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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Halksk am 05. Februar 2020, 20:03:52

Titel: Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 05. Februar 2020, 20:03:52
Guten Abend. Eine Frage hätte ich.

Kurz zu meiner Situation: mache zurzeit noch ein FSJ im Krankentransport bis Ende Februar. Meine ausbildungszusage (SAZ 13 Feldwebellaufbahn) habe ich im November 2019  bekommen. Der Einplaner hat mich auch darüber belehrt zwecks Kündigung etc. Mein Dienstantritt beginnt am 1.10.2020. Da ich nicht daheim rumsitzen kann und werde, werde ich hauptamtlich im Krankentransport übernommen mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis Ende diesen Jahres, allerdings bin ich jetzt etwas stutzig weil da drinnen steht, dass mit Abschluss dieses Vertrages alle älteren Verträge ihre Gültigkeit verlieren. Muss ich mir jetzt Sorgen machen um meine Ausbildung bei der Bundeswehr?
Ich wurde weder von der Personalleitung, noch vom wachenleiter gefragt ob ich etwas vorhabe an Ausbildung etc und wie lange ich bleiben möchte. Es gab auch kein Vorstellungsgespräch weil die mich kennen und sprich alles nur per Post zugeschickt worden ist.
Ich danke und einen schönen Abend.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2020, 20:07:05
Alle älteren Verträge bei DIESEM AG.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 05. Februar 2020, 20:10:34
Ich zitiere was im Vertrag steht: alle zeibefristeten und evtl. Unbefristeten Arbeitsverträge mit älteren Datum, auch mit den Kreisverbänden des DRK im (mein Bundesland), verlieren mit Abschluss dieses Arbeitsvertrages ihre Gültigkeit.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: ulli76 am 05. Februar 2020, 20:14:31
Jahaaa sagichdoch. Die anderen Verträge beim DRK.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 05. Februar 2020, 20:15:55
Vielen lieben Dank @Ulli76.  :o fällt mir ein Stein vom Herzen. Schönen Abend.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Thomi35 am 05. Februar 2020, 22:14:50
Außerdem ist zu beachten, daß das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit nicht durch einen Arbeitsvertrag (§§ 611 ff. BGB) zustande kommt: Der Soldat auf Zeit wird ernannt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Soldatengesetz).
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 05. Februar 2020, 22:21:43
@Thomi35 Danke für die Information! Also verstehe ich es richtig, dass die Regelung in meinem befristetem Vertrag über vorher abgeschlossene Arbeitsverträge nicht die Ausbildungzusage bei der Bundeswehr betrifft, weil bei der Bundeswehr kein Arbeitsvertrag zustande kommt, sondern ich zum SaZ ernannt werde?
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: 2Cent am 05. Februar 2020, 22:32:47

Wenn sie einen Handyvertrag bei der Telekom haben meinen Sie der könnte seine Gültigkeit verlieren nur weil das in ihrem neuen Vertrag mit Vodafone steht?
Wohl doch eher nicht.
Sie sollten sich da noch etwas fortbilden, sowas sollte man als Ü18 schon wissen.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 05. Februar 2020, 22:42:28
Nehme ich mir zu Herzen @2cent. Der hat hat darin kaum wissen, der andere aber dafür in etwas anderem viel mehr.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Thomi35 am 06. Februar 2020, 05:22:24
Zitat von: Halksk am 05. Februar 2020, 22:21:43
@Thomi35 Danke für die Information! Also verstehe ich es richtig, dass die Regelung in meinem befristetem Vertrag über vorher abgeschlossene Arbeitsverträge nicht die Ausbildungzusage bei der Bundeswehr betrifft, weil bei der Bundeswehr kein Arbeitsvertrag zustande kommt, sondern ich zum SaZ ernannt werde?

Genau.

Natürlich ist es auch korrekt, was die anderen hier schreiben: Es ist nicht möglich, mit jemanden zu vereinbaren, daß ein Vertrag mit einem Dritten nicht mehr gelten soll. Das kann man nur mit dem Dritten selber regeln.
Titel: Antw:Dienstantritt/ Arbeitgeber
Beitrag von: Halksk am 06. Februar 2020, 09:22:50
Vielen Dank!