Moin Kameraden,
Ich habe eine sehr spezielle Frage. Und zwar bin ich gerade auf der Suche nach der ersten Wohnung.
Ich gehe im April auf 6 monatigen Lehrgang in die USA und weiß, dass die Kaltmiete in der Zeit wo die Wohnung leer steht vom Dienstherrn gezahlt wird. Nun die Frage: Muss man auch diese Wohnung theoretisch 6 Monate vor Beginn des Lehrgangs angemeldet haben?
Hat jemand damit Erfahrungen?
Liebe Grüße und Missile Away!
Solche speziellen Fragen sollte man nie in einem Internet-Forum stellen...
Sondern nur an die Stellen der Bw ... die dafür zuständig sind ...
In diesem Fall ... BAIUDBw KompZ TM Bw TM 6
Versuchen Sie einmal diese Ansprechnummern 90 - 3432 - 212 oder 333 (sollten die Bearbeiter nicht zuständig sein ... können Sie aber weitervermitteln )
Und dann ... weil eben eine spezielle Frage ... für die Allgemeinheit hier die richtige Lösung der Verwaltung posten... ;)