Das Thema hatten wir hier schon einmal... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61106.0.html
Und mit Setzung eines "...oder..." ist für mich die Lage noch einfacher ...
Der Einheitsführer legt fest ... der Pers macht ... was seine Aufgaben sind ... und der MatBew - was seine Aufgaben sind.
So wie von mir im alten Thema beschrieben. Und vergisst dabei nicht, den MatBew entsprechend datenschutzrechtlich zu belehren.
Zur Thematik Datenschutz habe ich auch etwas geschrieben...
und wie man diesen sachgerecht sicherstellt.
Aber wenn man sich in einer Kompanie/Dienststelle das Leben schwer machen will... soll man "stumpf" tun was in der Vorschrift steht... ::)
Die Rennerei zw. Pers und Nsch hat der Soldat oder Nachschieber...
denn ich als Pers würde nur eins "...aufbewahren..." ;D
Warum ? Um mich zu wiederholen...
Weil alle Aufgaben, wo der BAN benötigt wird, definitiv keine Pers-Aufgaben sind...
denn ich habe dies in noch keiner einzigen Dienstpostenbeschreibung eines Pers lesen können...
...z.B.:
"Die sollgerechte Ausstattung der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und der freiwillig zusätzlichen
Wehrdienst Leistenden (FWDL) mit Bekleidung und persönlicher Ausrüstung ist bei Versetzungen
in jedem Fall durch die/den BSB Bekleidung im BwDLZ zu überprüfen."
"Die aufnehmende Einheit / Dienststelle übergibt den Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis (BAN)
mit Hinweis auf die künftige Funktion des Soldaten an die/den BSB Bekleidung im BwDLZ.
Die/der BSB Bekleidung überprüft die sollgerechte Ausstattung und teilt das Prüfergebnis der Einheit /
Dienststelle mit. Diese stellt sicher, dass die gem. Prüfergebnis über Soll vorhandenen Artikel
abgegeben bzw. fehlende Artikel empfangen werden.
Der Prüfvermerk ist im Zusatzblatt für handschriftliche Eintragungen in der Rubrik ,,Sichtvermerk über
Vollzähligkeitsappelle" anzubringen.
Die Rückgabe des BAN einschl. des Zusatzblattes an die Einheit / Dienststelle mit dem
Durchführungsvermerk der/des BSB Bekleidung erfolgt unmittelbar nach durchgeführter Prüfung."
Oder im Rahmen des DZE:
"Die Einheit trifft rechtzeitig vor dem Entlassungstermin folgende Maßnahmen:
• Maßnahmen der Erhaltungsstufe 1 (siehe Nr. 3017) durch die Soldatin bzw. den Soldaten,
• Vollzähligkeits- und Zustandsappelle,
• Abwicklung von Schäden und Verlusten nach den Schadensbestimmungen,
• rechtzeitige Rückgabe der Bekleidungsstücke aus den Reinigungsbetrieben und Instandsetzungswerkstätten,
• Festlegen eines Zeitplanes für die Auskleidung zwischen Entlassungstruppenteil und SVS,
• Belehrung über die Folgen widerrechtlicher Aneignung von Bekleidung,
• Belehrung über die Mitgabe und Aufbewahrung von Artikeln ohne Rücklauf bzw. des Teilsatzes
Reservist (TeilSRes) im Falle der Mitgabe bei der Entlassung (näheres dazu siehe Abschnitt 5)."
Oder jede Art von Änderungen, erforderlicher Ergänzungen.
Zum BAN selbst führt die Vorschrift aus:
"6003. Bei der Einkleidung der Soldaten bzw. Soldatinnen ist der maschinelle Ausdruck des BAN
durch die SVS in zweifacher Ausfertigung, das Zusatzblatt in einfacher Ausfertigung, zu erstellen.
Davon sind bestimmt:
• die erste Ausfertigung und das Zusatzblatt für den Truppenteil, der für die Führung der Sachakte zuständig ist und
• die zweite Ausfertigung für die eingekleidete Soldatin bzw. den eingekleideten Soldaten.
Bei jeder Veränderung in der Menge eines Artikels sowie bei Empfang neuer Artikel bzw.
Abgabe von Artikeln wird ein neuer Nachweis in zweifacher Ausfertigung erstellt;
Verteilung analog Nr. 6003
Von der Dienststelle/Truppe sind im BAN auf dem Zusatzblatt folgende Eintragungen
vorzunehmen:
• Ausgabe der Erkennungsmarke mit Kette ist vom Empfänger bzw. der Empfängerin mit
Ausgabedatum zu quittieren;
• Sichtvermerke über Vollzähligkeitsappelle;
• Vermerke über Versetzungen;
• Verluste (siehe Nr. 6019)."
Zitat von: Opa_Hagen am 28. Januar 2020, 15:23:45
Somit sind sämtliche BAN bei der personalbearbeitenden Stelle der DSt / Einheit aufzubewahren und zu führen!
"Ausbildungshilfe zum Führen von Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweisen (BAN)", erstellt durch das Logistikkommando.
1. Ist dies nur eine Ausbildungshilfe und sie gilt nur - steht ja drin - für den KdoBereich LogKdoBw
2. Stellen die darin getroffenen Aussagen nur die persönliche Meinung des Verfassers dar (aus Sicht Log) und haben somit keine Verbindlichkeit für die gesamte Bw
3. Ist die darin getroffene Aussage
"Somit sind sämtliche BAN bei der personalbearbeitenden Stelle der DSt / Einheit aufzubewahren und zu führen!"Nicht der Wortlaut der genannten Vorschrift !
Denn dort steht:
"6022. Für die Dauer der Dienstzeit der Soldatinnen bzw. Soldaten ist der BAN durch die Stelle aufzubewahren, die auch für die Führung der Nebenakte/Sachakte zuständig ist (i. d.R. die Einheit/Dienststelle)."Und "...aufbewahren..." ist
nicht "...zu führen..." ! (Das Wort "Führung" bezieht sich ausschließlich auf die Nebenakte/(Pers-)Sachakten)
Dieser Zusatz "...zu führen..." ist eine reine Interpretation des Verfassers der Ausbildungshilfe.
4. Und wie ich auch schon schrieb ... in fast 30 Jahren Dienstzeit habe ich in allen Einheiten/Dienststellen in denen ich gedient habe (13) ... das von mir genannte Verfahren erlebt...
Und dies wurde - bei korrekter Umsetzung - weder bei den Personalbesichtigungen, noch z.B. den 78'er Überprüfungen bemängelt.
Und davon ab ... die Ausbildungshilfe verortet die Hauptverantwortung beim KpFw.
Wen wird dieser in der Praxis mit Mat-Aufgaben betrauen... (wie Vollzähligkeit prüfen, ABC-Maske, etc.) doch nicht seinen Pers... sondern den "Nachschieber" der Kp.
Genauso habe ich noch nie in der Praxis erlebt, dass ein PersStOffz dies "...verantwortlich für
alle Maßnahmen analog zum KpFw..." umsetzen würde...
Und er würde dafür auch nicht dies veranlassen "...seine(n) PersFw / PersUffz unterstützt." - denn "sein" PersFw hat Pers-Aufgaben zu erledigen ... nicht ABC-Masken zu überprüfen...
Und schon der PersUffz hat da genug zu tun:
Teil A Fachliche Beschreibung
Personalunteroffiziere Streitkräfte (PersUffz SK) unterstützen bei Maßnahmen der /des militärischen und
zivilen Personalmanagements, vorwiegend im Bereich des Personalmanagement, des Personellen Melde- und
Berichtswesens sowie bei der Organisation und Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Er bedient die Anwendung
SASPF zur Einzelpersonalbearbeitung.
B.1 Tätigkeiten / Aufgaben im Einzelnen
Arbeiten zu
· bei standardisierten Einzelvorgängen in Personalangelegenheiten,
· beim Verwalten von Personalunterlagen,
· im personellen Berichtswesen unter Nutzung des Personalwirtschaftssystems Bundeswehr (PersWiSysBw),
· beim Postein-/-ausgang,
· bei der Aktenablage nach Einheitsaktenplan.
Wirken mit
· bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Fachbereich mittels PersWiSysBw, unter anderem im Bereich derZulagen mit dem SASPF-Modul Personalabrechnung (PY),
· beim Erstellen/Vernichten von Truppenausweisen und Führen des entsprechenden Nachweises,
· bei der Beantragung von Elektronischen Dienst- und Truppenausweisen (eDA/eTA),
· bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben mit den zur Verfügung stehenden DV-Verfahren und Datenbanken (u.a. PersWiSysBw, AVK SK, Lehrgangskatalog Bw),
· in Urlaubsangelegenheiten.
Unterstützen durch
· Eingeben zu erfassender Daten in den Datenbestand PersWiSysBw,
· Vorbereiten einfacher Dienstschreiben und Befehle,
· Führen des Terminkalenders im Zuständigkeitsbereich,
· Pflegen von Vorschriften, Weisungen und Erlassen.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
Kenntnis
· der Verfahren und Regeln der allgemeinen Stabsarbeit,
· der grundlegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf dem Gebiet des militärischenPersonalmanagements,
· der IT-Sicherheitsbestimmungen.
Anwenden
· der vorhandenen IT-Ausstattung zur Unterstützung der Stabsarbeit,
· der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Beherrschen
· der Verfahrensabläufe und Regeln für die Personalbearbeitung im PersWiSysBw,
· von einfachen Abfragen im PersWiSysBw.
Und davon ab ... erhält er keinerlei Ausbildung aus dem Bereich Mat-Bewirtschaftung/Verwaltung !!! Weil nicht seine Aufgabe !
Aber der MatBewUffz hat diese !Teil A Fachliche Beschreibung
Materialbewirtschaftungsunteroffiziere Streitkräfte (MatBewUffz SK) führen Aufgaben im Rahmen der
Materialbewirtschaftung in der Dienststelle durch. Sie unterstützen bei der Führung der nichturkundlichen
Nachweise und stellen die ordnungsgemäße Lagerung und die Versorgung von Material sicher. Sie wirken mit bei
der dezentralen Beschaffung und der Bewirtschaftung von Liegenschaftsmaterial. Sie unterstützen beim Betrieb
der Waffenkammer der Dienststelle.
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
MatBewUffz SK führen durch:
· Einzelprüfungen in der Materialwirtschaft auf Anordnung,
· den Umschlag, Transport und Lagerung von Trinkwasser unter Einhaltung der Hygienebestimmungen,
· den Umschlag und die Beförderung gefährlicher Güter unter Einhaltung der Sonderbestimmungen und der Ladungssicherung sowie die Lagerung, gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Gefahrstoffverordnung,
· alle Tätigkeiten im Rahmen des technischen Dienstes an Gerät in ihrem Verantwortungsbereich, einschl. der Vor- und Nachbereitung,
· führen und bewahren auf Sammelgeräteakten und Geräteakten von zentral gelagertem Gerät,
· nutzen beigestellte DV-Systeme und DV-Verfahren als Versorger auf der Verbraucherebene,
überprüfen:
· die Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Einsatzfähigkeit der gelagerten Bestände, einschl. nicht ausgegebener materieller Zusatzausstattung der Dienststelle,
· Munitionsbestände hinsichtlich Verbrauchszeiten und Gebrauchseinschränkungen,
· Trinkwasserbestände hinsichtlich Verbrauchszeiten,
· Betriebsstoff- und Betriebshilfsstoffbestände auf Lagerzeiten,
wirken mit bei:
· der Bewirtschaftung von sicherheitsempfindlichem/diebstahlgefährdetem Material, Handwaffen (einschl. der Sammelgeräteakten) und nicht ausgegebenem Material,
·
der Bewirtschaftung von Tausch- und Handlagervorräten an Einzelverbrauchsgüter (EVG),
· Mengenverbrauchsgüter (MVG),
Bekleidung/Persönliche Ausrüstung (Bekl/persAusr), VbrMat und Pflegemittel für Bekleidung, Liegenschaftsverbrauchsmaterial und Vordrucken,
· der Durchführung von Materialappellen und ggf. technischen Appellen,
· der Schadensbearbeitung,
· der materiellen Vorbereitung von Ausbildungs-, Übungs- und Schießvorhaben,
· der Führung der Organisationsmittel der Materialbewirtschaftung und ggf. der Führung der Los- und Lagerortkartei für Munition, sowie dem -Verzeichnis Gebrauchseinschränkungen Munition-,
· der nichturkundlichen Bestandsführung für MVG sowie von Nichtverbrauchsgüter (NVG) / EVG und führen ggf. Munitionsverbrauchs-nachweise / Schießkladden,
· Anforderung, Empfang, Transport, Prüfung, Ausgabe und Rücklieferung von MVG / NVG / EVG,
· Bekl/persAusr, Schutz-/Sonderbekleidung einschließlich von Austauschteilen (AT) und dezentral beschafftem Material,
· Lagerung und Vorbereitung der Verladung der gelagerten Bestände, einschl. der nicht ausgegebenen materiellen Zusatzausstattung der Dienststelle, der Kennzeichnung von Betriebsstoffgebinden sowie beim Austausch schadhafter Betriebsstoffgebinde,
· der Erkundung des Einsatzortes der logistischen Dienste (organische Logistik) der Einheit / des Verbandes und deren Schutz,
· Bestandsprüfungen,
· Abgleich von Liefererwartungen / Lieferverpflichtungen (LE / LV),
· Aussonderungen,
· der Bewirtschaftung von Liegenschaftsmaterial,
· der Absteuerung von Beutemunition.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
· Kenntnisse über die Grundsätze des logistischen Systems der Bundeswehr,
· Kenntnisse von Aufgaben und Organisation der Kräfte der Basis- und Einsatzlogistik,
· Kenntnisse der Einsatzgrundsätze der logistischen Dienste (organische Logistik),
· Fertigkeit zur Versorgung mit NVG, EVG, einschließlich Ersatz - und Austauschteilen, MVG, Bekl/persAusr,
Schutz-/Sonderbekleidung und von Liegenschaftsmaterial,
· Kenntnisse von Zweck und Aufbau der Versorgungswege sowie über Aufbau- und Ablauforganisation hinsichtlich
der Versorgung mit Versorgungsgütern aller Art, einschl. der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter,
· Kenntnisse der Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen der Materialbewirtschaftung in den Streitkräften,
· Fähigkeit zur Bedienung beigestellter DV-Systeme und DV-Verfahren,
· Fähigkeit zur Durchführung des nichturkundlichen Nachweises (ggf. auch DV-gestützt),
· Kenntnisse über Grundsätze von Erkundung, Einrichtung, Betrieb und Schutz des Einsatzortes der logistischen
Dienste (organische Logistik),
· Fähigkeit und Fertigkeit zur Anwendung der in seinem/ihrem Aufgabenbereich gültigen Vorschriften, Erlasse und Bestimmungen bei Empfang, Transport, Prüfung, Lagerung, Ausgabe und Rücklieferung, insbesondere der Sonderbestimmungen für Umschlag und Beförderung gefährlicher Güter sowie der Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
· Nachweis der Sachkunde Munition MatBew Teil A.
Vllt. mal aus der Praxis und aus der Sicht eines EinhFhrs, der genau diese Thematik vor dem §78 in 2019 zu regeln hatte.
Gem. hier bereits genannter Vorschriften, ist der BAN in der Nebenakte beim Perser aufzubewahren. Praktisch ist dies, wie richtig festgestellt, extrem unzweckmäßig, da der BAN ständig über den MBF rotiert.
Ich habe daher folgende Maßnahmen veranlasst:
- "Administrierung" der BAN Pflege PersFw -> MBF (gem. Handbuch Standardabläufe Personalbearbeitung), inkl. hier aufgeführte Punkte schriftlich festgehalten
- Schriftliche Belehrung zum Umgang mit PersDat MatBewFwTrp,
- Blatt mit dem Hinweis auf externe Lagerung BAN in alle Nebenakten, Empfang durch MBF dokumentiert,
- Alle BAN in einem Aktenschrank beim MBF, Schrank und Raumtür mit PersDat Hinweis und Zutrittsregelung versehen,
- Kontrolle durch PersFw hinsichtlich korrekter Aufbewahrung und Führung der BAN, 1x im Quartal.
S4 glücklich, PrüfTrp §78 glücklich, PersFw&MBF glücklich, Soldatinnen und Soldaten glücklich, Chef glücklich.
Sollte man mir hier einen Vorschriftenverstoß nachweisen wollen, dann werde ich das schon gerade so verkraften können.