Hallo zusammen,
bin seit 07/2016 beim Bund und momentan an der UniBwM in Neubiberg. Ab dem 01.05. habe ich erstmalig einen offiziellen eigenen Hausstand. Dieser befindet sich allerdings ca. 380km weit von meinem momentan Dienstort entfernt, weil hier mein Lebensmittelpunkt war, ist und vermutlich auch über längere Zeit bleiben wird.
Meine Frage hierzu wäre, ob die Wohnung überhaupt erstmal anerkannt werden würde? Gibt es eventuell eine Vorschrift dazu oder Richtlinie des Bwdlz, da man ansonsten immer nur etwas von 30km Radius, 50km Radius oder ähnlichem Halbwissen hört?
Beste Grüße
RL3
Zitat von: RL148 am 11. Mai 2020, 20:03:48
Meine Frage hierzu wäre, ob die Wohnung überhaupt erstmal anerkannt werden würde? Gibt es eventuell eine Vorschrift dazu oder Richtlinie des Bwdlz, da man ansonsten immer nur etwas von 30km Radius, 50km Radius oder ähnlichem Halbwissen hört?
GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung
Die Wohnung wird zwar anerkannt, allerdings ist sie nicht bei der nächsten Personalverfügung nicht berücksichtigungsfähig, da kein räumlicher Zusammenhang besteht. Hatte ich auch den Fall. Anerkennen bringt in dem Fall nichts.
Zitat von: Wüstensand am 11. Mai 2020, 21:30:41
Die Wohnung wird zwar anerkannt, allerdings ist sie nicht bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigungsfähig...
Solange er ledig ist ... wird sie bei
keiner der folgenden Versetzungen bei der Frage der UKV berücksichtigt werden.
Er wird immer als ledig
ohne berücksichtigungsfähigen Hausstand betrachtet werden.
Das wäre erst anders, wenn er in einen Umkreis von bis zu 100 km um den Wohnort versetzt wird.
Wobei bei 30 - 100 km dann der DV Stufe 2 noch den räumlichen Zusammenhang bestätigen muss...
... bevor die Berücksichtigungsfähigkeit beim BAPersBw beantragt wird.
Wie das geht ... siehe die von @Ralf genannte Quelle.