Guten Morgen Kameraden/innen,
kurz zu mir: ich befinde mich zurzeit im Studium der Offizerslaufbahn und werde in dieser Laufbahn auch bis 2028 bleiben.
Zur eigentlichen Sache:
Ich möchte einen Blog über Persönlichkeitsentwicklung starten. Anfangs wird da kaum das große Geld fließen. Vielleicht ein Paar Euros durch Affiliate-Programme. Jedoch plane ich durchaus während meiner Dienstzeit und vor allem nach meiner Dienstzeit Dienstleistungen anzubieten wie z.B. Coachings.
Da ich eine Gewinnerzielungsabsicht verfolge, muss ich ein Gewerbe anmelden.
Jetzt die Fragen:
1. Muss ich jetzt zuerst das Gewerbe anmelden und das dann meinem Chef melden mit einem Antrag zur "Genehmigung zur Anmeldung eines Gewerbes"? (Falls es sowas überhaupt gibt?)
2. Oder zuerst meinem Chef darüber informieren, dass ich ein Gewerbe anmelden will?
3. Oder reicht es einfach einen Antrag auf "Nebentätigkeit" zu stellen? Da ich ja natürlich unter den 8 Stunden in der Woche an dem Blog arbeiten werde.
Falls ich irgendwelche Schritte bezüglich des Dienstweges nicht berücksichtigt habe, wäre ich froh, wenn Sie mich darauf aufmerksam machen.
Sollte etwas unklar formuliert sein, bitte darauf hinweisen.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Stellen Sie zuerst den Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Ob Sie nach Genehmigung ein Gewerbe anmelden, ist dafür nicht relevant.
Entscheidend sind Ihre Angaben im Antrag zu Art, Umfang und zu erwartenden Einnahmen.
Dazu gibt es auf zrms im IntranetBw auch eine Vorschrift.
Einfach mal einlesen.
Werde ich machen.
Vielen Dank für die zügige Antwort.