Guten Tag,
leider habe ich über die Suchfunktion keine passenden / aktuellen Foreneinträge zu meinem Anliegen finden können. Daher richte ich meine nun doch etwas speziellere Frage an Sie.
Und zwar studiere ich (ungedient) an einer zivilen Universität Politikwissenschaften im Master und stehe kurz vor meinem Abschluss. 2018 hatte ich mich noch während meines Studiums sowohl für den Seiteneinstieg als Offizier als auch für den Reserveoffiziersanwärter im Wehrdienst beworben, wobei Letzteres eher als Kompromiss galt.
Nachdem ich für meine Bewerbung als Seiteneinsteiger nun leider eine Absage bekommen habe, habe ich vergangene Woche vom zuständigen Einplaner für Reservisten in Siegburg eine positive Rückmeldung erhalten und könnte bereits ab dem 01. Juli 2020 meinen Dienst antreten, und zwar als ROA im Wehrdienst (SaZ3).
Von der Sache der Bundeswehr bin ich überzeugt und ich bereue ein wenig, mich nicht damals schon für ein Studium bei der Bundeswehr oder zumindest für einen FWD beworben zu haben.
Eine Sache hat mich allerdings verunsichert: Der Einplaner am Telefon hat mich ehrlicherweise darauf hingewiesen, dass ich mir nach der dreijährigen Verpflichtungszeit keine großen Hoffnungen auf eine Weiterverpflichtung machen solle. Auch stünde mir aufgrund der Dienstzeit von drei Jahren quasi keine Übergangshilfe vonseiten der Bundeswehr zu. Zumal Zeitsoldaten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ich würde also nach drei Jahren von einem Tag auf den nächsten vor die Tür gesetzt und müsste zusehen, wo ich bleibe, im schlimmsten Fall sogar Hartz IV beantragen. Natürlich spielt bei der Entscheidung auch eine gewisse Perspektive für das Danach eine Rolle und man liest leider immer wieder von Schwierigkeiten, denen Zeitsoldaten begegnen, um wieder Anschluss im zivilen Berufsleben zu bekommen.
Meine Fragen an Sie lauten nun:
Ist eine Weitervepflichtung für für SaZ3 als ROA wirklich so aussichtslos?
Bleibt denn am Ende der Dienstzeit groß Zeit, sich auf zivile Stellen auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben (ich denke da v.a. an die notwendigen Vorstellungsgespräche)?
Wie sieht das Ihrer Erfahrung nach mit vor der Dienstzeit erworbenen Abschlüssen aus (in meinem Fall nichttechnischer Master in der Politikwissenschaft)? Immerhin vergehen ja ganze drei Jahre, die ich in einem eher speziellen Berufsfeld tätig gewesen bin.
Gibt es hier womöglich Reservisten, die vor ähnlichen Situationen standen und von ihren Erfahrungen berichten können? Oder mir sogar von meinem Vorhaben als SaZ3 mit einer vorangegangen zivilen Berufsausbildung abraten würden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
Zitat... Ist eine Weitervepflichtung für für SaZ3 als ROA wirklich so aussichtslos? ...
Ja. Die Verpflichtungszeit für ROA l.W. ist auf 2 bzw 3 Jahre begrenzt, eine Weiterverpflichtung ist nicht vorgesehen.
Ich sehe (persönliche Meinung!) zwei Möglichkeiten:
- Sie nehmen das Angebot als ROA an und versuchen während Ihrer Dienstzeit einen Laufbahnwechsel als OA TrDst mit der entsprechenden Verpflichtungszeit (keine Garantie dafür, dass das auch klappt, hängt ausschließlich vom Bedarf der Bw ab) oder
- Sie bewerben sich für 2021 als OA TrDst (für 2020 ist der Bewerbungsschluß schon gelaufen) Voraussetzung: Sie haben bei Diensteintritt das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Den ResOffz nach dem Studium anzuhängend ist ja auch nicht der übliche Weg. Die allermeisten machen es vor dem Studium und leisten dann in der vorlesungsfreien Zeit ein paar Reservedienste ab.
Aber ungewöhnlich heißt ja nicht unmöglich oder verboten. Sie müssen sich nur klar sein, was und wo Sie hinwollen. Eine "sichere Karrierebank" ist der ResOffz ganz bestimmt nicht. Aber Sie haben drei Jahre einen ganz gut bezahlten Beruf, bekommen sehr viel Ausbildung und einige neue Perspektiven. Zum Ende der drei Jahre sollte dann sicher die Bewerbung nach etwas anderem stehen. Da gibt es immer Möglichkeiten und mit ein bisschen Planung und gutem Willen sollten sich die Vorstellungen auch bewerkstelligen lassen.
Dann gibt es noch die Möglichkeiten, sich auf einen Laufbahnwechsel zum Offz Truppendienst mit und ohne Studium zu bewerben, aber das ist eben eine neue, andere Bewerbung und kann klappen, muss aber nicht.
SaZ erhalten ggf. Arbeitslosenbeihilfe - die Dienstzeit wird also quasi nachversichert - insoweit ist die Aussage "sofort H4" einfach FALSCH.
Wie alt bist Du denn?
Ich halte grundsätzlich SaZ3 ROA mit all seinen Optionen für eine gute Idee - es sei denn, Du hättest "aus dem Stand heraus" eine bessere Beschäftigungsmöglichkeit.
Viel Erfolg.
Hallo,
bei mir war es die gleiche Situation. Ich bin noch bis 30.06 als SaZ 3 bei der Bundeswehr und habe auch zuvor zivil bis zum Master studiert. Letztendlich werde ich jetzt ab 01. August bei der Landespolizei anfangen. Bin dann halt den Juli über arbeitslos.
Übergangsgebührnisse gibt es zwar nicht, aber es gibt, glaube ich, noch das zweifache der letzten Dienstbezüge als Beihilfe.
Was die Zeit nach der Bundeswehr angeht, da muss man sich halt rechtzeitig vorher kümmern. Da ich bei der Polizei jetzt auch nicht studiennah arbeiten werde, kann ich auch nicht weiterhelfen, was für Auswirkungen die drei Jahre dahingehend haben werden.
Was eine mögliche weitere Verwendung bei der Bundeswehr angeht, es stimmt, dass man halt in die ,,normale" Laufbahn der Offiziere Des Truppendienstes wechseln muss. Haben in meinem ROA-Jahrgang auch einige gemacht und, soweit ich weiß, hat es auch bei allen geklappt.
Und ob ich das ganze nochmal machen würde? Auf jeden Fall! Ich kann für mich persönlich nur sagen, dass ich in den vergangenen drei Jahren eine ganze Menge gelernt habe. Hätte ich jedoch früher von der ROA-Laufbahn erfahren, hätte ich es aber vermutlich auch vor meinem Studium gemacht. Aber wie gesagt, das ist halt meine persönliche Meinung.
Soweit meine Erfahrung mit dem ROA SaZ 3
Hallo,
ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich fange am 01.07. als ROA Saz 3 an und bin am Ende meines Masters. Für meinen Studiengang (M. Sc. Raumplanung) ist es in der Regel momentan sehr entspannt auf dem Arbeitsmarkt. Das heißt, dass ich mir nicht so große Sorgen mache, wie es in drei Jahren aussieht.
Ich für meinen Teil will entweder bei der Bundeswehr verlängern (Truppendienst oder evtl Fachdienst im GeoInfo) oder das Brandrefrendariat bei der Feuerwehr machen. Die Möglichkeit als Stadtplaner das Baurefrendariat zu absolvieren besteht auch weiterhin, sowie "normale" Jobs in studiennaher Richtung. Naja, geht ja hier eigentlich nicht um mich, aber könnte ja auch für andere interessant sein ;)
Eigentlich stehen dir alle Wege offen. Die "Angst" danach keinen Fuss mehr auf dem Arbeitsmarkt fassen zu können habe ich auch von meinem Umfeld gehört. Halte ich aber für Quatsch! Mich hat auch beruhigt, dass meine Masterarbeitsprüferin gesagt hat, dass es für sie keinerlei Problem darstellen würde, wenn man drei Jahre in einem anderen Bereich arbeitet, solange man lernt! Sprich: Drei Jahre Taxifahren nach dem Studium kommt vielleicht bei zukünftigen Arbeitgebern nicht so gut an.
Mir wurde zum Thema Weiterverpflichtung nicht gesagt, dass es Aussichtlos ist. Ich habe ein nüchternes: "Ist möglich" gehört. Da es bei einigen ja geklappt hat, wie im Forum geschrieben, gehe ich stark davon aus, dass es auch bei dir (uns) klappen könnte (Bedarf jetzt mal ausgeklammert).
Gedanken machen ist gut, aber man sollte es auch wirklich nicht Zerdenken. Drei Jahre sind ja schließlich auch genug Zeit um sich ein Lagebild zu machen, wie es auf dem Arbeitsmarkt steht. Vielleicht über Jobportale oder wo die Kommilitonen gelandet sind.
Beste Grüße!
Zitat... Mir wurde zum Thema Weiterverpflichtung nicht gesagt, dass es Aussichtlos ist. Ich habe ein nüchternes: "Ist möglich" gehört. ...
Nur um die korrekten Begriffe zu verwenden: Eine Weiterverpflichtung wird es nicht geben, weil in der ROA-Laufbahn SaZ 3 nicht vorgesehen. Deshalb schrieb ich ja, dass er einen Laufbahnwechsel beantragen kann. OA TrDst und ROA sind zwei verschiedene Laufbahnen.
Zitat von: F_K am 11. Mai 2020, 16:01:14
SaZ erhalten ggf. Arbeitslosenbeihilfe ...
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__86a.html
plus Anhang hier
und gut zu wissen... ein Urteil des BSG zur Anwendung des § 86a Absatz 1 , Nr. 5 :
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 14.5.2014, B 11 AL 14/13 R
Arbeitslosenbeihilfeanspruch gem § 86a SVG - ehemaliger Soldat auf Zeit - Ruhen des Anspruchs bei Erfüllung der Voraussetzungen für Arbeitslosengeldanspruch - Umfang
"
Leitsätze
Der Anspruch ehemaliger Soldaten auf Zeit auf Arbeitslosenbeihilfe ruht während einer sich anschließenden
Zeit der Arbeitslosigkeit nur in der Höhe, in der dem Arbeitslosen Arbeitslosengeld gezahlt wird."D.h. in diesem Fall - also das
aus einem anderen Arbeitsverhältnis ein Anspruch auf ALG I besteht - darf das Arbeitsamt
die Zahlung der Beihilfe nicht verweigern bzw. ruhend stellen, sondern muss diese
ergänzend zum ALG I zahlen.
"
Die zulässige Revision der Beklagten ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 170 Abs 1 S 1 Sozialgerichtsgesetz <SGG>).
Die Vorinstanzen haben die Beklagte zu Recht verurteilt, dem Kläger für den streitigen Zeitraum ergänzend Arbeitslosenbeihilfe zu zahlen."
Zitatoder evtl Fachdienst im GeoInfo
Das ist wiederum eine andere Laufbahn, hierfür müsste dein Studium militärisch verwertbar sein. Da habe ich bei deinem Abschluss Zweifel.
ZitatNur um die korrekten Begriffe zu verwenden: Eine Weiterverpflichtung wird es nicht geben, weil in der ROA-Laufbahn SaZ 3 nicht vorgesehen. Deshalb schrieb ich ja, dass er einen Laufbahnwechsel beantragen kann. OA TrDst und ROA sind zwei verschiedene Laufbahnen.
Das ist natürlich völlig richtig. Vielen dank für die Korrektur.
ZitatDas ist wiederum eine andere Laufbahn, hierfür müsste dein Studium militärisch verwertbar sein. Da habe ich bei deinem Abschluss Zweifel.
In der Tat ist es so, dass Raumplanung nicht zwangsläufig verwertbar sein muss. Zweifel sind berechtigt. Nichts desto trotz habe ich mein Studium nicht konsekutiv gemacht.
Den Bachelor habe ich in Geographie erworben.
ZitatDen Bachelor habe ich in Geographie erworben.
Das würde passen.
Guten Abend,
vielen Dank für die bisherigen Antworten. Ich habe ehrlich gesagt nicht mit so vielen Rückmeldungen in der kurzen Zeit gerechnet!
Es ist auch interessant, von den Erfahrungen ehemaliger / angehender Reservisten zu lesen, die in ähnlichen Situationen waren / sind.
Zu den bisher angesprochen Punkten:
Zitat von: KlausP am 11. Mai 2020, 13:37:03
Ja. Die Verpflichtungszeit für ROA l.W. ist auf 2 bzw 3 Jahre begrenzt, eine Weiterverpflichtung ist nicht vorgesehen.
Ich sehe (persönliche Meinung!) zwei Möglichkeiten:
- Sie nehmen das Angebot als ROA an und versuchen während Ihrer Dienstzeit einen Laufbahnwechsel als OA TrDst mit der entsprechenden Verpflichtungszeit (keine Garantie dafür, dass das auch klappt, hängt ausschließlich vom Bedarf der Bw ab) oder
- Sie bewerben sich für 2021 als OA TrDst (für 2020 ist der Bewerbungsschluß schon gelaufen) Voraussetzung: Sie haben bei Diensteintritt das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Ich danke Ihnen für die klarstellende Antwort. Ein Laufbahnwechsel OA TrDst wäre somit also eine mögliche aber keineswegs garantierte Option.
Frage:
Wäre denn bei einem solchen Laufbahnwechsel eine erneute Ausbildung vonnöten oder könnte ich nahtlos vom ROA in den OA TrDst wechseln?Die zweite Möglichkeit würde für mich nicht in Frage kommen, da ich zum jetzigen Zeitpunkt bereits 31 Jahre alt bin, ein Umstand, den ich vielleicht gleich hätte erwähnen sollen. Um eventuellen Fragen zuvorzukommen: Ich wurde damals (2009) bereits gemustert, jedoch aufgrund von medizinischen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern möchte, vom damaligen Arzt für wehruntauglich (T5) befunden. Ich hatte dem Arzt kommuniziert, dass ich mich gesund und in der Lage fühlte, Wehrdienst zu leisten und dies auch gerne wollte, nur sah dieser das offenbar anders. Obwohl mich die Bundeswehr seit jeher fasziniert hat, war das Thema für mich damals mit meinem Ausmusterungsbescheid vom Tisch und ich entschied mich für einen Freiwilligendienst im sozialen Bereich.
Ich studierte anschließend und habe zwischendurch bei einer deutschen Hilfsorganisation als Trainee in der humanitären Hilfe gearbeitet. Als ich mein Masterstudium aufgenommen habe, habe ich dann vor ca. 2 Jahren recht spät erfahren, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, sich erneut mustern zu lassen. Hätte ich früher davon erfahren, hätte ich mich zu einem früheren Zeitpunkt für ein Studium bei der Bundewsehr beworben oder einen Freiwilligen Wehrdienst abgeleistet. Aber es ist nun einmal so gekommen, wie es gekommen ist und ich habe mich 2018 als Seiteneinsteiger für den OA und parallel für den als ROA beworben und die Musterung sowie das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen.
Weil die Frage zu meinen Alternativen aufgekommen ist: Ich habe mich für Stellen in der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe beworben, auf deren Rückmeldung ich teilweise noch warte. Allerdings gibt es für mich mehrere Punkte, die aus meiner persönlichen Sicht eher für die Bundeswehr sprechen. Abgesehen vom Umstand, dass nach drei Jahren ROA, die sich mir nun als Möglichkeit bieten, Schluss ist und ich dann quasi einen Neustart hinlegen würde. So viel zu meinen bisherigen Stationen, die mich jetzt hierhergeführt haben.
Dass die Bundeswehr und der ROA keine
Zitat von: wolverine am 11. Mai 2020, 14:44:31"sichere Karrierebank"
sind, leuchtet mir ein. Ich bin in meinem Leben vielen Vorurteilen gegen Soldaten und gegen die Bundeswehr begegnet, die sich leider auch bei einigen Arbeitgebern halten. Daher auch meine Frage nach den Perspektiven.
Wenn Sie noch
weitere Fragen gestatten:
Ist eine Teilnahme an internen Fortbildungsmaßnahmen durch den BfD während der Dienstzeit grundsätzlich möglich (etwa im dritten Jahr der Dienstzeit beim SaZ3) oder kann man das gleich vergessen?Besteht zeitlich die Möglichkeit eines Fern-/Abendstudiums im dritten Jahr der Dienstzeit oder sind die zeitlichen Kapazitäten dort in der Regel durch Offiziersschulungen und -lehrgänge bereits vollkommen ausgeschöpft?Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für jene Beiträge, auf die ich hier u.U. nicht einzeln eingegangen bin.
ZitatFrage: Wäre denn bei einem solchen Laufbahnwechsel eine erneute Ausbildung vonnöten oder könnte ich nahtlos vom ROA in den OA TrDst wechseln?
Das geht nahtlos.
Zitatda ich zum jetzigen Zeitpunkt bereits 31 Jahre alt bin,
Streng genommen fällt damit der Wechsel in die Lfb OffzTrD weg, weil du zu alt bist. In der Praxis wurde das in der Vergangenheit nicht immer ganz genau beachtet ("ist ja die selbe Laufbahn" -> nein ist es nicht!), aber einen Anspruch daraus kannst du nicht ableiten.
Zitat... Ich wurde damals (2009) bereits gemustert, jedoch aufgrund von medizinischen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern möchte, vom damaligen Arzt für wehruntauglich (T5) befunden. ...
Wurden Sie inzwischen erneut gemustert und mit mindestens D2 gemustert?
Offtopic:
@ Ralf:
ROA bzw. ResOffze können aber als OffzTrD wiedereingestellt werden?
Oder ist das auch ein Laufbahnwechsel?
(Hintergrund: Ich kenne einige OTL d.R., die wiedereingestellt wurden - gefühlt waren die älter als 30 ...).
@ Muri:
Nunja, Untauglich steht ja nunmal in der Akte - hat sich diese NACHWEISSLICH geändert?
War es überhaupt eine Erkrankung, wo sich sowas nachweisen lässt?
Das sind ja auch Offiziere und keine Offizieranwärter. § 23 SLV schreibt explizit von Offizieranwärtern und der Einschränkung auf das Lebensalter.
@ Ralf: Danke.
@ TE:
Dies bedeutet für Dich:
- Ein Wechsel während der aktiven Dienstzeit ROA SaZ in die OA TrDst Laufbahn ist wegen Deines Alters nicht vorgesehen - wird aber trotz dessen manchmal gemacht.
- Ein Wechsel als Leutnant (mit Ausscheiden nach 3 Jahren) ist aber zulässig und bei Bedarf kein Problem.
Ich sehe als Herausforderung die Tauglichkeit.
Nachtrag:
Reminder an mich selber - genau lesen.
Du bist ja erfolgreich (neu) gemustert worden.
Ich würde an Deiner Stelle also ROA angehen, und wenns gefällt, einen Antrag auf Wechsel stellen - ggf. dann nach den 3 Jahren wiedereinstellen (sofern Bedarf vorhanden ist).
Nur mal eine Zwischenfrage, in welcher TSK/MilOrg Bereich willst du denn dein ROA machen ?
Erfolgt eine Einstellung als ROA iW. nach einem erfolgreich absolvierten Studium eigentlich auch als OFähnr analog zu §23 (4) SLV?
Meine laienhafte Interpretation von §48 (3) SLV lässt mich das vermuten, aber ich bin mir unsicher ob der Paragraph bei ROA iW Anwednung findet (dort geht es ja um "Aufsteiger").
Das Thema wurde in einem aktuelleren Thread schon behandelt, wenn ich michbrichtug entsinne.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71967.msg728196.html#msg728196
Das war das zu adW, ist aber nmB auch zu iW zu übertragen.
Während der Dienstzeit die Lt-Beförderung und damit ja auch Verlust des Status ROA.
Und es gibt keine Bedarfsträgerforderungen dafür.
Und: Der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes ist der Dienstgrad Oberfähnrich nicht zugeordnet (Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe b SLV). Eine Beförderung zum Dienstgrad Oberfähnrich ist also nicht vorgesehen.
D.h., eine Einstellung als solcher geht dann auch nicht.
Das klingt plausibel - Danke!
Worauf bezieht sich dann §48?
@ croned:
Die SLV macht Dinge "möglich", diese müssen aber NICHT genutzt werden.
Ohne Bedarfsträgerforderung keine Nutzung.
Die anderen "Hürden" hat Ralf aufgezeigt - es macht so keinen Sinn.8
Schon klar.
Mich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.
Zitat von: croned am 19. Mai 2022, 15:32:18
Schon klar.
Mich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.msg727404.html#msg727404
ZitatMich hat nur interessiert (aus Neugier - ohne, dass es mich betreffen würde), wofür der §48 SLV genutzt wird, weil ich ihn nicht verstanden habe.
"Gemäß § 48 Absatz 3 i.V.m. § 25 Absatz 2, § 30, § 35, und § 40 SLV können Bewerbende mit zunächst vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad eingestellt werden, wenn sie über eine abgeschlossene,
dienstliche verwertbare Hochschulausbildung verfügen. Die Einstellung von Bewerbenden nach § 48 Absatz 3 SLV kann erfolgen,
wenn der dienstliche Bedarf durch ausgebildete Reservistinnen und Reservisten nicht anderweitig gedeckt werden kann."
Die beiden unterstrichenen Vorrausetzungen müssen gegeben sein, für einen Seiteneinstieg mit (vorl.) höheren Dienstgrad.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Also, auf meinem Schreiben damals stand "Wiedereinstellung nach Prargraph..."