuelle Beurteilung definitiv nicht befördert werden können und dürfen!
Fazit: Der ResBearb, der Ihnen das oben gesagte erklärt hat, hat definitiv keine Ahnung :D !
@ Tasty:
Der Vorschlag von 2010 ist ja schon fast "Geschichte" - warst Du denn je auf einer A13 Stelle tätig?
Wenn Nein, dann fehlt eh die Voraussetzung für die Beförderung (Verwendung auf höherem Dienstposten), außerdem fehlt ja die Beurteilung auf dem höher dotierten Dienstposten - eine Beförderung ist daher nicht zulässig.
Lass Dich halt auf einem A13 Dienstposten beordern - üben (länger als 12 Tage), Beurteilung - dann sollte die Beförderung danach zeitnah erfolgen.
viel Erfolg.
Ich gehe mit "F_K" absolut konform! Genau so ist das Procedere und nicht anders!
Ich werde weiter berichten, falls sich die Beorderung und RDL realisieren lassen.