Grüß Euch,
gem. GAIP ist eine Teilnahme am BLS vorgesehen bei einer Verpflichtungszeit von 17 Jahren als Offizier.
Hat einer von Euch Erfahrung, ob das auch so umgesetzt wird?
Danke im Voraus für konstruktive Antworten.
SanOffz werden allesamt als SaZ17 eingestellt und da ist meines Wissens nach der BLS nicht in jedem Fall vorgesehen. Der SaZ17 pauschal als Grundlage ist also Quatsch. Wie es bei allen anderen Offizieren aussieht, kann ich nicht sicher sagen - gehe aber davon aus dass es nicht in jedem Fall gesichert ist, dass das auch so erfolgt.
Bei der entsprechenden Dienstzeitverlängerung sollte das grundsätzlich individuell mit dem Betroffenen besprochen werden, ob eine Förderung zum StOffz SAZ erfolgen soll oder auch nicht. Wenn nicht, wird dieses schriftlich fixiert oder eine Dienstzeitverlängerung erfolgt nicht auf SaZ 17+.
Bei den SanOffz gehen NUR BS, von denen überwiegend auch nur diejenigen in FüOrg.
Im Trainingskatalog der Bundeswehr finden sich für das Training "KOA-Basislehrgang Stabsoffizier (50019450)" folgende Zulassungsvoraussetzungen:
1. Dienstgrad: Mindestens Hauptmann
2. Dienstverhältnis: Saz oder BS
3. Mindestnutzungszeit: 36 Monate
4. Mindestverpflichtungszeit für SaZ: 17 Jahre
Damit sollte eigentlich alles gesagt sein ;) !
Vielen Dank für die Antworten.
Ich halte fest. Es herrscht grds. Unsicherheit bei diesem Thema. Theoretisch ist eine Teilnahme am BLS als SaZ 17 möglich, aber es fehlt an Erfahrungen, ob dies auch so umgesetzt wird.
Eine Frage an Ralf: Was ist mit SaZ 17 "+" gemeint? Wieso das +?
So schwer zu verstehen:
SaZ 17 (-) können NICHT auf diesen Lehrgang gehen - ihnen fehlt die Voraussetzung.
Die "einzigen" SaZ 17 (Erstverpflichtung) - (die SanOA) gehen NICHT auf diesen Lehrgang.
Wer sich über SaZ 17 hinaus WEITERverpflichten möchte, wird dazu befragt - es wird dokumentiert, oder eine Weiterverpflichtung erfolgt nicht.
Es kann sich ja auch sein jemand auf SaZ 18 oder 20 verpflichtet haben. Ich will damit nur ausdrücken, dass man nicht SaZ 17 sein muss, sondern 17 oder höher.
Es herrscht keine Unsicherheit, dazu hatte ich doch etwas geschrieben:
ZitatBei der entsprechenden Dienstzeitverlängerung sollte das grundsätzlich individuell mit dem Betroffenen besprochen werden, ob eine Förderung zum StOffz SAZ erfolgen soll oder auch nicht. Wenn nicht, wird dieses schriftlich fixiert oder eine Dienstzeitverlängerung erfolgt nicht auf SaZ 17+.
Es wird also individuell festgelegt, aber halt eben erst ab SaZ 17 (oder mehr ;-) )