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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: BB-9E am 06. Mai 2020, 04:48:36

Titel: Umzug nach Eignungsübung
Beitrag von: BB-9E am 06. Mai 2020, 04:48:36
Hallo, ich bin neu beim Bund und wollte fragen wie das mit dem Schlafplatz nach der AGA aussieht.

Ich bin über 25 und besitze keine eigene Wohnung. Mein neuer Dienstort nach der AGA wäre 300km weit vom zuhause weg.
Sich im Voraus um eine Wohnung vor Ort zu kümmern ist schwierig, da ich noch nicht weis wie die Eignungsübung verläuft.

Dürfte man in der Kaserne vor Ort übernachten bis man was Eigenes gefunden hat?
Start der AGA wäre der 2.Juni, nachdem es vom April durch Corona verschoben wurde.
Wäre Interessant zu wissen, ob es da auch neue Regelungen gibt, die darauf Einfluss haben könnten.
Titel: Antw:Umzug nach Eignungsübung
Beitrag von: Ralf am 06. Mai 2020, 05:59:39
Das ist kasernenabhängig, ob es Unterkünfte gibt. Dazu am besten mal den zukünftigen Spieß anrufen.
Titel: Antw:Umzug nach Eignungsübung
Beitrag von: Al Terego am 06. Mai 2020, 07:46:55
Zitat von: BB-9E am 06. Mai 2020, 04:48:36Wäre Interessant zu wissen, ob es da auch neue Regelungen gibt, die darauf Einfluss haben könnten.

Was genau meinst Du denn mit neuen Regelungen? Neu ab wann?
Titel: Antw:Umzug nach Eignungsübung
Beitrag von: LwPersFw am 06. Mai 2020, 09:45:04
Neue Regelungen gibt es nicht.

Folgen Sie dem Rat von @Ralf ... dann weiter sehen.

Da Sie EÜ und über 25 sind, sind Sie grundsätzlich nicht mehr unterkunftspflichtig am Ort der Stammeinheit.

Deshalb gilt:

Sie können auf Antrag in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen, insoweit Kapazitäten verfügbar sind.
Dafür entrichten Sie einen monatlichen Geldbetrag, der vom BVA von Ihren Bezügen einbehalten wird - plus ggf. einen Differenzbetrag zum geldwerten Vorteil.

Da Sie dies ja erst vernünftig regeln können, wenn Sie vor Ort sind, gerade jetzt in Corona-Zeiten, ist es eben wichtig, dies mit dem Spieß der Stammeinheit genau abzusprechen.

Während der Grundausbildung wird Ihnen eine Unterkunft gestellt.