Guten Tag zusammen,
Lage wie folgt:
Eine Kollegin (Studium beim Bund, Beamte) und ich (Sdt) haben im Juli beide 10 Wochen Praktikum / Kommandierung, zufällig in der selben Stadt, Dienstorte liegen nur wenige km entfernt.
Entfernung zur StEinheit >400km.
Von ihrer Seite aus kann sie wohl über ihre Administration beim Bund Zuschuss zu einer Wohnung (FeWo) für diese 10 Wochen beantragen.
Ich erhalte ja dann TG nach der TGV. Keine "eigene" Wohnung (Stube in der StE / UniBw, dort auch gemeldet bei der Gemeinde).
Leider kenne ich mich damit nur grob aus. Eigentlich sollte hier ja auch §3 Abs. 4 greifen, und somit auch das Trennungsübernachtungsgeld, wenn keine dienstliche Unterkunft gewährt werden kann, richtig? (vgl.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_auswaert_verbleiben.html)
Muss ich also darauf hoffen, dass es keine dienstliche Unterkunft bereit gestellt werden kann, oder kennt da jemand noch eine andere Möglichkeit?
Viele Grüße
Kommandierung zu einem Lehrgang? Dann wird eine Unterkunft bereitgestellt. Somit erhalten Sie kein TÜG.