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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: SkydiverSeedorf am 13. März 2020, 14:21:08

Titel: Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: SkydiverSeedorf am 13. März 2020, 14:21:08
Grüße euch,

Wir waren vor ein paar Wochen auf dem Truppenübungsplatz. Am vorletzten Tag wurde ich für einen Tag Krank auf Stube geschrieben. Mein Spieß sagte mir, dass ich nur die Regelarbeitszeit bekommen (07:00-17:00 Uhr) und keine Überstunden. Ist das zulässig? In den Vorschriften habe ich leider nichts gefunden.


Grüße
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: dunstig am 13. März 2020, 14:47:38
Zu meinem Verständnis: Weshalb solltest du Überstunden bekommen? ???
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: Andi8111 am 13. März 2020, 14:47:57
Hä? Natürlich nur die Regelarbeitszeit... Was für eine Frage...
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: funker07 am 13. März 2020, 15:06:12
Krank auf Stube heißt von allen Dienstverrichtungen befreit, also ganz ähnlich wie krank zuhause, nur dass der Aufenthaltsort festgelegt ist.
Damit ist der Tag im AZE-Tool neutral zu stellen, wie bei Urlaub, KzH,...
Im Intranet im Wiki gibts dazu mehr Informationen.
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: SkydiverSeedorf am 16. März 2020, 08:52:24
Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann und nach Dienstschluss die Kaserne verlassen war auch nicht drin.
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: KlausP am 16. März 2020, 09:19:41
Ja, und?
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: Andi8111 am 16. März 2020, 09:47:40
Zitat von: SkydiverSeedorf am 16. März 2020, 08:52:24
Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann und nach Dienstschluss die Kaserne verlassen war auch nicht drin.

Krank auf STUBE? STUUUUBE!!!!!! Nicht "krank im Dorf".
Titel: Antw:Kank auf Stube auf dem Übungsplatz
Beitrag von: LwPersFw am 16. März 2020, 10:59:11
Zitat von: SkydiverSeedorf am 16. März 2020, 08:52:24
Freilich, aber Waffe war durchgehend am Mann ...

Waffe am Mann bedeutet nicht = anrechenbare Arbeitszeit

Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben ausgegebenen Waffe samt
Munition einschließlich des Führens dieser Waffe führt mithin eben so wenig zu einem zwingenden Vorliegen von
anrechenbarer Arbeitszeit wie das Tragen anderer Ausrüstungsgegenstände einschließlich der Uniform.

Wer meint das dies nicht korrekt ist ... wendet sich an seine zuständige Ansprechstelle SAZV ... die dies bestätigen wird.