Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: S.-Mueller am 08. März 2020, 14:41:06

Titel: Festsetzung?
Beitrag von: S.-Mueller am 08. März 2020, 14:41:06
Hallo in die Runde,

kann mir jemand sagen, wie das mit den Festsetzungen so ist?
Bin StUffz FA und bin grade auf 2 Jahre Festgesetzt worden. Wenn ich meinen Feldwebellehrgang  nicht bestehe, werde ich dann entlassen?
Oder gehe ich dann auf meinen Dienstposten und werde dann nach 2 Jahren entlassen?
Oder mache ich die Fachlehrgänge dann und gehe dann auf meinen Dienstposten und werde danach entlassen? Bzw. wie läuft es mit der Entlassung?

Bekommt man etwas Unterstützung von der Bundeswehr einen neuen Arbeitsplatz zu finden?
Titel: Antw:Festsetzung?
Beitrag von: KlausP am 08. März 2020, 15:13:17
Sie können jeden Laufbahnlehrgang einmalig wiederholen. Dazu kann gegebenenfalls Ihre Dienstzeit neu zwischenfestgesetzt werden. Sollten Sie auch den Wiederholungslehrgang nicht bestehen endet Ihre Dienstzeit mit Ablauf der festgesetzten Zeit und Sie werden entlassen.
Titel: Antw:Festsetzung?
Beitrag von: wolverine am 08. März 2020, 16:37:58
Wobei es da jetzt auch Ausnahmen gibt. Man kann auch in anderen Lafbahnen-/Laufbahnmodellen weitermachen. Beispiel: Wurde früher ein Offizier/ Offizieranwärter mit entgültig nichtbestandenem Studium entlassen, kann ihm heute bei Bedarf die Laufbahn eines Offiziers ohne Studium angeboten werden.
Ähnliches könnte ich mit bei anderen Laufbahnen auch vorstellen (Fw-Anwärter - Uffz oder Mannschaft oder UffzAnw -Mannschaft).