Hallo, eine Kameradin von mir geht regelmäßig Plasmaspenden im Zivilen und bekommt durch 4x Spenden im Monat ca. 90 € Aufwandsentschädigung.
Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass das vielleicht als Nebentätigkeit gelten könnte, aber sie diskutiert mit mir. Es sei schließlich nur eine Aufwandsentschädigung und kein Lohn/Gehalt etc. und zum anderen seien ca. 90€ schließlich auch eine geringe Summe im Vergleich zu Ihrem Sold. Auch wären es ja nur ca. 4 Stunden im Monat in ihrer Freizeit , die sie für's Spenden verwendet und dass sie wegen dieser 3 Argumente keinen Antrag auf Nebentätigkeit stellen müsse.
Natürlich könnte man auch mit der Pflicht zur Gesunderhaltung argumentieren, aber sie verträgt die Spenden sehr gut (jede Spende wird auch überprüft und man darf scheinbar nur weiter spenden, wenn man normale Blutwerte hat) und bleibt unter der gesetzlichen Höchstmenge an Spenden von 60 im Jahr.
Von daher verstoße ihrer Meinung nach jeder Raucher gegen die Pflicht, sie aber nicht.
Was meint ihr? :)
Hast du keine anderen Probleme? Nein, ist keine Nebentätigkeit. Es ist überhaupt keine Tätigkeit.
Geh lieber selber spenden ;)
Ich ,,liebe" Blockwarte ...
Es ist natürlich auch nur ein hypothetischer Fall.
Für spezielle Tätigkeiten gibt es z.B. Auflagen soundso viele Stunden vor der Tätigkeit kein Bult zu spenden.
Ansonsten ist das mWn kein Thema für den Dienstherrn zumindest was die Pflicht zur Gesunderhaltung angeht. Es gibt ja auch Bw-eigene Blutspendemöglichkeiten
Zitat von: HansimGlück am 29. April 2020, 20:27:53
Es ist natürlich auch nur ein hypothetischer Fall.
Ach, auf einmal? In Ihrem Eröffnungspost steht davon rein gar nichts, ganz im Gegenteil.
Zitat von: KlausP am 29. April 2020, 20:25:55
Ich ,,liebe" Blockwarte ...
Danke, war auch mein erster Gedanke.
@TE - sagen Sie, haben Sie echt nix anders zu tun als Kamerad*innen zu verpfeifen?!
Zitat von: HansimGlück am 29. April 2020, 20:27:53
Es ist natürlich auch nur ein hypothetischer Fall.
...is klar.
Zitat von: KlausP am 29. April 2020, 20:25:55
Ich ,,liebe" Blockwarte ...
So ein Blödsinn.
Wenn es ein Dienstvergehen wäre, wäre es auch seine Pflicht es zu melden, daher ist es durchaus legitim sich die Frage zu stellen.
Pflichtbewusst melden heißt also heutzutage verpfeifen, interessante Interpretation von Kameradschaft.
ZitatWenn es ein Dienstvergehen wäre, wäre es auch seine Pflicht es zu melden
Seit wann ist Denunziantentum Teil unseres Rechtsstaats? ???
Zitat von: dunstig am 29. April 2020, 22:39:08
ZitatWenn es ein Dienstvergehen wäre, wäre es auch seine Pflicht es zu melden
Seit wann ist Denunziantentum Teil unseres Rechtsstaats? ???
Das was sie als Denunziantentum bezeichnen ist seine Pflicht.
Bitte? Wo ist denn gesetzlich verankert, dass man als Unbeteiligter Dienstvergehen Anderer melden MUSS?
Leute, Leute, sorry, ich glaube, ihr versteht da was falsch!
In dem hypothetischen Fall, dass ich eine solche Kameradin kennen würde, wäre ich interessiert daran, ob es eine antragspflichtige Nebentätigkeit wäre oder nicht, weil ich ihr schlichtweg raten würde, sie dann zu melden bei ihrem Dienstherrn und nicht direkt weil ich sie gerne verpfeifen wollen würde!!!
Zitat von: HansimGlück am 29. April 2020, 19:58:50... Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass das vielleicht als Nebentätigkeit gelten könnte, aber sie diskutiert mit mir. ...
Zitat von: HansimGlück am 30. April 2020, 02:09:05
Leute, Leute, sorry, ich glaube, ihr versteht da was falsch!
In dem hypothetischen Fall, dass ich eine solche Kameradin kennen würde, wäre ich ...
Steh doch wenigstens zu Deinen Aussagen.
Zitat von: Andi8111 am 29. April 2020, 23:12:39
Bitte? Wo ist denn gesetzlich verankert, dass man als Unbeteiligter Dienstvergehen Anderer melden MUSS?
Leitet sich aus der Pflicht zum treuen dienen und aus der Pflicht zur Kameradschaft ab.
Ab wann würdest du denn als unbeteiligter ein Dienstvergehen melden?
- Soldaten mobben nen Kameraden
-mit dem DienstKfz Einkäufe erledigen bei Ikea?
-am Wochenende Mal ne P8 mit nach Hause nehmen?
-möglicherweise unangemeldet hinter dem Tresen der Bar arbeite n?
Wenn du denkst es liegt ein Dienstvergehen vor musst du es melden, wenn das raus kommt und du glaubhaft machen kannst warum du dachtest es sei kein Dienstvergehen und du es nicht gemeldet hast kannst du natürlich aus der Sache raus kommen, aber es gibt Fälle in denen das ziemlich schwer ist.
Im vorliegenden Fall, der keiner ist ,wäre es sicherlich schwer dir zu unterstellen das du wusstest das ein Dienstvergehen vorliegt, in 2 der oben genannten Fälle, hängst du aber ganz ganz schnell mit drin.
Und in solchen Fragen dann gleich mit Blockwart und Denunziant zu schreien ist nicht die feine Art, der Kamerad macht sich vielleicht wirklich nur Gedanken und will Kameradin vor einem Dienstvergehen schützen
Zitat von: 2Cent am 30. April 2020, 07:52:03
Zitat von: Andi8111 am 29. April 2020, 23:12:39
Bitte? Wo ist denn gesetzlich verankert, dass man als Unbeteiligter Dienstvergehen Anderer melden MUSS?
Ab wann würdest du denn als unbeteiligter ein Dienstvergehen melden?
Dann ... wenn es nach Vorschrift bzw. Gesetz
gefordert ist - und nicht so
pauschal - wie Sie es als
Pflicht darstellen. ( freiwillig ist hier nicht das Thema )
Die Pflicht zur Meldung ist grundsätzlich in § 13 Abs 2 SG geregelt:
"(2) Eine Meldung darf nur gefordert werden, wenn der Dienst dies rechtfertigt."D.h. der Soldat meldet auf Aufforderung - und auch nur wenn der Dienst dies erfordert.
Und auch nur, wenn er sich dabei nicht selbst belasten würde.
Von diesem Grundsatz gibt es nur in
begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung.
Bei der Meldung von sog. "Meldepflichtigen Ereignissen" gem. A-2600/10.
Diese sind in der Vorschrift
klar definiert und bewegen sich auf dieser Ebene:
Meldepflichtige Ereignisse im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift sind Ereignisse,
die aufgrund ihrer
tatsächlichen oder voraussichtlichen Wirkung
+ für die Innere und Soziale Lage,
+ die Einsatzbereitschaft sowie
+ das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit
von
besonderer Bedeutung sein können.
Und dann gilt:
Angehörige der Bundeswehr sind grundsätzlich verpflichtet, Wahrnehmungen und Ereignisse,
die Anhaltspunkte auf ein
im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift Meldepflichtiges Ereignis
darstellen oder beinhalten können, unverzüglich an die jeweils zuständigen Vorgesetzten zu melden.
Aber auch:
Eine solche Pflicht besteht
nicht, soweit die Meldung zu einer ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder strafrechtlichen
Selbstbelastung führen würde.
Zitat... Wenn es ein Dienstvergehen wäre, wäre es auch seine Pflicht es zu melden ...
Und das steht genau wo? Sie hauen aber wieder abstruse Behauptungen raus ...
Er sollte seine 2Cent häufiger für sich behalten, entblödie doch in der Regel eklatante Wissenslücken oder Falschauffassungen geltender Vorschriften.
Wäre sonst sicher auch ein großer Spaß für die DV's wenn jedes Dienstvergehen formell gemeldet werde würde.
Tägliche Ermittlungen wegen Abweichungen von der Anzugsordnung oder fehlerhaft durchgeführter Formaldienst beim Antreten.
Sicher darf man auch nicht alles "ungesehen" geschehen lassen, aber das meiste wird sich in den ersten Anläufen auf der kameradschaftlichen Ebene regeln lassen.
Wenn dann doch der Büronachbar "die P8 übers Wochenende mitnimmt" wird hoffentlich jeder gestandene Soldat wissen wie das an wen zu melden ist ^^
ZitatBüronachbar "die P8 übers Wochenende mitnimmt"
Da schließt sich der Kreis.
Das FORDERN von Meldungen ist deshalb beschränkt, weil damit die Wahrheitspflicht einhergeht - und damit auch eine Selbstbelastung erfolgen kann.
Der Verantwortliche der Waffenkammer meldet dem DV zum Wochenende (oder sonstigen Terminen) die Vollzähligkeit der Waffenkammer - und diese Meldung darf gefordert werden und unterliegt der Wahrheitspflicht.
Es MUSS also auffallen, wenn da ohne Kenntnis des DV eine Waffe nicht in der Waffenkammer ist.
(.. und dann startet eine Ermittlung, mit VERNEHMUNG von ZEUGEN, und dann MUSS auch der Büronachbar seine Erkenntnisse offenbaren.)
Der TE hat sein Antwort und der Rest der Diskusion hat nichts mit dem Thema zu tun. Deshalb ist hier dicht!
Sollten noch Fragen des TE zum eigentlichen Thema bestehen, kann er sich an das Team wenden, dann kann hier wieder geöffnet werden.