Hallo Kameraden,
ich weiß nicht ob es schon einen Thread zu diesem Thema gibt und wenn doch , dann ist das keine Absicht...
Ich höre und sehe immer öfter Soldaten, die sich einen Nebenjob suchen bzw. ausüben.
Als SaZ ist dies auch klar geregelt, aber wie sieht es aus wenn man Berufssoldat ist?
Man hört ja immer viel....aber ist es wirklich so, dass Berufssoldaten nebenbei "selbstständig" sein dürfen ?
Würde mich mal interessieren wie das alles geregelt ist und wo das steht.
Danke im voraus.
Auch für die gilt der Erlass für Nebentätigkeiten (A-1400/12).