Hallo liebe Bw Gemeinschaft.
Folgende Lage wirft Fragen auf:
Ich bin Versetzt von Standort ,,A" (ohne TG Anspruch) nach Standort ,,W" dort bekomme ich nun Trennungsgeld (UKV Zusage 5+3), dort war ich 1 Tag und seitdem auf Lehrgang. Somit Versetzung Rechtswirksam.
Nun werde ich wohl wieder nach ,,A" versetzt...wo ich vorher schon 5 Jahre war. Besteht nun TG Anspruch, da ich ja eig versetzt wurde nach ,,W" ?
Ich hoffe die Lage ist verständlich
Sie sind ja nur deshalb TG-Empfänger geworden, weil Sie über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügen.
Bei einer Rückversetzung nach A muss dann geprüft werden, ob Sie die TG-Voraussetzung zwischen dieser Wohnung und A erfüllen.
Liegt die Wohnung z.B. im Einzugsgebiet (unter 30 km) zu A ... kein TG-Anspruch.