Hallo,
Wir haben uns nun mit 3 Leuten zusammen getan die aus der gleichen Gegend kommen und zur aga sollen. Die Frage wäre nun, ich bekomme ja wenn ich mit eigenem Auto fahre die Fahrtkosten erstattet. Wie sieht das mit den anderen beiden aus die mitfahren? Können die das auch beantragen, da sie ja nicht den Fahr Ausweis von der Bahn benutzt haben. LG andy
Nein, die hatten ja keine Ausgaben.
Nach Dienstantritt machen die Mitfahrer auch ihre Reisekostenabrechnung, geben an, dass sie mitgefahren sind und werden dementsprechend reduziert als Mitfahrer abgefunden.
Zitat von: Al Terego am 25. Mai 2020, 10:27:26
Nein, die hatten ja keine Ausgaben.
Und woher wissen Sie das?
Spritgeld für den Fahrer, Kosten bis zum Treffpunkt usw.
Auch diese Kosten können bei der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden.
Zitat von: BulleMölders am 25. Mai 2020, 13:53:52...
Spritgeld für den Fahrer, ...
Auch diese Kosten können bei der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden.
Dann müsste der Fahrer seinerseits dies wieder in der Abrechnung angeben. Anfahrt bis zu einem Treffpunkt wäre sicherlich möglich und könnte angegeben werden.
Wir dürfen aber stark davon ausgehen, dass die ursprüngliche Intension des TE eine andere war und zwar ob es möglich ist, die Anreise komplett anrechnen zu können, auch wenn der Betroffene nur Mitfahrer war. Sollte dem nicht so sein (was der TE jetzt sicher so darstellen wird ;)) nehme ich alles zurück und sage nur Asche auf mein Haupt.
Sprecht vorher drüber, wie genau ihr das angebt und bleibt bei der Wahrheit. Am besten fragt ihr den Rechnungsführer.
Wäre ärgerlich, wenn dabei raus kommt, dass ihr schon in den ersten Tagen den Dienstherrn um Geld beschissen habt und deshalb ganz schnell wieder raus seid.
Ja die können das beantragen, aber sie bekommen nur das was sie an dich zahlen und du bekommst das wiederrum von dem was du bekommst abgezogen.
Selber "PKW fahren lohnt" sich nicht, da maximal 20 cent / km erstattet werden.
Es ist / kann halt bequemer sein, deshalb mache ich es auch oft - im Wissen, halt "drauf zu zahlen".
Zitat von: Al Terego am 25. Mai 2020, 14:03:26
Zitat von: BulleMölders am 25. Mai 2020, 13:53:52...
Spritgeld für den Fahrer, ...
Auch diese Kosten können bei der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden.
Dann müsste der Fahrer seinerseits dies wieder in der Abrechnung angeben. Anfahrt bis zu einem Treffpunkt wäre sicherlich möglich und könnte angegeben werden.
Wir dürfen aber stark davon ausgehen, dass die ursprüngliche Intension des TE eine andere war und zwar ob es möglich ist, die Anreise komplett anrechnen zu können, auch wenn der Betroffene nur Mitfahrer war. Sollte dem nicht so sein (was der TE jetzt sicher so darstellen wird ;)) nehme ich alles zurück und sage nur Asche auf mein Haupt.
Genau so ist das. Also verstehe ich das so das die wenn, nur die Anfahrt zu mir abrechnen können und sonst nichts. Die könnten auch mit der Bahn fahren aber wären dann deutlich später da bzw würden länger fahren so wie ich auch. Deswegen die entscheidung mit Auto. Sonst wäre ich auch mit Zug gefahren aber die zugverbindung aus dem Norden nach Parow ist nicht die beste :D
In der Regel "organisiert" man sich dann so, dass abwechselnd gefahren wird, damit jeder gerecht in den "Genuss" der zu niedrigen Erstattung kommt - Fahrten zum Treffpunkt kann man ja abrechnen - bei Dienstantrittsfahrt.
Okay vielen Dank :)
Zitat von: F_K am 25. Mai 2020, 16:32:54
Selber "PKW fahren lohnt" sich nicht, da maximal 20 cent / km erstattet werden.
Außer die große WE wird genehmigt (Stichwort "COVID-19").
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