Hallo und guten Tag,
stimmt es, dass das Kindergeld ab morgen für Soldaten (01.01.2020) nicht mehr über das BVA, sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?
Ja, stimmt. Ändert sich aber sonst nichts weiter. Es sind halt jetzt zwei Überweisungen statt der bisherigen eine.
Zitat von: Hansemann am 31. Dezember 2019, 16:33:14... sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?
... wobei noch anzumerken ist, dass jeder, der bisher Kindergeld erhalten hat, automatisch umgestellt wurde (gab da auch ein Schreiben an die Betroffenen).
Mein Kind kam erst am 25.12.2019 zur Welt, daher war ich bislang noch nicht antragsberechtigt.
Sobald ich die Geburtsurkunde und Steuernummer habe, wende ich mich also an die Familienkasse.
Danke!
Anträge und alles weitere gibt es auf der Seite vom BVA.
Herzlichen Glückwunsch. Ein echtes Christkind!
Zitat von: Hansemann am 31. Dezember 2019, 16:33:14
Hallo und guten Tag,
stimmt es, dass das Kindergeld ab morgen für Soldaten (01.01.2020) nicht mehr über das BVA, sondern in Zukunft über die Familienkasse beantragt werden muss und auch von dort gezahlt wird?
Zuständig war schon immer (zumindest seit 01.07.2014) die Familienkasse beim BVA und daran ändert sich auch nichts.
Lediglich das Auszahlungsverfahren ändert sich. Bisher Abrechnung über die Gehaltsabrechnung, jetzt als eigenständige Abrechnung.