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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Nutcho am 04. März 2020, 10:03:25

Titel: Behördengang Ummeldung
Beitrag von: Nutcho am 04. März 2020, 10:03:25
Guten Tag,

ich muss mich bei der Stadt ummelden. Kann man dafür Sonderurlaub o.ä. gewährt bekommen?
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: Andi8111 am 04. März 2020, 10:23:53
Wenn Sie aus dienstlichen Gründen umgezogen sind und das Amt keine Sprechzeiten nach der Dienstzeit anbietet, ja. Wenn Sie aus privaten Gründen umgezogen sind, nein.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: Ralf am 04. März 2020, 10:24:25
Siehe A-1420/12 Nr. 336
ZitatUmzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 04. März 2020, 12:54:55
Zitat von: Ralf am 04. März 2020, 10:24:25
Siehe A-1420/12 Nr. 336
ZitatUmzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,

@Ralf er/sie ist ja schon umgezogen also

Nr. 307. Zur Wahrnehmung
a) amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private
Angelegenheiten der Soldatin bzw. des Soldaten veranlasst sind

in Verbindung mit

Nr. 308. Urlaub darf nur für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst erteilt werden.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: Ralf am 04. März 2020, 13:27:45
Stimmt, danke.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: LwPersFw am 04. März 2020, 14:53:58
Zitat von: RefüPerser d.R. am 04. März 2020, 12:54:55
Zitat von: Ralf am 04. März 2020, 10:24:25
Siehe A-1420/12 Nr. 336
ZitatUmzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,

@Ralf er/sie ist ja schon umgezogen.....


Das schließt die Gewährung dieses SU doch nicht aus.

Denn ob der Soldat diesen für die Vor-/Nachbereitung, oder Durchführung nutzt - ist nicht festgelegt.

Also kann er diesen Tag SU auch nach dem Umzug nutzen, um eben z.B. erforderliche Behördengänge durchzuführen.

Und dieser SU ist zu gewähren.

------------------------------------

Und wenn der Umzug nicht dienstlich bedingt war ... kann dies genutzt werden:

335. Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen
und sofern Dienstbefreiung nicht ausreicht, Urlaub unter Belassung der Geld- und
Sachbezüge im notwendigen Umfang (im Allgemeinen ein bis drei Arbeitstage) gewährt werden.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: RefüPerser d.R. am 05. März 2020, 06:40:45
Also ich persönlich fasse den Passus so auf, dass er für den Umzug direkt gilt. Aber das ist halt dann meine Auffassung, die sich nicht mit deiner deckt. Kann aber auch deine Auffassung nach vollziehen.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: LwPersFw am 05. März 2020, 06:58:48
Zitat von: RefüPerser d.R. am 05. März 2020, 06:40:45
Also ich persönlich fasse den Passus so auf, dass er für den Umzug direkt gilt. Aber das ist halt dann meine Auffassung, die sich nicht mit deiner deckt. Kann aber auch deine Auffassung nach vollziehen.

Nach fast 30 Dienstjahren, darunter 2 Spießverwendungen und vielen selbst erlebten und selbst durchgeführten Personalbesichtigungen, die u.a. auch die Prüfung der Urlaubsgewährung beinhalten,
weiß ich das ich richtig liege ... denn es gab nie Beanstandungen, wenn dieser 1 Tag SU wie von mir beschrieben genehmigt wurde.  ;)

Gleiches gilt für den SU nach Nr. 335.  :)
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: JensMP79 am 06. März 2020, 19:43:32
ZitatNr. 307. Zur Wahrnehmung
a) amtlicher, insbesondere gerichtlicher oder polizeilicher Termine, soweit sie nicht durch private
Angelegenheiten der Soldatin bzw. des Soldaten veranlasst sind

Nur der Vollständigkeit halber... Für gerichtliche Termine gibt es auch Sonderurlaub, wenn sie durch private Angelegenheiten veranlasst sind.

Regelung XY Haumichtot.. (gerade nicht parat)  :D
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: F_K am 06. März 2020, 20:23:16
Als Angeklagter? Never ever.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: JensMP79 am 06. März 2020, 21:27:48
Zitat von: F_K am 06. März 2020, 20:23:16
Als Angeklagter? Never ever.

Lesen, verstehen, akzeptieren.

Regelung online hilft weiter.  ;)
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: JensMP79 am 06. März 2020, 21:33:30
A-2160/5 Ladungen von Soldaten und Soldatinnen
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: k3mp4fr34k am 14. März 2020, 01:13:40
Zitat von: Ralf am 04. März 2020, 10:24:25
Siehe A-1420/12 Nr. 336
ZitatUmzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug
aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt: 3 Arbeitstage,

Vielleicht hab ich ja gerade einen Knoten im Kopf, aber kann mir mal einer die Sinnhaftigkeit dieses Passus erklären?
Beispiele:
1) Ein Offizier im Truppendienst der im Regelfall davon ausgehen muss, dass er alle 2 bis 3 Jahre versetzt wird und sich dementsprechend nur eine kleine Wohnung mietet, wird nach 3 Jahren versetzt.
2) Ein UoP, der idR länger am Standort bleibt und sich dementsprechend häuslich einrichtet, seinen Lebensmittelpunkt verlagert u.ä., wird nach 10 Jahren am Standort versetzt.

Beispiel 1 bekommt also 3 Tage Zeit, um seinen Rucksack zu packen und in eine andere Stadt zu fahren, während bei Beispiel 2 nur ein Tag gewährt wird um Haus und Hof aufzulösen?
Ich weiß, dass die Beispiele sehr plakativ sind aber ich versteh es gerade wirklich nicht.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: Ralf am 14. März 2020, 05:41:49
Keine Vorschrift kann alle Facetten vollumfänglich gerecht abdecken. Es wird immer wieder Einzelfälle geben, die mehr oder weniger von etwas profitieren. Einmal ist man mehr positiv betroffen, ein anderes mal weniger.
Der Grundgedanke dahinter ist ja nicht falsch: Wenn der Dienstherr eine häufige Versetzung anordnet, dann schafft er hier auch eine Erleichterung.
Titel: Antw:Behördengang Ummeldung
Beitrag von: LwPersFw am 14. März 2020, 10:45:11
Zitat von: k3mp4fr34k am 14. März 2020, 01:13:40

2) Ein UoP, der idR länger am Standort bleibt und sich dementsprechend häuslich einrichtet, seinen Lebensmittelpunkt verlagert u.ä., wird nach 10 Jahren am Standort versetzt.


Dieser Kamerad bekommt in diesem Fall überhaupt keinen SU, da bei einer dienstlich bedingten Versetzung am Standort die UKV nicht zugesagt wird und damit auch kein dienstlich bedingter Umzug erfolgen kann.

Sie meinten wahrscheinlich vom Standort weg versetzt.