Servus Kameraden,
Ich habe einen StUffz in meiner TE der seine Dienstzeit verlängert hat, jetzt möchte dieser gern Heimatnah versetzt werden. Als erstes is er zum Spieß gegangen und hat seinen Wunsch geäußert, der Spieß sagte ihm das er das vergessen kann. Er wurde verlängert aber das nur hier am Standort! Und jetzt Abflug.
Das Verhalten vom Spieß möchte ich jetzt mal nicht beurteilen.
Nun zu meiner Frage.
Ist das möglich das der Kamerad jetzt quasi die nächsten Jahre an diesem Standort gebunden ist?
Er hat bei seinem Antrag auf Verlängerung auch nur diesen Standort angegeben. Laut BAPers Bw gab es zu dem Zeitpunkt auch keine anderen Stellen für seine Verwendung.
MKG
Joker81
Versetzungsantrag stellen, auf dem festgelegten Dienstweg an das BAPersBw schicken und das Ergebnis abwarten. Dann weiß er es genau. Was der TEFhr, der Spieß oder der Chef dazu sagen ist völlig irrelevant.
Das dachte ich mir ja fast. Hätte mich auch Stark gewundert wenn es sowas geben würde.
Danke Klaus👍🏻
Es gibt nebenher noch Gründe: Bsp. falls der DP prämienberechtigt ist und ein eventueller Versetzungs-DP nicht entfällt diese. Davon abgesehen kann man alles beantragen...
Eine Prämie hat er tatsächlich bekomme, und gar nicht wenig. Aber lt BAPersBw muss er die nur zurückzahlen wenn er eine Ander als die jetzige Verwendung anstrebt. Selbst bei einem TSK Wechsel würde er den PBZ behalten.
Wir sprechen hier über einen Lw Standort.
Er wurde schon für genau diesen DP verlängert, damit wurden die Regenrationsbemühungen dafür eingestellt, das hätte dem StUffz schon bewusst sein müssen. Er hätte seine Verlängerung auch an eine Versetzung knüpfen können; mit dem Risiko, dass wenn kein freier DP vorhanden ist, er nicht verlängert wird. Dass er nun nach vollzogener WV seine Versetzung begehrt, hat schon ein "Geschmäckle".
Einer Versetzung würde nur zugestimmt werden, wenn ein dienstl. Interesse besteht und das ist i.d.R., wenn es einen freien DP und einen Nachfolger für den alten DP gibt. Ist seiner DP auch prämienberechtigt, behält er das Geld, wenn nicht, kann es zu einer Rückzahlung kommen.
Das erwähnte ich wohl nicht, er wurde zu uns Versetzt.
Ändert ja nichts daran.
Oder deutlich ganz allgemein:
Ein Soldat verpflichtet sich auf einen konkreten Dienstposten an einem konkreten Dienstort - und da ist er dann erstmal.
Eine Versetzung aus "persönlichem Wunsch" erfolgt in der Regel nur bei dienstlichem Bedarf - ist also immer zweifelhaft ... es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Versetzung.
(.. und wenn es tatsächlich zum Verpflichtungszeitpunkt nur eine freie Stelle gab - wird sich das so schnell nicht ändern ...)