Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: NoName909090 am 24. Mai 2020, 11:04:15

Titel: Urlaubsantrag für Zeitraum nach Versetzung
Beitrag von: NoName909090 am 24. Mai 2020, 11:04:15
Hallo,

ich soll zum 1.10 versetzt werden und benötige EU zum Jahresbeginn.
Kann mein noch derzeitiger DV den EU genehmigen, obwohl er für den EU Zeitraum nicht mehr zuständig ist oder muss der neue DV das genehmigen?
Dass ich das mit dem neuen DV bespreche, ist selbstverständlich. Mich interessiert nur die rechtliche Lage.
Danke!
Titel: Antw:Urlaubsantrag für Zeitraum nach Versetzung
Beitrag von: Ralf am 24. Mai 2020, 11:13:29
Es gibt ja immer nur einen DV und das ist der aktuelle. Somit ist der zuständig (und spricht sich da mit dem neuen ab)